Din Vde 0198:2008-02

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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kabelmafia
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Din Vde 0198:2008-02

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

als wenn wir nicht gerade ausführlich drüber diskutiert hätten- da kommt auch schon die Neuausgabe:

Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle -
Kennzeichnung von Leitern durch Farben oder alphanumerische Zeichen


Wesentliche Änderungen:

a) Begriffserklärung überarbeitet
b) Abschnitt 4 ergänzt
c) Unterabschnitte 5.3.4 bis 5.3.6 ergänzt (PEM und PEL-Leiter)
d) Unterabschnitt 6.2 "Kennzeichnung bestimmter und in einer Norm bezeichneter Leiter" wurde ergänzt. (PEM, PEL, FE, PB, PBE, PBU und FB)
e) Anhang A (neu) "Kennzeichnung bestimmter und in der Norm bezeichneter Leiter durch Farbcode und alphanumersicher Zeichen" wurde neu aufgenommen.
f) Anhang A (alt) gestrichen (war: Kennzeichnung PEN-Leiter in verschiedenen Ländern "gnge mit blau oder blau mit gnge?")
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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jf27el
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Beitrag von jf27el »

Dann kann ich jetzt das blaue Isoband wieder verkaufen?:D

Gruß
jf27el
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin jf27el,

nee, das lass mal schön in der Werkzeugkiste.

Anm 1 zu 5.3.3 PEN-Leiter:
Die Wahl des (...Kennzeichnungs)Verfahrens, daß in einem Land Anwendung findet, erfolgt durch das zuständige Komitee.

Lästermodus an
...und solange Herr Sachverständiger O. gerne mit Farbe und Pinsel in Schaltanlagen rumwurschtet, wird die blaue Markierung des gnge Leiters in Deutschland statthaft sein.
Lästermodus aus
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Beitrag von jf27el »

kabelmafia hat geschrieben:
Anm 1 zu 5.3.3 PEN-Leiter:
Die Wahl des (...Kennzeichnungs)Verfahrens, daß in einem Land Anwendung findet, erfolgt durch das zuständige Komitee.
das widerspricht aber Deinem f)


Lästermodus an
Zitat eines TÜV-Sachverständigen zu Abschaffung der Wurzel 6 in den Blitzschutzbestimmungen:
" Da ist wohl das Komiteemitglied gestorben oder es war an der Beschlussfassung krank" :D
Lästermodus aus

Gruß
jf27el
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

nun, man hat darauf verzichtet, im Anhang A eine Zusammensteller der nationalen Handhabungen abzudrucken. Wie ich gerade festelle, gab es die Anmerkung aus Beitrag #3 schon in der alten Ausgabe.
Das ist ein weiterer konsequenter Schritt zur Gewinnmaximierung - denn die VDE ist eine nationale Ausgabe. Wer wissen will, wie es woanders ist, der möge doch bitte die noch die gleichlautende EN 60446 oder IEC 60446 kaufen.
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harmi
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Beitrag von harmi »

Gehört eigentlich ein Mitglied unserer geschätzten Community dem Normenausschuß an? Wenn nicht, dann wird es allmählich Zeit....
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
jf27el
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Beitrag von jf27el »

harmi hat geschrieben:Gehört eigentlich ein Mitglied unserer geschätzten Community dem Normenausschuß an? Wenn nicht, dann wird es allmählich Zeit....
:D Willst du in den Tschungel 8o

hast Du eine Lobbi? dafuer1

Bist Du bereit praktische Arbeit und Realitätsbezug aufzugeben? :confused:

Schau mal welche vielfältigen Möglichkeiten

Maschinenbereich

und wer da mitmischt.

Gruß
jf27el
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NurNeugierig
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Beitrag von NurNeugierig »

@harmi:
Hatte ich das falsch verstanden, oder ist Klaus Bödecker (mit oder ohne c?) nicht in so'nem Ausschuß drin?
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

kabelmafia hat geschrieben:...Lästermodus an
...und solange Herr Sachverständiger O. gerne mit Farbe und Pinsel in Schaltanlagen rumwurschtet, ...
Moin Kabelmafia,

das war der Realitätsmodus. :mad:

Vielleicht wird er ja Ehrenmitglied der Malerinnung. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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