Gesundheitliche Probleme wie weitermachen ?!

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E_F

Beitrag von E_F »

Also ich war mal auf der Realschule, da ich meinen Facharbeiter mit 89 % abgeschlossen habe ohne nur ein bisschen zu lernen und das Interesse für E-Technik groß ist, dürfte Techniker kein Problem sein.

Das schwierige wird nun die Überbrückungszeit :D

Nach der Technikerschule hat man auch Quasi Fachabi und könnte nochmal Studieren.

Es ist also nichts verloren :D
Meister_Stefan
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Beitrag von Meister_Stefan »

Ich würde erstmal zusehen das ich wieder Geld in die Tasche bekomme.
Mach doch einfach ein freiwilliges sozialesjahr in einer Behindertenwerkstatt wo du mit elektro zu tun hast
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Meister_Stefan hat geschrieben:Ich würde erstmal zusehen das ich wieder Geld in die Tasche bekomme.
Mach doch einfach ein freiwilliges sozialesjahr in einer Behindertenwerkstatt wo du mit elektro zu tun hast
Na ja, "sozial" ist immer gut! Trotzdem stellt sich die Frage, ob die E-Technik in Behindertenwerkstätten wirklich komplex genug ist, um sie als "Fortbildung" betrachten zu können.

Aber mit jedem Jahr, das man nicht zur Weiterbildung nutzt sinkt die Motivation und plötzlich bist du 30 und hast keinen Bock mehr.

An den TO: Meister machen, dauert in Abendschule zwei Jahre und schlaucht richtig heftig. Allerdings kann man quasi "nebenher" tagsüber auch noch Geld verdienen. Und das Abi hat man mit bestandener Meisterprüfung auch in der Tasche..
Liebe Grüße, Bernd
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

E_F hat geschrieben:.
In Sachen Schule, das hat sich erledigt ! Meine Mutter hat die Unterhaltszahlungen einfach eingestellt, Bafög gibts nicht, Job finde ich auch nicht von heute auf Morgen. Könnte mir morgen nichtmal die Bus Monatskarte leisten, Miete hab ich noch gezahlt.

Dumm nur das ich keinen Führerschein habe ..
In dieser Sache wundert es mich lediglich, dass ein Bekannter von mir der geschieden ist, für seinen 26-Jährigen Sohn Unterhalt zahlen muss, da er sich noch in der Ausbildung/Studium befindet.
Da würde ich mich mal nach der Gesetzeslage erkundigen denn ansich wären die Eltern je nach Einkommen noch unterhaltspflichtig, wenn der Sohn eine weiterführende Schule besuchen möchte, dieser Weg dürfte dir nicht verbaut werden in dem Mutter einfach den Geldhahn zudreht.
Auch mit der Ablehnung vom Schüler-Bafög, das hätte ich auch nicht so hin genommen.
Gerade ihr kennt euch doch immer mit euren Rechten so gut aus, dann mach doch mal was.
Oder gehe zum Arbeitsamt, melde dich Arbeitslos und versuch ALG.II zu bekommen.
Irgendwas muss passieren, bevor du auch noch auf der Straße sitzt.
Du hast einen guten Berufsabschluss, also mach was draus.
Leider geht ohne Führerschein eine Arbeit im Kundendienst und Service-Bereich nix. da man von Auto gewissermaßen abhängig ist.
Immer das Beste draus machen
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50Hertz
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Zahlungen werden gestoppt

Beitrag von 50Hertz »

Hallo Strippe!

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nach der Erstausbildung.
Egal ob es sich um eine (kurze) Berufsausbildung oder ein Jurastudium handelt.

Irgendwann muss jeder von uns auch mal sein Leben selber in die Hand nehmen. In dem hier vorliegenden Fall klappt das scheinbar nicht so richtig.

Grüße
50Hertz
E_F

Beitrag von E_F »

Moin!

Ersteinmal nochmal danke für eure Antworten.

Werde nun diesen Monat nach Stellenangeboten suchen und mich Bewerben, sollte es in dieser Zeit nichts werden, werde ich mich beim Arbeitsamt melden.

Aber so wie ich Ämter kenne werden sie nicht auf Sachen wie "Führerschein bezahlen", "Richtige Stelle suchen" eingehen sondern "Maßnahmen" anordnen (So war es bei meinem Vater).

Ich werde euch auf dem laufenden halten :-)
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

E_F hat geschrieben: Werde nun diesen Monat nach Stellenangeboten suchen und mich Bewerben, sollte es in dieser Zeit nichts werden, werde ich mich beim Arbeitsamt melden.
Hallo.
Du musst dich Sofort beim Arbeitsamt melden, ansonsten hat das Nachteile in Punkto Alg-Zahlung, Krankenkasse und Rentenversicherung!
Immer das Beste draus machen
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Freak,

es gibt auch FM-Dienstleister, die ELT-Personale fest in den betreuten Liegenschaften implementiert haben. Dafür benötigt man nicht zwingend einen Führerschein.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Elo-Ocho
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Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
Strippe-HH hat geschrieben:Hallo.
Du musst dich Sofort beim Arbeitsamt melden, ansonsten hat das Nachteile in Punkto Alg-Zahlung, Krankenkasse und Rentenversicherung!
Sofort reicht nicht, die Meldung hätte schön längst passieren müssen. Bei fehlender Anschlussverwendung mind. 3 Monate vor der Abschlussprüfung.

Und beim Arbeitsamt und auf hoher See ist das wie vor Gericht...

Ohne Kohle steht man ehr selten da.

Ocho
arnim
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Beitrag von arnim »

Elo-Ocho hat geschrieben:Und beim Arbeitsamt und auf hoher See ist das wie vor Gericht...
Ohne Kohle steht man ehr selten da.
Ocho
Häh oder auch wie bitte??? Ich versteh den Zusammenhang nicht......:confused:
Never too old to rock! (Homer Simpson):)
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