Gesundheitliche Probleme wie weitermachen ?!

Das Azubi & Studenten Board
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Elo-Ocho
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Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
arnim hat geschrieben:Häh oder auch wie bitte??? Ich versteh den Zusammenhang nicht......:confused:
Diese Aussagen sind getrennt von einander zu sehen.

Wie man im Arbeitsamt behandelt, kann man kaum beeinflussen. Natürlich ist es so, dass es aus dem Wald zurückschallt wie man rein ruft, aber das muss beim AA nichts heißen.

OT:
Da meine Frau noch keine feste Stellenzusage zum Ende Ihrer Ausbildung hatte, melden wir dieses wie es sein soll dem AA. Hier wurde gar nicht versucht, eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Stelle zu vermitteln. Ihr wurde aufgetragen, sich fleißig zu bewerben, und wenn das nicht fruchtet, so gäbe es halt noch die Leiharbeit, oder Jobs, die nicht Ihrer Qualifikation entsprachen. Des weiteren wurden diverse "Schulungs-" Maßnahmen vorgeschlagen, die ich für bestenfalls überflüssig halte. Zum Glück waren wir darauf nicht angewiesen.

Andere, wenige Menschen werden wieder in ein anständiges Arbeitsverhältnis vermittelt.

Wollte mit dem ersten Satz nur sagen, das es viel mit Glück zu tun hat, ob der Besuch ihn weiterbringt, was die Arbeitsplatzsuche angeht.

Die zweite Aussage besagt, dass er nach der Arbeitslosenmeldung nicht zwingend auf einer Couch beim Kollegen schlafen muss, sondern dass ihm Lohnersatzleistungen zu stehen.
arnim
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Beitrag von arnim »

arnim hat geschrieben:Häh oder auch wie bitte??? Ich versteh den Zusammenhang nicht......:confused:
Hi Ocho,

ich (Landratte)hatte nur gedacht, es wäre irgendwie ein Sprichwort, eventuell aus dem Norden ist, welches ich wegen mangelnder Seenähe nicht kenne.... :cool:
Never too old to rock! (Homer Simpson):)
Max60
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Beitrag von Max60 »

Hi,
50Hertz hat geschrieben:Hallo Strippe!

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nach der Erstausbildung.
Egal ob es sich um eine (kurze) Berufsausbildung oder ein Jurastudium handelt.
Ein auf die Berufsausbildung aufbauendes Studium wird idR. noch zur Erstausbildung hinzugerechnet. Wenn die Eltern das anzweifeln bzw. die Zahlung verweigern, weil ihrer Meinung nach die Ausbildung mit der Berufsausbildung beendet ist, dann müssen diese das dem Bafög-Amt mitteilen. Unter Umständen werden die Eltern dann von der Unterhaltspflicht befreit und der Azubi erhält dann den Höchstsatz vom Bafög-Amt.

Siehe auch:

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html
Nimmt der Student nach der Lehre ein Studium auf, welches mit der bereits abgeschlossenen Lehre im engen inhaltlichen Zusammenhang steht, so wäre dies eine Fortführung der Ausbildung, z.B.

Lehre zum Schlosser und anschließend das Studium des Maschinenbaus
Lehre zum Bankkaufmann und anschließend BWL Studium
In solchen Fällen, in denen der enge inhaltliche Zusammenhang zu erkennen ist, spricht der BGH den Studenten den weiteren Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern zu. Würde allerdings der Student im Vorfeld eine Ausbildung zum Tischler machen und anschließend Medizin studieren, so handelt es sich nicht um eine Fortführung der Ausbildung, weil der inhaltliche Zusammenhang fehlt.
Bei all dem Gemeckere über unser Land will ich für das Bildungssystem mal ne Lanze brechen: In Deutschland hat JEDER die Möglichkeit, sich "hochzuarbeiten" und sich weiterzuqualifizieren. Das ist ein sehr hohes Gut!
E_F

Beitrag von E_F »

Ersteinmal danke für eure Antworten !

In Sachen Freiwilliges Soziales Jahr werde ich mich mal schlau machen, wie verdient man hier sein Geld ? Hab davon noch nie etwas gehört ..
Im Bereich Elektro gibt es das ?! Wo finde ich den Firmen/Vereine die soetwas anbieten ? Zählt das eine Jahr dann auch als "Praxistätigkeit" für die Technikerschule ?

Am 15.ten bekomme ich nocheinmal Unterhalt, dann werde ich Heimfahren und dem Arbeitsamt erstmal einen besuch abstatten. Habe noch 1 800 € auf einen Sparbuch, laut Internetz ist dies Schonvermögen was durch das Amt nicht angegriffen werden darf !

Meine Angst in Sachen AA ist die, das nicht auf mich eingegangen wird (Habe es bei meinem Vater gesehen), sondern auf Sinnlose Maßnahmen, Fachfremde Jobs, 1 € Jobs, Leiharbeit, oder doch ein Job auf dem Bau (Hab ja keine Atteste) verwiesen werde und wenn ich nicht darauf eingehe keine Leistungen gezahlt werden.

