Die 5 Sicherheitsregeln <--

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Strippehh
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Beitrag von Strippehh »

Hallo
die Spannungsfreiheit ist grundsätzlich mit einem geeigneten Spannugsprüfer festzustellen der vor der Messung und auch nach der Messung auf Funktion zu prüfen ist.
Mit dem Erdungsschalter jedenfalls nicht!!


Gruss aus HH
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pit-tip
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Beitrag von pit-tip »

Hallo,

bei gasisolierten Schaltanlagen gibt es keine Möglichkeit an einem aktiven Teil spannungsfreiheit festzustellen. Es sind an verschiedenen Teilstücken Kapazitive Spannungsprüfer vorhanden z.B. am Kabelabgang. Aber nicht nicht an jeder einzelnen Feldverbindung z.B. zwischen Sammelschienentrenner und Leistungsschalter. Für diese Fälle gibt es spezielle Schnellerdungseinrichtungen die zusätzlich mit mechanischen und elektrischen Verriegelungen versehen sind.

Siehe DIN VDE 0670-2(VDE 0670 Teil 2)

Schnellerder Werden auch "einschaltfeste Erdungsschalter" genannt.

Gruß pit-tip
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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

Moin..

zum Spannungsfreiheit feststellen mit dem Erder, schaut mal in die VDE 0105-1 ( EN50110-1 ) Absatz 6.2.3 Stichwort: Fernerder.

:D
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Original von Oberwelle
schaut mal in die VDE 0105-1 ( EN50110-1 ) Absatz 6.2.3
Oh, wie nett, ein Quiz.

Welche VDE 0105-1 darf es denn sein? Ich bevorzuge da lieber den Guck in DIN VDE 0105-100:2005-06.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

na gut :D
.
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reaver

karl 23.07.2005

Beitrag von reaver »

deine antwort war zwar richtig aber benachbarte teile brauchst du erst ab 1kV abdecken und zwar nach erden und kurzschließen.
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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

Moin..

Hallo reaver
deine antwort war zwar richtig aber benachbarte teile brauchst du erst ab 1kV abdecken und zwar nach erden und kurzschließen.


wo hast du denn das her ????? :(
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Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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harmi
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Beitrag von harmi »

Original von reaver
deine antwort war zwar richtig aber benachbarte teile brauchst du erst ab 1kV abdecken und zwar nach erden und kurzschließen.
Moin,

könnte es sein, dass du da was verwechselst?

Auch bei Niederspannung bis 1 kVA müssen benachbarte unter Spannung stehende Teile abgedeckt werden.

Ab Mittelspannung muß eine sichtbare Trennstrecke hergestellt werden. (Freischalten). Dort wird dann üblicherweise eine Isolierende Platte in den Trenner eingeschoben, die ein unbeabsichtigtes Wiedereinsachalten verhindern soll. Zusätzlich muß mechanisch verhindert werden, dass der Trenner und der Leistungsschalter unbefugt oder versehentlich geschaltet werden.

Das ist bei Niederspannung nicht der Fall. Dort gibt es keine offenen Trennstrecken. Bei Maschinen muß der Hauptschalter abschließbar sein.


Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin,

nochmal meine Wenigkeit:

Diese Schlauberger schreiben:

Zitat: In Anlagen mit Nennspannungen bis 1 kV kann auf die Sicherheitsregeln 4 und 5 im Regelfall verzichtet werden, wenn an der Anlage die Sicherheitsregeln 1 bis 3 eingehalten worden sind.

Da krieg ich Krämpfe! :grrr:

Was haben benachbarte, unter Spannung stehende Teile mit den Punkten 1-3 zu tun? Wenn ich benachbarte, unter Spannung stehende Teile habe, ist entweder bei 1-3 etwas verkehrt gelaufen, oder ich habe eine Anlage, in der es verschiedene Einspeisungen gibt.

Wenn ich in der NSHV einen Trenner freischalte, ist vor dem Trenner immer noch Spannung, und wenn ich da auch nur irgendwie rankomme, nützt es mir nix, wenn ich bei 1-3 richtig gehandelt habe.Das gleiche gilt für Schaltschränke, usw.

Wie kann man so einen Blödsinn schreiben? :dagegen:

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

Moin..

Der Link von harmi...
Die 5 Sicherheitsregeln
1. Freischalten An der Arbeitsstelle müssen alle Zuleitungen spannungsfrei sein.
2. Gegen Wiedereinschalten sichern Zuverlässig verhindern, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wieder unter Spannung gesetzt werden.
3. Spannungsfreiheit feststellen An der Arbeitsstelle muss mit einem geeigneten Prüfgerät die Spannungsfreiheit zuverlässig festgestellt werden.
4. Erden und Kurzschließen In Anlagen mit Nennspannungen bis 1 kV kann auf die Sicherheitsregeln 4 und 5 im Regelfall verzichtet werden, wenn an der Anlage die Sicherheitsregeln 1 bis 3 eingehalten worden sind.
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Sicherheitsregeln in der angegebenen Reihenfolge einzuhalten.



Hallo harmi ich gebe dir Recht, die BG sollte micht so ein blödsinn verbreiten !
auf die Sicherheitsregeln 4 und 5 im Regelfall verzichtet werden, wenn an der Anlage die Sicherheitsregeln 1 bis 3 eingehalten worden sind.


daraus kann man ja auch den Schluß ziehen, daß die Regeln 1-3 nicht wichtig sind !!

:dagegen:
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