Prüfen von ortsveränderlichen Geräten

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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Kabel14
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Prüfen von ortsveränderlichen Geräten

Beitrag von Kabel14 »

Guten Tag Zusammen!

Beim Prüfen von ortveränderlichen Geräten nach BGVA3 / VDE0702 ist bei uns folgende Frage aufgetaucht.

Ist ein Steckdosenkleinverteiler der Fa. Bals mit 32A CEE-Eingang und 2x 16A CEE-Ausgang sowie 2x Schuko, abgesichert mit 8x 16A Neozed und als Zussaatzschutz einem RCD 63/0,03 4polig ein ortsveränderliches Gerät im Sinne der oben genannten Vorschriften. Ich meine definitiv ja.

Wenn es ein ortsveränderliches Gerät ist, kann ich mit dem von uns verwendeten Prüfgerät Sekutest 0701/0702 SII von GMC (und auch mit keinem Anderen) im vorgegebenen Prüfmodus natürlich keinen RCD (bzw. die Schutzmaßnahme Zusatzschutz durch RCD) testen!

Wir prüfen alle ortsveränderlichen Geräte bei uns im Unternehmen im Jahresrythmus. Ist es in Ordnung, den RCD bzw. die Schutzmaßnahme bei dieser Prüfung und diesem Gerät außer acht zu lassen und ihn dann bei der alle 4 Jahre stattfindenden Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2872 zu prüfen?

Ein weiteres Problem wäre die Dokumentation der Prüfergebnisse, da die Prüfergebnisse des "Sekutest" in einer Datenbank abgelegt werden!


Wie ist hier vorzugehen?

Gruß und Dank im Voraus von Kabel14
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

Hi Kabel14,

auf der sicheren Seite bist Du, wenn der FI bei der BGV A3-Prüfung mitgeprüft wird, z. B. mit einem dafür geeigneten Messgerät. Dann zur Dokumentation einfach in die "Bemerkungen-Spalte" (im Prüfprotokoll) das Prüfergebnis nachtragen.


Grüsse, Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
scrabble

Beitrag von scrabble »

Kabel14 hat geschrieben:Ist ein Steckdosenkleinverteiler der Fa. Bals mit 32A CEE-Eingang und 2x 16A CEE-Ausgang sowie 2x Schuko, abgesichert mit 8x 16A Neozed und als Zussaatzschutz einem RCD 63/0,03 4polig ein ortsveränderliches Gerät im Sinne der oben genannten Vorschriften.

Ich meine definitiv ja.
Ich auch - definitiv:)
Kabel14 hat geschrieben:Ist es in Ordnung, den RCD bzw. die Schutzmaßnahme bei dieser Prüfung und diesem Gerät außer acht zu lassen und ihn dann bei der alle 4 Jahre stattfindenden Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2872 zu prüfen?
Wenn du schon am prüfenv bist, dann macht diese kurze Extraprüfung doch den Kohl nicht fett. Also mitprüfen.
Kabel14 hat geschrieben:
Ein weiteres Problem wäre die Dokumentation der Prüfergebnisse, da die Prüfergebnisse des "Sekutest" in einer Datenbank abgelegt werden!
Wie ist hier vorzugehen?
Exeltabelle? Oder Worddokument? Zack und E:) rgebnisse reinschreiben.
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bettmann
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Beitrag von bettmann »

Kabel14 hat geschrieben:...Ist ein Steckdosenkleinverteiler der Fa. Bals mit 32A CEE-Eingang und 2x 16A CEE-Ausgang sowie 2x Schuko, abgesichert mit 8x 16A Neozed und als Zussaatzschutz einem RCD 63/0,03 4polig ein ortsveränderliches Gerät im Sinne der oben genannten Vorschriften. Ich meine definitiv ja...
Ja! Siehe Durchführungsanweisung zu BGV A3 § 5 Abs. 1 Nr. 1 (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100 Teil 200).
Kabel14 hat geschrieben:...Ein weiteres Problem wäre die Dokumentation der Prüfergebnisse, da die Prüfergebnisse des "Sekutest" in einer Datenbank abgelegt werden!...
Die BetrSichV fordert in § 11 die Aufzeichnung (Dokumentation) der Prüfergebnisse (im Gegensatz zur BGV A2). Die Art der Dokumentation, also ob EDV oder Papier, ist nicht festgelegt.
GMC-I bietet für das Secutest Gerät, dass PSI-Modul an. Hiermit könntest du die Ergebnisse ausdrucken und auf ein, von deiner Firma freigegebenes ("gelenktes" nach QM) Protokoll, aufkleben. Besser ist natürlich die Anwendung der hier schon genannten SW-Tabellen oder noch besser die Verwendung der von GMC-I angebotenen SW, PROTOKOLLmanager oder ELEKTROmanager. Zu den letztgenannten Produkten findest du hier im Forum einige Hinweise (siehe auch Werbebanner auf Startseite).

bettmann
Yo, wir schaffen das !!! (Bob der Baumeister)
Bödeker, Klaus
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Verteiler = Gerät?

