Spiegelband?bettmann hat geschrieben:.... Hinweistafeln hin? Der Hersteller liefert Dübel und Schrauben als Montagematerial mit, aber darf ich auch kleben?
bettmann
Gruß
jf27el
bettmann hat geschrieben:Guten Abend,
nein heute soll es mal nicht um DIN VDE, EN u.s.w. gehen, sondern um o.g. Koffer . Den Inhalt regeln z.B. DIN 13 157, DIN 13 169 u.s.w.. Aber wo steht, in welcher Höhe und an welchem Ort die Koffer anzubringen sind? Wo kommen die grünen Hinweistafeln hin? Der Hersteller liefert Dübel und Schrauben als Montagematerial mit, aber darf ich auch kleben?
Den Hersteller habe ich schon angeschrieben. Leider "drückt" es mich sehr. Liefer- und Montagetermin kommender Mittwoch!
Einsatzort wäre Pflegeheim (wo sonst ) und integrierte Großküche.
bettmann
Ist das Thema vielleicht besser bei "Allgemeines" aufgehoben? Wenn ja verschieben.
Hier könnte eventuell so ein Kofferarlarm helfen. Sobald ein Bewohner mit dem Erste-Hilfe-Koffer spielt fängt es an zu Pipen und ein Betreuer wird auch wenn er Abgelenkt ist darauf aufmerksam.bettmann hat geschrieben: Das "Problem" der Einrichtung sind ihre Bewohner, körperlich und geistig Behinderte (keine Herabwürdigung)! Hier tritt nicht das von jf27el beschriebene Problem des Diebstahls, sondern unbewußter Vandalismus auf. Der Leiter erzählte mir von abgerissenen Feuerlöschdecken und eingeschlagenen Melder-Scheiben.
Und trotzdem ist ein Verbandkasten mit nicht abgelaufenem bzw. einwandfrei verwendbarem Inhalt im Fahrzeug meiner Meinung nach 100% Pflicht !Elt-Onkel hat geschrieben: Als Endverbraucher gilt für den Privatmann das Medizinproduktegesetz nicht.
So darf die Polizei (und TÜV) NUR die Vollzähligkeit prüfen.
Es darf NICHT das Verbrauchsdatum bemängelt werden.