Lehrling im Prüfbereich
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- Null-Leiter
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Lehrling im Prüfbereich
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich bilde einen Lehrling aus (Industrieelektroniker), im Zuge seiner Ausbildung muss er Prüf und Messtätigkeiten erlernen.
Der Lehrling ist über 18. Darf er selbsständig unter vorheriger Einweisung und Belehrung unter Spannung arbeiten?
Kurz: Kann man Lehrlinge über 18 als EuP betrachten?
MfG
folgender Sachverhalt:
Ich bilde einen Lehrling aus (Industrieelektroniker), im Zuge seiner Ausbildung muss er Prüf und Messtätigkeiten erlernen.
Der Lehrling ist über 18. Darf er selbsständig unter vorheriger Einweisung und Belehrung unter Spannung arbeiten?
Kurz: Kann man Lehrlinge über 18 als EuP betrachten?
MfG
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- Null-Leiter
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Re: Lehrling im Prüfbereich
Hallo Thomas,
das darf er, wenn du als Ausbilder der Auffassung bist, dass dies zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig ist und derjenige durch seine Tätigkeit keinen Schaden erleiden wird. Grundsätzlich gleich wie bei jedem anderen unterstellten Mitarbeiter (wo ja ebenfalls wieder gilt: Die universelle Elektrofachkraft gibt es nicht, daher muss der Ausführende für seine Tätigkeit ausreichend qualifiziert sein bzw. werden).
Das ist aus meiner Sicht eine Abwägungssache, die der Ausbilder entscheiden muss, da nur er den Auszubildenden kennt. (Wo u.A. auch das Verantwortungsbewusstsein und die Erfahrung des Auszubildenden eine wesentliche Rolle spielt!)
Aus meiner Sicht: Unter Aufsicht und Kontrolle nach Ermessen des Ausbilders in Ordnung, der selbstverständlich dafür Sorge trägt, dass der Auszubildende alle erforderlichen Schutzmaßnahmen anwendet. (Arbeiten unter Spannung sowieso niemals allein).
das darf er, wenn du als Ausbilder der Auffassung bist, dass dies zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig ist und derjenige durch seine Tätigkeit keinen Schaden erleiden wird. Grundsätzlich gleich wie bei jedem anderen unterstellten Mitarbeiter (wo ja ebenfalls wieder gilt: Die universelle Elektrofachkraft gibt es nicht, daher muss der Ausführende für seine Tätigkeit ausreichend qualifiziert sein bzw. werden).
Das ist aus meiner Sicht eine Abwägungssache, die der Ausbilder entscheiden muss, da nur er den Auszubildenden kennt. (Wo u.A. auch das Verantwortungsbewusstsein und die Erfahrung des Auszubildenden eine wesentliche Rolle spielt!)
Der Begriff "Eup" ist an der Stelle bzw. grundsätzlich unglücklich, weil eine EuP nur für die Tätigkeit qualifiziert ist, die ihr auch vermittelt wurde und nach Schema Effeff angewendet werden kann. Das selbstständige Festlegen von Schutzmaßnahmen gehört da imho nicht dazu. D.h. die Elektrofachkraft sollte zunächst den entsprechenden Rahmen schaffen, dass die EuP ohne sich selbst zu gefährden tätig werden kann.Kurz: Kann man Lehrlinge über 18 als EuP betrachten?
Aus meiner Sicht: Unter Aufsicht und Kontrolle nach Ermessen des Ausbilders in Ordnung, der selbstverständlich dafür Sorge trägt, dass der Auszubildende alle erforderlichen Schutzmaßnahmen anwendet. (Arbeiten unter Spannung sowieso niemals allein).
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- Null-Leiter
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Re: Lehrling im Prüfbereich
Ich versuche das Problem deswegen mit einer EuP zu vergleichen, da für diese der Handlungsrahmen in der DGUV klar beschrieben ist.
- Einweisung
- Aufklärung über Gefahren
- ...
- nicht ständig in unmittelbarer Nähe
Vorallem geht es mir um den letzten Punkt. Ich kann keinen Facharbeiter ständig hinter den Lehrling stellen.
Der Lehrling bekommt eine umfangreiche Einweisung und muss dann selbsständig arbeiten (elektr. Prüf- und Messtätigkeiten).
Die Fachkraft sitzt 2 Arbeitsplätze weiter und ist jederzeit ansprechbar. Alle Tätigkeiten dienen dem Erreichen der Ausbildungsziele, da der Lehrling mal Anlagenprüfer werden soll.
- Einweisung
- Aufklärung über Gefahren
- ...
- nicht ständig in unmittelbarer Nähe
Vorallem geht es mir um den letzten Punkt. Ich kann keinen Facharbeiter ständig hinter den Lehrling stellen.
Der Lehrling bekommt eine umfangreiche Einweisung und muss dann selbsständig arbeiten (elektr. Prüf- und Messtätigkeiten).
