Tab 2007

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
Antworten
Heimwerker

Tab 2007

Beitrag von Heimwerker »

Hallo,

kann da jemand was zu sagen? Habe nichts dazu gefunden, außer das es wohl bald diese neuen TAB geben soll??
Was ändert sich denn?

http://www.zveh.de/files/541/TAB2007Handwerk.pdf
Benutzeravatar
kabelmafia
Beiträge: 7503
Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
Kontaktdaten:

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

gefunden hab ich die neue NAV. Die TAB2007 wird daraus demnächst resultiren.
NAV
interessant ist §15...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
geloescht

Beitrag von geloescht »

der § 15 im Wortlaut:

§ 15 Überprüfung der elektrischen Anlage

(1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anlage vor und, um unzulässige Rückwirkungen
auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter auszuschließen, auch nach
ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er hat den Anschlussnehmer auf erkannte
Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.

(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche
Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu
verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben
ist er hierzu verpflichtet.

(3) Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der Anlage sowie durch deren
Anschluss an das Verteilernetz übernimmt der Netzbetreiber keine Haftung für die
Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn er bei einer Überprüfung Mängel
festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib oder Leben darstellen.

Ich glaube, dass so ähnliches in den Verträgen der Netzbetreiber steht! Zumindest meine ich das gelesen zu haben als ich das letzte Mal einen Vertrag unterschrieben habe!

Gruß

Alois
Antworten