Angaben auf Vorschaltgeräten - Gesamt oder NUR VG?
Verfasst: Montag 23. Oktober 2017, 22:24
Aloah,
ich pack mich mal ins Azubi-Forum. Es geht um eine meiner Meinung nach fast unlösbare ehemalige Prüfungsfrage, bei der - ebenfalls meiner Meinung nach - die Musterlösung von falschen Voraussetzungen ausgeht.
Thema war Kompensation induktiver Blindleistungen in der klassischen Starterschaltung mit konventionellem Vorschaltgerät.
Die Frage gibt vor: Leistung des Leuchtmittels sowie Nennstrom und cos Phi des Vorschaltgeräts. (EDIT: Und noch einige andere Größen, die aber hier nicht von Belang sind)
Die Musterlösung macht nun folgendes:
Sie geht davon aus, der Nennstrom sei der Strom, der tatsächlich in der Schaltung fließt. Außerdem wird der cos Phi des Vorschaltgeräts als der cos Phi der gesamten Schaltung gerechnet. DAMIT ist die Lösung (C berechnen, um cos Phi auf einen höheren Wert zu steigern) einfach.
Ich seh das anders, bzw. hier kommt die Frage:
Ist der cos Phi nicht eigentlich NUR der vom Vorschaltgerät, das ja ebenfalls einen Wirk- und einen Blindwiderstand hat? Und wieso sollte der Nennstrom des Vorschaltgeräts der Strom sein, der in der Schaltung fließt? Letzterer sollte ja wohl noch vom Widerstand der Röhre abhängen.
Sollte ich Recht haben, war die Aufgabe in der Prüfung quasi unlösbar. Die Jungs hätten zuerst mal den Gesamt-cos-Phi bzw. den echten Strom ausrechnen müssen und damit dann weiter. Darauf ist damals (ist schon ein paar Prüfungen her) keiner gekommen. Das überfordert die in der kurzen Zeit, die für eine Aufgabe zur Verfügung steht völlig.
Oder - und da braucht's wohl eine Antwort von einem Praktiker - seh ich's tatsächlich falsch, und die Hersteller geben auf dem VG bereits die Daten für die komplette Schaltung an?
Kurz: Wer hat Recht? Prüfung oder ich?
Gruß,
Frank
EDIT: Nachtrag: Dass in der Prüfung definitiv Fehler waren merkte man schon daher, dass der Strom in der Zuleitung nach Kompensation angeblich deutlich größer war als vorher.
ich pack mich mal ins Azubi-Forum. Es geht um eine meiner Meinung nach fast unlösbare ehemalige Prüfungsfrage, bei der - ebenfalls meiner Meinung nach - die Musterlösung von falschen Voraussetzungen ausgeht.
Thema war Kompensation induktiver Blindleistungen in der klassischen Starterschaltung mit konventionellem Vorschaltgerät.
Die Frage gibt vor: Leistung des Leuchtmittels sowie Nennstrom und cos Phi des Vorschaltgeräts. (EDIT: Und noch einige andere Größen, die aber hier nicht von Belang sind)
Die Musterlösung macht nun folgendes:
Sie geht davon aus, der Nennstrom sei der Strom, der tatsächlich in der Schaltung fließt. Außerdem wird der cos Phi des Vorschaltgeräts als der cos Phi der gesamten Schaltung gerechnet. DAMIT ist die Lösung (C berechnen, um cos Phi auf einen höheren Wert zu steigern) einfach.
Ich seh das anders, bzw. hier kommt die Frage:
Ist der cos Phi nicht eigentlich NUR der vom Vorschaltgerät, das ja ebenfalls einen Wirk- und einen Blindwiderstand hat? Und wieso sollte der Nennstrom des Vorschaltgeräts der Strom sein, der in der Schaltung fließt? Letzterer sollte ja wohl noch vom Widerstand der Röhre abhängen.
Sollte ich Recht haben, war die Aufgabe in der Prüfung quasi unlösbar. Die Jungs hätten zuerst mal den Gesamt-cos-Phi bzw. den echten Strom ausrechnen müssen und damit dann weiter. Darauf ist damals (ist schon ein paar Prüfungen her) keiner gekommen. Das überfordert die in der kurzen Zeit, die für eine Aufgabe zur Verfügung steht völlig.
Oder - und da braucht's wohl eine Antwort von einem Praktiker - seh ich's tatsächlich falsch, und die Hersteller geben auf dem VG bereits die Daten für die komplette Schaltung an?
Kurz: Wer hat Recht? Prüfung oder ich?
Gruß,
Frank
EDIT: Nachtrag: Dass in der Prüfung definitiv Fehler waren merkte man schon daher, dass der Strom in der Zuleitung nach Kompensation angeblich deutlich größer war als vorher.