fragen zur e30 verlegung

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krusty
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fragen zur e30 verlegung

Beitrag von krusty »

hallo zusammen,

ich muss demnächst ein referat halten über die e30 verlegung, kenne mich da leider überhaupt nicht aus, :( , ich weiss dass dass kabel mindestens 30 minuten flammwidrig sein soll, sonst leider gar nichts, wird dass kabel nur für die brandmeldeanlage verwendet oder auch für schalter-steckdosenstromkreise? darf ich es zusammen mit nym verlegen? wenn nein, wie ist der abstand dazu? darf ich es UP legen oder nur AP? wenn UP dann nur im rohr? wie wird dass kabel angeschlossen?

sorry für die fragen, ich hab da wirklich keine ahnung von.

danke im vorraus, für die antworten
Olaf S-H
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Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin krusty,

das ist ja das volle Programm.

Kennst Du die DIN 4102-12?

Hast Du einen konkreten Leitungstyp im Auge? Das Prüfzeugnis muss beachtet werden - hierbei gibt es Abweichungen zwischen den Herstellern.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Und dann beachten, daß Kabel/Leitung und ein zugelassenes Verlegesystem zusammengehören und beide füreinander geeignet sein müssen.
Ganz früher war es so, daß bestimmte Kabeltypen nur mit bestimmten Befestigungssystemherstellern zugelassen waren, dies ist durch rechnerischen Nachweis des Alternativsystems (vom Hersteller desjenigen Systems zu erbringen) inzwischen anders.
Starkstromer
Beiträge: 349
Registriert: Mittwoch 3. Oktober 2012, 12:36

Beitrag von Starkstromer »

Wenn keine Fachkunde für die Anwendung von Leitungen zum Funktionserhalt vorhanden sind, sollte man die Finger davon lassen.

Das Wichtigste wurde schon geschrieben, dass bei Leitungen mit Funktionserhalt das gesamte Verlegesystem aufeinander abgestimmst sein muss und gemeinsam zertifiziert ist.

Im Brandfall wird die Isolation pulverisiert, nur durch kleine Befestigungsabstände mit langen Schellen ist es möglich die Funktion weiter aufrecht zu erhalten.

Keinesfalls dürfen NYM Leitungen direkt danebenverlegt werden. Durch einen Kurzschluss beim Brand an diesen Leitungen wird die nicht mechanisch feste Isolation der Leitung mit Funktionserhalt zerstört. Auch darf auf die Leitungstrasse nichts herabfallen können und ist längere senkrechte Verlegung ohne terrassierte Bögen nicht zulässig.

Gewisse Bestimmungen verlangen für Leitungen mit Funktionserhalt auch mindestens einen Trennsteg zu anderen Leitungssystemen.

Also am Besten Fachfirma ( Hersteller) anfragen und nach den gängigen Bestimmungen für die Anwendung fragen.
Utoquai
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Beitrag von Utoquai »

@Starkstromer
Krusty muss ein Referat über das Thema halten. Bitte genau lesen. Es ist also alles gut-


Das Thema ist in der Tat nicht mit drei Sätzen erklärt.
Es wäre gut zu wissen, welche Leitung du verlegen willst. Hersteller und Typ.
Dann könnte man sich anhand der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung bezüglich der geprüften Befestigung durchhangeln.

Eine E30 Leitung darfst du nicht nur für BMA verwenden sondern auch für 230/400V Stromkreise, wenn die Leitung für diese Spannung vom Hersteller zugelassen ist.

Gruß

Stefan
Die Naturwissenschaft braucht der Mensch zum Erkennen, den Glauben zum Handeln.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Starkstromer hat geschrieben:... ist längere senkrechte Verlegung ohne terrassierte Bögen nicht zulässig. ...
Moin Starkstromer,

mit einer WUM geht es auch senkrecht ohne den "Spielkram".

Gruß Olaf
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ego11
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Beitrag von ego11 »

Bei Dätwyler finden sich ganz passable Unterlagen dazu.

Zusammengefasst kann gesagt werden, das nur zugelassene Leitung in kombination mit zugelassenem Befestigungsmaterial nach den Vorgaben des Zulassungsbescheid verwand werden darf. Dabei ist die Leitung gegen Beschädigungen durch andere im Brandfall herunterfallende Dinge zu schützen. Der Klassiker ist dabei leider das Bündel kreuzende Leitungen in Kunstoffrohr, welches über der E30 Leitung läuft: Im Brandfall fällt das Kunstoffrohr als allererstes aus den Kunstoffschellen und zerreißt das E30 Kabel.
andi2206
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Beiträge: 76
Registriert: Montag 28. September 2015, 06:24

Beitrag von andi2206 »

Hallo
Die meisten verwechseln E 30 Kabel mit E 90 Kabel.
Die müssen anders verlegt werden.

NYM Kabel dürfen neben E ... Kabel verlegt werden,
aber nie in der gleichen Schelle.

Kreuzungspunkte von E... und NYM lassen sich nie vermeiden.
Ich montiere für die NYM Kabel dann vor und nach der Kreuzung geeignete Schellen im gleichen E... wie das E... Kabel.

Für dein Referat:
Such dir mal die Adressen von verschiedenen Herstellern von E Schellen und Kabel heraus.
Dort wird genau beschrieben, wie das Material zu verwenden ist.
Empfehlenswert: Der OBO Katalog oder Hilti oder Lapp.
Oder solltest du in einer Elektrofirma Arbeiten, frag mal deinen Chef, ob er nicht solche Kataloge hat.

andi2206
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Wulff
Null-Leiter
Beiträge: 985
Registriert: Freitag 2. Mai 2014, 17:34

Beitrag von Wulff »

Guckst du mal bei Tante Googleunter z. B. OBO und E30,

hilfreich kann z. B. dieses sein http://www.technik-forum.ch/_files/down ... uere12.pdf

Ist zwar aus der Schweiz, daher nicht prinzipiell auf VDE bezogen, dennoch für das Kennenlernen der Materie hilfreich
krusty
Null-Leiter
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 16. September 2015, 17:25

Beitrag von krusty »

super, vielen dank für die antworten, dass hilft mir schon sehr weiter dank1
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