BGV A3 bei Unterverteilung, Iso-Messung
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 15
- Registriert: Freitag 27. November 2015, 19:23
BGV A3 bei Unterverteilung, Iso-Messung
Hallo,
bei der Wiederholungsprüfung einer elektrischen Anlage, in diesem Fall eine Wohnung mit Unterverteilung, ist RIso zu messen. Stimmt das, und wenn ja, was muss ich alles ausklemmen um RIso überhaupt messen zu können? Der Außenleiter ist bereits durch die 16A Sicherungen abgeschaltet, demnach liegt in der Wohnungsinstallation keine Spannung mehr an. Nun müssen N und PE voneinander getrennt werden, dh. ich klemme PE oder N aus (?).
Sind dabei beide, N und PE, auszuklemmen oder reicht es aus nur einen von beiden auszuklemmen?
CornFlak
bei der Wiederholungsprüfung einer elektrischen Anlage, in diesem Fall eine Wohnung mit Unterverteilung, ist RIso zu messen. Stimmt das, und wenn ja, was muss ich alles ausklemmen um RIso überhaupt messen zu können? Der Außenleiter ist bereits durch die 16A Sicherungen abgeschaltet, demnach liegt in der Wohnungsinstallation keine Spannung mehr an. Nun müssen N und PE voneinander getrennt werden, dh. ich klemme PE oder N aus (?).
Sind dabei beide, N und PE, auszuklemmen oder reicht es aus nur einen von beiden auszuklemmen?
CornFlak
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin CornFlak,
welchen Ausbildungsstand hast Du?
Gruß Olaf
welchen Ausbildungsstand hast Du?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 263
- Registriert: Dienstag 20. Januar 2015, 16:11
Moin,CornFlak hat geschrieben:Seit September bin ich im 3. Lehrjahr Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik. Um RIso der Anlage überhaupt messen zu können muss ich N und PE trennen und wie sonst sollte das funktionieren?
in dem du, wenn die Anlage freigeschalten ist, nur die Neutralleiter trennst?
In vielen Verteilungen im gewerblichen Bereich findest du dafür N-Trennklemmen, in einer Wohnung wid das aber sicher die Ausnahme sein.
In Stromkreisen mit Verbrauchern (weil du Wiederholungsprüfung schreibst) solltest du N und L gemeinsam gegen PE messen (gilt natürlich z.B. nicht für feuergefährdete Betriebsstätten usw.)
Habt ihr eine solche Prüfung noch nie irgendwie geübt, oder durchgesprochen, du scheinst dir über den Inhalt der Prüfung nicht ganz sicher zu sein?
Eventuell kannst du über deinen Ausbilder mal in die VDE 0105-100 und VDE 0100-600 schauen, dass ganze dann mal mit ihm durchsprechen und praktisch üben?
Gruß
Bo_93
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin CornFlak,
Widerholungsprüfungen werden nach VDE 0105-100 durchgeführt. Hier nennt es sich "Erhalten des ordnungsgemäßen Zustands". Es wird sich hierbei auch auf die VDE 0100-600 bezogen.
Die VDE 0100-600 beschreibt die Erstprüfung. Hier ist auch die Isolationswiderstandsmessung beschrieben. Diese Messung muss zwischen allen aktiven Leitern und "Erde" durchgeführt werden.
Der N ist auch ein aktiver Leiter. Insofern muss der N aufgetrennt werden. Der PE darf auf gar keinen Fall getrennt werden. Du müsstest Dann für jeden Leiter einzeln nachweisen, dass er wieder richtig angeklemmt wurde und seine Schutzfunktion erfüllt.
Bitte beachte auch die Lampenschaltungen. Bei einer Wechselschaltung musst Du sicherstellen, auch dort alle Leiter (nämlich die Korrespondierenden) gemessen zu haben.
Gruß Olaf
Widerholungsprüfungen werden nach VDE 0105-100 durchgeführt. Hier nennt es sich "Erhalten des ordnungsgemäßen Zustands". Es wird sich hierbei auch auf die VDE 0100-600 bezogen.
Die VDE 0100-600 beschreibt die Erstprüfung. Hier ist auch die Isolationswiderstandsmessung beschrieben. Diese Messung muss zwischen allen aktiven Leitern und "Erde" durchgeführt werden.
Der N ist auch ein aktiver Leiter. Insofern muss der N aufgetrennt werden. Der PE darf auf gar keinen Fall getrennt werden. Du müsstest Dann für jeden Leiter einzeln nachweisen, dass er wieder richtig angeklemmt wurde und seine Schutzfunktion erfüllt.
Bitte beachte auch die Lampenschaltungen. Bei einer Wechselschaltung musst Du sicherstellen, auch dort alle Leiter (nämlich die Korrespondierenden) gemessen zu haben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin CornFlak,
Deine Thema wird auch auf dem Forumtreffen behandelt.
http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... hp?t=14851
Gruß Olaf
Deine Thema wird auch auf dem Forumtreffen behandelt.
http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... hp?t=14851
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794