Büromaschinenmechaniker
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Büromaschinenmechaniker
Moin zusammen,
ich benötige eine alte Ausbildungsverordnung für den ehemaligen Beruf des Büromaschinenmechanikers. Abschluss angeblich 1977.
Im www bin ich nicht so richtig fündig geworden.
Gruß Olaf
ich benötige eine alte Ausbildungsverordnung für den ehemaligen Beruf des Büromaschinenmechanikers. Abschluss angeblich 1977.
Im www bin ich nicht so richtig fündig geworden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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den beruf gibt es schn seit den 30er jahren :-)
Hier ein info link über den ( ehemaligen beruf ) : http://berufenet.arbeitsagentur.de/beru ... of-id=2466
Die allgemeine verordnung ist tatsächlich so nicht zu finden .... aber aufgrund des der berufsbeschreibung kann man rückschlüsse führen.
Als nachfolgeberuf gibt es dann den : Büroinformationselektroniker: "Informationselektroniker mit Schwerpunkt Bürosystemtechnik"
Nur fehlt hier dann ganz klar der mechanische teil, da es ja kaum noch mechanische bürogeräte gibt. ( ja die gute IBM-Kugelkopfmaschiene )
Gruß Michael
Die allgemeine verordnung ist tatsächlich so nicht zu finden .... aber aufgrund des der berufsbeschreibung kann man rückschlüsse führen.
Als nachfolgeberuf gibt es dann den : Büroinformationselektroniker: "Informationselektroniker mit Schwerpunkt Bürosystemtechnik"
Nur fehlt hier dann ganz klar der mechanische teil, da es ja kaum noch mechanische bürogeräte gibt. ( ja die gute IBM-Kugelkopfmaschiene )
Gruß Michael
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- Null-Leiter
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- Wohnort: Saarland
Und da erklingt im meinem Kopf das schnelle klopfen des Metronoms auf dem Lehrertisch, aus den weit entfernten Zeiten des Schreibmaschinenunterrichts und dem erlernen des 10-Finger-tipsensharpals hat geschrieben:ehlt hier dann ganz klar der mechanische teil, da es ja kaum noch mechanische bürogeräte gibt. ( ja die gute IBM-Kugelkopfmaschiene )
Gruß Michael
Never too old to rock! (Homer Simpson):)
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Moin Wulff,Wulff hat geschrieben:... NFE ist dir sicherlich ein Begriff)
ja, da habe ich im vergangenen Jahrtausend mal 2 Wochen mit einer Feile auf Metallstücken rumgeschrubbt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Beiträge: 13786
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Moin zusammen,
vielen Dank für die Hinweise.
Ich habe jetzt durch einen Bekannten ein Bundesgesetzblatt von 1972 erhalten. Da ist zwar nicht alles drin, aber der entscheidende Passus doch.
Gruß Olaf
vielen Dank für die Hinweise.
Ich habe jetzt durch einen Bekannten ein Bundesgesetzblatt von 1972 erhalten. Da ist zwar nicht alles drin, aber der entscheidende Passus doch.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
- Beiträge: 1841
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18
[quote="Wulff"]Ja, War mal unser aller Lehrlingsschicksal in Hamburg �]
Nicht nur in Hamburg, ich habe hier im schönen Frankenland ebenfalls vor Jahrzehnten einen U-Stahl häppchenweise in Millimeterschritten in einen Flachstahl verwandeln dürfen - immer schön rechtwinklig und eben....
Als Azubi hat das zwar tierisch genervt und man hat das als Schikane empfunden da schönsten ST37 mittels Feile zu Spänen zerreiben zu "dürfen" - im Nachhinein betrachtet bin ich ganz froh darüber solche Dinge erlernt zu haben.
Dummerweise war ich genau in dem Lehrjahr in welchem die mechanische Ausbildung stark gekürzt wurde - wir durften nicht mehr an die Drehbank und Fräsmaschine und auch die 14 Tage Schweißkurs wurden uns "erlassen" - als Azubis waren wir froh darüber.
Nachher habe ich mir diese Fähigkeiten von Kollegen zeigen und später mühsam erlernen müssen, zumindest in den Grundzügen.
Ich brauche viele dieser Dinge nur selten bis gar nicht, aber es ist schon gut wenn man wenigstens rudimentäre (praktische) Kenntnisse der Metallbearbeitung hat
Nur sieht man das als Elektro-Azubi halt meist nicht ein....
Nicht nur in Hamburg, ich habe hier im schönen Frankenland ebenfalls vor Jahrzehnten einen U-Stahl häppchenweise in Millimeterschritten in einen Flachstahl verwandeln dürfen - immer schön rechtwinklig und eben....
Als Azubi hat das zwar tierisch genervt und man hat das als Schikane empfunden da schönsten ST37 mittels Feile zu Spänen zerreiben zu "dürfen" - im Nachhinein betrachtet bin ich ganz froh darüber solche Dinge erlernt zu haben.
Dummerweise war ich genau in dem Lehrjahr in welchem die mechanische Ausbildung stark gekürzt wurde - wir durften nicht mehr an die Drehbank und Fräsmaschine und auch die 14 Tage Schweißkurs wurden uns "erlassen" - als Azubis waren wir froh darüber.
Nachher habe ich mir diese Fähigkeiten von Kollegen zeigen und später mühsam erlernen müssen, zumindest in den Grundzügen.
Ich brauche viele dieser Dinge nur selten bis gar nicht, aber es ist schon gut wenn man wenigstens rudimentäre (praktische) Kenntnisse der Metallbearbeitung hat
Nur sieht man das als Elektro-Azubi halt meist nicht ein....
- Willi S
- Null-Leiter
- Beiträge: 962
- Registriert: Dienstag 16. Oktober 2007, 19:12
- Wohnort: Bottrop-Kirchhellen, Ruhrgebiet
Hier auch.
Allerdings haben wir den U-Stahl nicht auf "Null" gefeilt, sondern zu 2 Winkeln verarbeitet. Die wurden die Fußwinkel eines Schützes, was so nach und nach entstand.
Leider durften wir das gute Stück nicht mit nach Hause nehmen.
Bis auf die dörige Feilerei hat die Arbeit und das Ergebnis echt Spaß gemacht.
Spruch damals, 1970:
"Wird nicht winklig, wird nicht eben, Arbeit geht total daneben"
Schweisslehrgang 2 Wochen A und E.
Schmiedelehrgang.
Dazu Kranführerlehrgang auf einem 20to- Brüchenkran.
Leider nichts mit Werkzeugmaschinen.
War 'ne schöne Zeit.
Allerdings haben wir den U-Stahl nicht auf "Null" gefeilt, sondern zu 2 Winkeln verarbeitet. Die wurden die Fußwinkel eines Schützes, was so nach und nach entstand.
Leider durften wir das gute Stück nicht mit nach Hause nehmen.
Bis auf die dörige Feilerei hat die Arbeit und das Ergebnis echt Spaß gemacht.
Spruch damals, 1970:
"Wird nicht winklig, wird nicht eben, Arbeit geht total daneben"
Schweisslehrgang 2 Wochen A und E.
Schmiedelehrgang.
Dazu Kranführerlehrgang auf einem 20to- Brüchenkran.
Leider nichts mit Werkzeugmaschinen.
War 'ne schöne Zeit.