An anderer Stelle wurde mir wiederum gesagt ist man unter 25 Jahre Alt, und erhöht der Führerschein die Chance auf einen Job, dann bekommt man diesen bezahlt.

Steht alles in den Sternen ....

Die Arbeit als FM-Techniker hört sich gut an, habe jetzt einmal in die Stellenanzeigen geschaut (http://jobs.mainpost.de/), dort war in meinem Fachbereich nicht sehr viel drinnen was nicht mit Baustelle zu tun hat und bei den anderen Anzeigen (BGV A3 / Kundendienst) brauche ich mich ohne Führerschein erst gar nicht bewerben.

Werde mich noch etwas im Netz umsehen nach Stellen.

Wie beginne ich eigentlich in einer Bewerbung (meine Situation) und wie bringe ich die Gesundheitlichen Probleme darein ?! Habe schon ewig keine Bewerbung mehr geschrieben, mir graut es davor, das soll ja jedesmal ein "Blendmärchen" (Sag ich so schön) werden.

Oder haben Bewerbungen wo man einfach Reinschreibt was Sache ist heutzutage noch eine Chance ?!

Das ganze zieht mich total auf den Boden, man hat eine gute Qualifikation, will in Seinen Fachbereich arbeiten und sich Weiterbilden und dann wird es einem mehr oder weniger Verwehrt ..
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Freak,

wäge mal ab, ob die Bewerbung auf eine Stellenanzeige sinnvoll ist. Da bist Du einer unter vielen. Plan B wäre die Initiativbewerbung - ran an den "Feind". Dazu sind Kontakte sehr gut. Wen kennst Du, der jemand aus den entsprechenden Firmen kennt? Du benötigst einen Türöffner, dann stehen die Chancen besser.

Gehe mit Deinem Problem offen um. Nicht jammern aber erklären. Du willst etwas anderes machen, weil Du weiterkommen willst. Du suchst nun eine Anstellung, damit Du weiterkommst.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
E_F

Beitrag von E_F »

Danke, daran habe ich auch schon gedacht, werde mich morgen mal nach Firmen in den Bereichen umschauen :-) Und an einer Aussagekräftigen Bewerbung/Deckblatt (Ordentliches Foto machen) arbeiten.

Denke da ist die Chance irgendwo hereinzukommen doch größer.

Nein Jammern tu ich nicht, nur Schildern .. Die Aussage mit dem Weiterkommen trifft genau auf mein Problem zu :-)
Elo-Ocho
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Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
E_F hat geschrieben: An anderer Stelle wurde mir wiederum gesagt ist man unter 25 Jahre Alt, und erhöht der Führerschein die Chance auf einen Job, dann bekommt man diesen bezahlt.
Die AA sind zu Unternehmern deutlich netter als zu uns einfachen Leuten. Wenn ein potentieller Chef von Dir Dich einstellen würde, falls Du einen Führerschein, Schweißerpass oder sonst was nicht ganz billiges schon hat, geht da so einiges. Mein Ex-Chef war da Experte.

Ocho
Max60
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Beitrag von Max60 »

.. und ich Idiot hab den Führerschein selbst bezahlt ..
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Elo-Ocho hat geschrieben:Moinsen,

Die AA sind zu Unternehmern deutlich netter als zu uns einfachen Leuten. Wenn ein potentieller Chef von Dir Dich einstellen würde, falls Du einen Führerschein, Schweißerpass oder sonst was nicht ganz billiges schon hat, geht da so einiges. Mein Ex-Chef war da Experte.

Ocho

So ist es, hat doch unser Firmenberater von der AA zu uns gesagt: Was wollen Sie über Förderprogramme groß wissen, ändert sich sowieso alle paar Monate.
Bringen Sie uns den Mitarbeiter, den sie einstellen wollen und wir suchen das passende Programm aus...

Genauso ein Erlebnis unsere Betriebsgründung: Seinerzeitige potentielle Geschäftspartnerin meldet sich arbeitslos und erwähnt, daß sie sich selbständig machen möchte, das Erfassungsgespräch wurde aufs Nötigste beschränkt, sie gleich eine Tür weitergereicht zum Gründerservice, nachdem sie das fast schon fertige Geschäftmodell beschrieb wurde sie gleich die Woche noch an das mehrtägige Gründerseminar bei der IHK angemeldet.
Einzige Schwierigkeit: In den Selbständigenabteilungen gibt es keine Kompetenz für GmbH-Gründungen, das ist nicht vorgesehen, daß ein Arbeitsloser gleich das große Rad dreht, aber da wir genau wußten, was wir wollen, haben wir den Berater entsprechend beraten können, als daß er eine passende Fördermaßnahme auswählen konnte...
E_F

Beitrag von E_F »

Ich wurde gerade daraufhingewießen das ich ja ALG I beziehen könnte ..

Geht das so einfach (da ich ja nach der Ausbildung mich nicht direkt Arbeitssuchend gemeldet habe, sondern ein Weiterbildung begonnen habe ..)
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