Die Fachkraft sitzt 2 Arbeitsplätze weiter und ist jederzeit ansprechbar. Alle Tätigkeiten dienen dem Erreichen der Ausbildungsziele, da der Lehrling mal Anlagenprüfer werden soll.
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- Null-Leiter
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Re: Lehrling im Prüfbereich
Bei uns gilt: Arbeiten unter Spannung dürfen nur Elektrofachkräfte .
Ausnahme messen und prüfen, das dürfen auch EuPs.
Bei uns gilt ein Auszubildener mit erfolgreich abgeschlossener Zwischenprüfung als EuP.
hth
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- Null-Leiter
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Re: Lehrling im Prüfbereich
Über 18 wäre für mich nicht das Hauptkriterium, sondern "welches Lehrjahr?" Dann natürlich auch welcher Wissens- und Leistungsstand. Einer der drei Jahre nur Schlitze geklopft und Dosen eingegipst hat kann da nicht alleine ohne Aufsicht drangelassen werden.
Aufsicht heißt aber auch nicht, daß der Meister hinter ihm steht und über die Schulter guckt, Aufsicht heißt in diesem Fall, daß jemand Kompetentes zur Verfügung steht, der fachlich eingreifen kann, und wenn es nur die Erklärung von Meßwerten ist.
Aufsicht heißt aber auch nicht, daß der Meister hinter ihm steht und über die Schulter guckt, Aufsicht heißt in diesem Fall, daß jemand Kompetentes zur Verfügung steht, der fachlich eingreifen kann, und wenn es nur die Erklärung von Meßwerten ist.
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- Null-Leiter
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Re: Lehrling im Prüfbereich
Hallo,
Messen und Prüfen würde ich nich gleich setzen mit arbeiten unter Spannung.
Arbeiten unter Spannung dürfen ausschließlich durch eine Efk durchgeführt werden siehe hierfür die bgr a3.
Als Ausbilder sollte man einschätzen welche Arbeiten man einem Auszubildenden zumute. Ich habe auch mehrere Lehrlinge und hier muss ich sagen, dass das Alter nicht wirklich eine Rolle spielt.
Als Ausbilder mussan die Fähigkeiten gut einschätzen können.
Was genau soll der Lehrling machen? Messen nach VDE 0701 0702 oder 0105-100?
Grüße
Fabi
Messen und Prüfen würde ich nich gleich setzen mit arbeiten unter Spannung.
Arbeiten unter Spannung dürfen ausschließlich durch eine Efk durchgeführt werden siehe hierfür die bgr a3.
Als Ausbilder sollte man einschätzen welche Arbeiten man einem Auszubildenden zumute. Ich habe auch mehrere Lehrlinge und hier muss ich sagen, dass das Alter nicht wirklich eine Rolle spielt.
Als Ausbilder mussan die Fähigkeiten gut einschätzen können.
Was genau soll der Lehrling machen? Messen nach VDE 0701 0702 oder 0105-100?
Grüße
Fabi
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- Null-Leiter
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Re: Lehrling im Prüfbereich
Moinsen,
ich werfe mal die 113 in den Ring, so als angehender Anlagenprüfer...
Nach der Lehrzeit soll er es ja "können", und wie er soll er was können, was er nie geübt hat?
Unser Ausbilder stand nicht immer hinter uns, wenn wir was installiert haben. Es gehörte halt dazu, Schaltungen zu entwerfen und zu bauen. Diese mussten dann auch geprüft werden. Das sollte ein Stift in einem gewissen Stadium hinbekommen. Wann das so weit ist, weiß alleine der Ausbilder, wenn überhaupt einer.
Ocho
ich werfe mal die 113 in den Ring, so als angehender Anlagenprüfer...
Nach der Lehrzeit soll er es ja "können", und wie er soll er was können, was er nie geübt hat?
Unser Ausbilder stand nicht immer hinter uns, wenn wir was installiert haben. Es gehörte halt dazu, Schaltungen zu entwerfen und zu bauen. Diese mussten dann auch geprüft werden. Das sollte ein Stift in einem gewissen Stadium hinbekommen. Wann das so weit ist, weiß alleine der Ausbilder, wenn überhaupt einer.
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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Re: Lehrling im Prüfbereich
Moin zusammen,
die zuständige VEFK legt fest, ob jemand EuP oder EFK wird/ist. Wenn es gut gemacht ist, ist die Festlegung dokumentiert (Gesprächsleitfaden für die Eignungsfeststellung oder Schulungen mit Lernerfolgskontrolle).
Gruß Olaf
die zuständige VEFK legt fest, ob jemand EuP oder EFK wird/ist. Wenn es gut gemacht ist, ist die Festlegung dokumentiert (Gesprächsleitfaden für die Eignungsfeststellung oder Schulungen mit Lernerfolgskontrolle).
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794