Die 5 Sicherheitsregeln <--

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Chris
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Die 5 Sicherheitsregeln <--

Beitrag von Chris »

Die 5 Sicherheitsregeln

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"1. Sicherheitsregel - Freischalten

Die Teile der Anlage, an denen gearbeitet werden soll, müssen freigeschaltet werden.
Hat der Beschäftigte oder die Aufsicht führende Person nicht selbst freigeschaltet, so muß die schriftliche, telegrafische, fernmündliche oder mündliche Bestätigung abgewartet werden.
Wird die Freischaltung mündlich oder fernmündlich gemeldet, so ist diese Meldung zur Vermeidung von Hörfehlern von der aufnehmenden Stelle zu wiederholen und die Gegenbestätigung abzuwarten. Die schriftliche, telegrafische oder fernmündliche Meldung muß Namen der für die Freischaltung und richtige Übermittlung verantwortlichen Personen enthalten.
Kondensatoren müssen auf ihren Ladezustand geprüft und ggf. mit geeigneten Vorrichtungen entladen werden.


2. Sicherheitsregel - Gegen wiedereinschalten Sichern

Betriebsmittel, z. B. Schalter, mit denen freigeschaltet wurde, sind gegen unbeabsichtigtes und selbsttätiges Wiedereinschalten zu sichern (z.B. Einschieben von Isolierplatten zwischen die Schaltkontakte).
Bei handbetätigten Schaltgeräten müssen vorhandene Verriegelungseinrichtungen gegen Wiedereinschalten benutzt werden.
Hauptschalter sind grundsätzlich durch Vorhängeschlösser oder Verbotsschilder gegen Wiedereinschalten zu sichern.
Werden Schmelzeinsätze oder einschraubbare Leitungsschutzschalter zum Ausschalten benutzt, so müssen diese allpolig herausgenommen und sicher verwahrt werden. An Schaltgriffen oder Antrieben von Schaltern, an Stellteilen, Druck- oder Schwenktastern, Sicherungselementen, Leitungsschutzschaltern o.ä., mit denen ein Anlagenteil spannungsfrei geschaltet wurde oder mit denen es unter Spannung gesetzt werden kann, muß für die Dauer der Arbeit ein Warnschild nach DIN 40 008 zuverlässig angebracht sein.
Verbotsschilder müssen der DIN 40 008 entsprechen. "
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
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Chris
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Beitrag von Chris »

3. Sicherheitsregel - Spannungsfreiheit feststellen

Die Spannungsfreiheit muß in jedem Fall an der Arbeitsstelle festgestellt werden.
Spannungsprüfer sind vor der Benutzung auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
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4. Sicherheitsregel - Erden und Kurzschließen

An der Arbeitsstelle müssen Teile, an denen gearbeitet werden soll, erst geerdet und dann kurzgeschlossen werden.
Die Erdung und Kurzschließung müssen von der Arbeitsstelle aus sichtbar sein; wenn dies nicht zweckmäßig ist, müssen sich Erdung und Kurzschließung in der Nähe der Arbeitsstelle befinden.
Für den Fall, daß bei der Arbeit die Leitung unterbrochen wird oder die Arbeiten an der Unterbrechungsstelle (z.B. aufgetrennte Leitung) vorgenommen werden, muß an beiden Seiten der Unterbrechungsstelle geerdet und kurzgeschlossen werden.
In Verbraucheranlagen unter 1000 V, mit Ausnahme von Freileitungen, darf auf Anweisung des Vorgesetzten vom Erden und Kurzschließen abgesehen werden, wenn der spannungsfreie Zustand sichergestellt ist.

5. Sicherheitsregel- Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Bleiben in der Nähe der Arbeitsstelle Anlagenteile unter Spannung, so sind diese zu sichern. Abdeckungen sind so sicher zu befestigen, daß sie nicht verschoben werden können.
Besteht bei Arbeiten an nicht unter Spannung stehenden Teilen die Gefahr des unbeabsichtigten, unmittelbaren Berührens von benachbarten unter Spannung stehenden Teilen, so müssen diese Anlagenteile ebenfalls nach o.g. Arbeitsschritten abgeschaltet werden. Anstelle des Abschaltens können die benachbarten unter Spannung stehenden Teile durch hinreichend feste und zuverlässig angebrachte isolierende Abdeckungen oder andere geeignete Einrichtungen gegen zufälliges Berühren geschützt werden.
Nicht unterwiesene Personen dürfen nicht in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen arbeiten oder sich dort aufhalten.
Besondere Vorsicht ist geboten bei der Handhabung von Metallteilen, wie z.B. Drahtenden, Werkzeugen, Rohren usw. Die Beschäftigten müssen anliegende Kleidung tragen. Für einen festen Standort, bei dem beide Hände frei sind, muß gesorgt werden. Es darf nur isoliertes Werkzeug verwendet werden. Reinigungsgeräte (Pinsel, Bürsten) müssen ausschließlich aus nicht leitendem Material bestehen.



Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (in Ausnahmefällen!)
Grundsätzlich sind Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen grundsätzlich verboten. Machen Ausnahmesituationen ein Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen unumgänglich, dürfen diese Arbeiten nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Geeignete und den jeweiligen Verhältnissen angepaßte persönliche Schutzausrüstungsgegenstände und Schutzeinrichtungen sind Pflicht (Gesichtsschutzschirm, Gummihandschuhe und isoliertes Werkzeug).


©Text und das letzte Bild liegen bei http://www.von-grambusch.de/index.htm <--Lohnt mal anzuschauen... :dafür:
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

Moin..

Orginal --------------------------------------------------------------------------
2. Sicherheitsregel - Gegen wiedereinschalten SichernBetriebsmittel, z. B. Schalter, mit denen freigeschaltet wurde, sind gegen unbeabsichtigtes und selbsttätiges Wiedereinschalten zu sichern (z.B. Einschieben von Isolierplatten zwischen die Schaltkontakte).
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bei uns ist das einlegen einer Isolierplatte nur als zusätzliche Maßnahme " Gegen wiedereinschalten Sichern" erlaubt.
Es muß immer entweder das Schaltfeld durch wegnahme der Steuerspannung zum sperren oder durch Abnehmen der Steckverbindung zum Schaltwagen durchgeführt werden.

Man nimmt an das die Isolierplatten den teilweisen sehr Drehmoment starken Trennern nicht stand halten.

:D
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
geloescht

Beitrag von geloescht »

Die fünf Sicherheitsregeln

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einmal anders!

weiterführende Literatur zu Gefahren des elektrischen Stromes findet Ihr hier:

http://www.bgfe.de/medien/startseite_medien.html
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pit-tip
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Beitrag von pit-tip »

Hallo,

Zur ersten Sicherheitsregel möchte ich noch hinzufügen, dass bei Spannungen über 1kV eine sichtbare Trennstelle vorhanden sein muss (Ausnahmen sind gasisolierte Schaltanlagen z.B. SF6-Schaltanlagen).

Zur zweiten Sicherheitsregel: Isolierplatten werden nur im Zusammenhang mit der fünften Sicherheitsregel verwendet.
Ich denke das sie der mechanischen Beanspruchung eines z.B. Trenners nicht aushalten würden.

Zur dritten Sicherheitsregel: Es ist sinnvoll das Meßgerät mit dem man die Spannungsfreiheit feststellen will vor und nach dem feststellen der Spannungsfreiheit auf ordnungsgemäße Funktion hin prüft (In der Regel befinden sich im Nahbereich noch spannungsführende Teile, z.B. benachbarte Schaltfelder, an denen nicht gearbeitet werden muß).

Zur vierten Sicherheitsregel: Grundsätzlich gilt bei Spannungsebenen größer 1kV ein Betriebsmittel als unter Spannung stehend bis es geerdet ist.

Zur fünften Sicherheitsregel: Hier sind folgende Sicherheitsabstände zu berücksichtigen:
die Tabellen 101, 102 und 103 der VDE 0105-100/06.2000

Gruß pit-tip
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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

Moin..

von pit tp
Zur ersten Sicherheitsregel möchte ich noch hinzufügen, dass bei Spannungen über 1kV eine sichtbare Trennstelle vorhanden sein muss (Ausnahmen sind gasisolierte Schaltanlagen z.B. SF6-Schaltanlagen).


Dafür haben die Anlagen Kurzschluß feste Erder..

Ist übrigens auch erlaubt damit ( Kurzschluß feste Erder ) die Spannungsfreiheit festzustellen.

:D
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Original von pit-tip
Zur fünften Sicherheitsregel: Hier sind folgende Sicherheitsabstände zu berücksichtigen:
die Tabellen 101, 102 und 103 der VDE 0105-100/06.2000
Moinmoin pit-tip,

aktuell ist die Ausgabe Juni 2005. Am Inhalt der Tabellen hat sich jedoch nichts geändert.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Strippehh
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Beitrag von Strippehh »

Moin @all
als aktuelle wäre die von Karl wenigstens eine die nebenher belustigt
:dafür:
Gruss aus HH
Energieversorger

Beitrag von Energieversorger »

das wäre mir neu das man mit nem erdungstrenner spannungsfreiheit feststellen darf!!!! nicht nur das es unlogisch und gefährlich ist.... in welcher norm steht das ich das so machen kann? die würd ich dann mal meinem meister zeigen... ich glaub der würde mich ohrfeigen und mir sofort die schaltbrechtigung entziehen!

und ganz nebenbei: sone isoliereinschubplatte hält nem LaTs mit federkraft antrieb stand :) hab ich selbst gesehen :D
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Chris
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Beitrag von Chris »

Hm, würde mir auch widerstreben,einfach so zu Erden,ohne gemessen zu haben....
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
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