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Erste-Hilfe-Koffer

Verfasst: Montag 17. Dezember 2007, 19:28
von bettmann
Guten Abend,

nein heute soll es mal nicht um DIN VDE, EN u.s.w. gehen, sondern um o.g. Koffer . Den Inhalt regeln z.B. DIN 13 157, DIN 13 169 u.s.w.. Aber wo steht, in welcher Höhe und an welchem Ort die Koffer anzubringen sind? Wo kommen die grünen Hinweistafeln hin? Der Hersteller liefert Dübel und Schrauben als Montagematerial mit, aber darf ich auch kleben?
Den Hersteller habe ich schon angeschrieben. Leider "drückt" es mich sehr. Liefer- und Montagetermin kommender Mittwoch!
Einsatzort wäre Pflegeheim (wo sonst :rolleyes: ) und integrierte Großküche.

bettmann

Ist das Thema vielleicht besser bei "Allgemeines" aufgehoben? Wenn ja verschieben.

Verfasst: Montag 17. Dezember 2007, 19:42
von jf27el
Versuchs mal als Projektarbeit mit dem Sicherheitsmenschen.
Der muss auch noch Feuerlöscher etc. unterbringen.
Zugänglich und gut sichtbar ist sehr weit auszulegen.

Vergiss nicht Dir den Empfang bestätigen zu lassen. Üblicherweise sind die Kisten schneller weg, wie sie nachgeliefert werden können.:D

Gruß
jf27el
der immer noch fasziniert ist, dass ein Notarztwagen einen KFZ-Verbandkasten braucht.

Verfasst: Montag 17. Dezember 2007, 19:54
von kabelmafia
Moin,

Fundstelle:
ArbStättV §39

google mal danach und mach was draus.... :(

Verfasst: Montag 17. Dezember 2007, 19:56
von kabelmafia
Moin,
der immer noch fasziniert ist, dass ein Notarztwagen einen KFZ-Verbandkasten braucht.
...ich aber kein Warndreieck.... :)

Verfasst: Montag 17. Dezember 2007, 20:01
von NurNeugierig
hihihi, aus eigener Erfahrung ist alles, was höher als 1,90m hoch hängt schwer erreichbar für viele Menschen.

Fiel mir neulich auf, als ich versuchte den Verbandskasten in der neu eingerichteten Werkstatt zu erreichen (nicht für mich, mir geht's gut, danke der Nachfrage). Wenn ein Werktisch davor ist, sind sogar ca. 1,7m sehr viel für Menschen mit normaler Größe!

Verfasst: Montag 17. Dezember 2007, 22:11
von Teletrabi
> der immer noch fasziniert ist, dass ein Notarztwagen
> einen KFZ-Verbandkasten braucht.

...nur wenn die NA-Ausrüstung mal nicht verlastet ist.

Verfasst: Montag 17. Dezember 2007, 22:24
von bettmann
kabelmafia hat geschrieben:Moin,
Fundstelle:
ArbStättV §39
google mal danach und mach was draus.... :(
Habe ich getan! § 39 ist seeeeehr allgemein gehalten, aber ich habe noch etwas gefunden.
Aktualisiert 17.09.2007
Vertrieb
Aktualisiert 05.01.2007
Hinweise zu Gesetz und Norm
Danke KM. Der Anfang ist gemacht!

bettmann

Verfasst: Montag 17. Dezember 2007, 23:41
von Technolohdie
Teletrabi hat geschrieben:> der immer noch fasziniert ist, dass ein Notarztwagen
> einen KFZ-Verbandkasten braucht.

...nur wenn die NA-Ausrüstung mal nicht verlastet ist.
Nene.... der braucht den immer.
Sonst is nix mit TÜV z.B.
Fahr da mal mit voller Karre hin ohne KFZ-Verbandkasten.
Wollen die ihn sehen und Du kannst ihn nicht zeigen, fällste durch.
Die Begründung ist meine ich, das ein "normaler Mensch" sich nicht durch alle
Schränke wühlen soll, bis er "irgendwo" EH-Material findet...

Tja so sind die Bürokraten halt...

Gruß Michael

Verfasst: Dienstag 18. Dezember 2007, 00:01
von Teletrabi
Moin,

[oT]
dann würde ich dem netten TÜVler mit dem Notfallrucksack entgegenwinken und fragen, welches Leistungsspektrum eines normalen Verbandkasten damit nicht abgedeckt sei. Ferner möge er mir augenblicklich bei zehn gerade auf dem Hof stehenden Fahrzeugen sagen, wo der Kasten jeweils zu finden sei.
Zu guter letzt darf er dann noch einen Blick auf §35h StVZO werfen...


§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
(1)
[Omnibusspezifisches]
(3)
1 In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht.
2 Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

[/oT]

Verfasst: Dienstag 18. Dezember 2007, 10:16
von Technolohdie
Also ICH habe mit dem privaten PKW keine Probleme bisher gehabt, wenn ich meinen
Alukoffer gezeigt habe, der auch noch RR-Gerät, Ambu-Beutel usw. enthält.
Einem RTW von der Wache haben sie aber schon die Plakette verweigert wegen
dem fehlenden EH-Kasten. Allerdings wussten sie auch nichts zu sagen, als die
Frage kam, was den nach DIN fehlen würde an Material, da sie die DIN vom Inhalt
nicht mal kennen die Dussels... :D

Gruß Michael