Beitrag von Bödeker, Klaus »

Hallo Kabel14



Ist ein Steckdosenkleinverteiler ein ortsveränderliches Gerät im Sinne der oben genannten Vorschriften.
--
Ja. Und wenn einer meint das wäre nicht so ganz klar, dann soll er in DIN VDE 0105-100 gucken. Dort steht unter 5.3.101
"Betriebsmittel, die über Steckvorrichtungen angeschlossen werden, sind nach DIN VDE 0702 zu prüfen.
Und wenn der Verteiler aus irgend einem Grund in eine andere Kategorie angegliedert werden sollte, dann sind trotzdem die vorhandenen technischen Regeln anzuwenden, und das ist für die steckbaren Betriebsmittel nun mal nur die 0702.
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Ist es in Ordnung, den RCD bzw. die Schutzmaßnahme bei dieser Prüfung und diesem Gerät außer acht zu lassen und ihn dann bei der alle 4 Jahre stattfindenden Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2872 zu prüfen?
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Nein! Die Norm DIN VDE 0702 verlangt das Feststellen der elektrischen Sicherheit des zu prüfenden Geräts, dazu gehört nun einmal auch das Prüfen der Funktion der die Sicherheit schaffenden Geräte. Außerdem wäre der Sinn der kürzeren Prüfzeiten ortsveränderlicher Geräte mit solch einer unsinnigen bürokratischen Lösung ausgehebelt.
In der Neuausgabe der Norm DIN VDE 0701-0702 wird es einen Abschnitt "Nachweis der Wirksamkeit weiterer Schutzmaßnahmen" geben in dem etwa stehen wird
"Verfügt das Gerät über weitere Schutzeinrichtungen (z. B. FI-Schutzschalter, Isolationsüberwachungsgeräte....) ....so ist deren Wirksamkeit nachzuweisen. Der Prüfer hat zu entscheiden, wie diese Prüfung durchzuführen ist"
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Ein weiteres Problem wäre die Dokumentation der Prüfergebnisse, da die Prüfergebnisse des "Sekutest" in einer Datenbank abgelegt werden!
Wie ist hier vorzugehen?
"Und so hat der Prüfer zu entscheiden wie er......"


Mit bestem Gruß
Klaus Bö
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_08_15_
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Beitrag von _08_15_ »

Kabel14 hat geschrieben: Wir prüfen alle ortsveränderlichen Geräte bei uns im Unternehmen im Jahresrythmus. Ist es in Ordnung, den RCD bzw. die Schutzmaßnahme bei dieser Prüfung und diesem Gerät außer acht zu lassen und ihn dann bei der alle 4 Jahre stattfindenden Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2872 zu prüfen?
Hallo Kabel 14,

die Prüffristen der Arbeitsmittel müssen laut BetrSichV §3 durch ein Gefährdungsbeurteilung ernittelt werden.
Die Prüfungen sind duch "Befähigte Personen" gemäs TRBS 1203 Teil 3 durchzuführen.

Dazu gab/gibt es hier schon mehrere Beiträge. Einfach die Suche benutzen.
Olaf S-H
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Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Kabel 14,
Kabel14 hat geschrieben:...Ist ein Steckdosenkleinverteiler der Fa. Bals mit 32A CEE-Eingang und 2x 16A CEE-Ausgang sowie 2x Schuko, abgesichert mit 8x 16A Neozed und als Zussaatzschutz einem RCD 63/0,03 4polig ein ortsveränderliches Gerät im Sinne der oben genannten Vorschriften. Ich meine definitiv ja. ...
es ist ein ortsveränderliches Gerät.
Kabel14 hat geschrieben:... Wenn es ein ortsveränderliches Gerät ist, kann ich mit dem von uns verwendeten Prüfgerät Sekutest 0701/0702 SII von GMC (und auch mit keinem Anderen) im vorgegebenen Prüfmodus natürlich keinen RCD (bzw. die Schutzmaßnahme Zusatzschutz durch RCD) testen! ...
Dann mußt Du Dir ein zusätzliches Meßgerät nehmen (z. B. Beha Unitest 0100 Expert).
Kabel14 hat geschrieben:... Wir prüfen alle ortsveränderlichen Geräte bei uns im Unternehmen im Jahresrythmus. Ist es in Ordnung, den RCD bzw. die Schutzmaßnahme bei dieser Prüfung und diesem Gerät außer acht zu lassen und ihn dann bei der alle 4 Jahre stattfindenden Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2872 zu prüfen? ...
Zu den Prüfintervallen muß es eine Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristermittlung geben (BetrSichV).
Kabel14 hat geschrieben:... Ein weiteres Problem wäre die Dokumentation der Prüfergebnisse, da die Prüfergebnisse des "Sekutest" in einer Datenbank abgelegt werden! ...
Da gibt es Software am Markt (z. B. elektro Manager). Im Protokoll kannst Du dann auch die Werte der RCD-Prüfung einpflegen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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