Prüfen von Computer nach DIN VDE 0701/0702

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
ronki1
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Beitrag von ronki1 »

@scrabble,

das Netzteil selber ist geprüft aaaber der Rechner mit dem Netzteil nicht.
Es geht ja hier um den Rechner im Ganzen, da das Netzteil gewechselt wurde, muß der Rechner geprüft werden.
scrabble

Beitrag von scrabble »

Prüft ihr auch neue Verlängerungsleitungen, Kaffemaschinen, Handy Netzteil etc.
...

Da liegt auch keine Bescheinigung bei das der PE OK ist.

Aber die Frage worin der Sicherheitsrelevante Eingriff bestand wurde immer noch nicht beantwortet .

Das PC Netzteil wurde ja nicht geöffnet.

Achso- es könnte auch in externes Netzteil sein, das war beim Ausgangsposting nicht klar.
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo zusammen,

wenn ein Schaltschrank gebaut wird, haben die meisten einzelteile Prüfzeichen...
Der Schaltschrank ist jedoch zu Prüfen, da hier ein neues Produkt hergestellt wird. So ist es auch beim PC.

Fehler können entstehen wenn zu lange Schrauben zum befestigen vom Netzteil verwendet werden.
Prüfung neuer Arbeitsmittel auch nach Betriebssicherheitsverordnung.

Es sind auch Billig Netzteile auf dem Markt, die Prüfzeichen zu unrecht Tragen.

Ich habe auch alte PCs, da ist der Schalter zum einschalten vorne angebracht. Die Leitung vom Netzteil geht durch den ganzen PC nach vorne.
Das sieht aus wie eine 230V Leitung.

Meine Fragen
Was ist mit der Leistung des Netzteil (Wärmeabfuhr)?

Grafikkarte die viel Strom braucht , da sind früher Platinen zerstört worden.

Was ist mit den Schnittstellen die Teilweise mit den Finger berührt werden können? Prüft ihr hier den Berührungsstrom? bzw. Spannung oder nur gegen das Gehäuse?

Prüfen nach Betriebssicherheitsverordnung
Hier wird das Arbeitsmittel geprüft. Jedoch nicht nur Elektisch.
Für den Nutzer ist auch die Qualität des Bildschirm bzw. Grafikkarte wichtig.
Stichwort Wiederholfrequenz.
Wird hier geprüft?


Gruß sps
scrabble

Beitrag von scrabble »

SPS hat geschrieben: Prüfung neuer Arbeitsmittel auch nach Betriebssicherheitsverordnung.
Gruß sps
Bitte um genaue Angabe wo die BTrSichV vorschreibt das neue Arbeitsmittel vom
Verwender geprüft weren müssen.

Schließlich gibt es ja eine Konformitätserkläung.
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Elektronix
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Beitrag von Elektronix »

Hallo
scrabble hat geschrieben:Bitte um genaue Angabe wo die BTrSichV vorschreibt das neue Arbeitsmittel vom
Verwender geprüft weren müssen.

Schließlich gibt es ja eine Konformitätserkläung.
ich denke §10 und da Du dich an die UVV hier BVG A3 halten mußt,
ließ mal DA zu §5 Absatz 4.
Zu finden EDV-Schriftenreihe 43 Seite 56.[ach ja 8 Auflage sonst bitte ich die anderen Steckdösler zu posten wos steht]

Gruß Elektronix
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Momo
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Beitrag von Momo »

Da hat Elekronix Recht.

Ich würde es aber schon beim ArbSchG aufhängen:
Es dürfen nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Wie man das macht, schreibt der Gesetzgeber nicht genau vor.
Das die Erstprüfung das profane Mitte dazu ist, dürfte wohl klar sein.

Konformitätserklärung:
Sagt nicht über die sichere Benutzung des AM am Arbeitsplatz aus.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo scrabble,
Prüft ihr auch neue Verlängerungsleitungen, Kaffemaschinen, Handy Netzteil etc.
Wenn ich sie vor in Betriebnahme auseinandergeschraubt habe, ja.
Aber die Frage worin der Sicherheitsrelevante Eingriff bestand wurde immer noch nicht beantwortet .
Was ist zu tun, wenn ein elektrisches Betriebsmittel repariert wird? Stecker rein einschalten.:confused:
Das PC Netzteil wurde ja nicht geöffnet.
Wenn du einen FI-Schalter austauschst, hast du den dann vorher geöffnet, oder prüfst du dann auch nicht?
scrabble

Beitrag von scrabble »

Elektronix hat geschrieben:Hallo



ich denke §10 und da Du dich an die UVV hier BVG A3 halten mußt,
ließ mal DA zu §5 Absatz 4.
Zu finden EDV-Schriftenreihe 43 Seite 56.[ach ja 8 Auflage sonst bitte ich die anderen Steckdösler zu posten wos steht]

Gruß Elektronix
Wird alles vom GPSG abgedeckt. Wozu gibt es das denn?

Schließlich müssen neue Autos auch nicht sofort zur HU.:D
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Elektronix
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Beitrag von Elektronix »

Nabend
scrabble hat geschrieben:Wird alles vom GPSG abgedeckt. Wozu gibt es das denn?.:D
Nein denn Dein Netzgerät ist Teil von einer Maschiene und die ist das GERÄT.
scrabble hat geschrieben:Schließlich müssen neue Autos auch nicht sofort zur HU.:D
Wenn Du vor der Zulassung erst einen ANDEREN Vergaser einbaust doch.

Gruß Elektronix
Tomy Tom
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Beitrag von Tomy Tom »

SPS hat geschrieben: Meine Fragen
Was ist mit der Leistung des Netzteil (Wärmeabfuhr)?
Die Wäremabfuhr hat nichts
SPS hat geschrieben: Grafikkarte die viel Strom braucht , da sind früher Platinen zerstört worden.
Es wäre mir neu das man "interne Komponenten" nach einem Austausch prüfen müsse.
Diese erhaltn ja entweder über das Mainboard oder über den sekundären Anschluss des Netzteiles ihren Versorung und diese liegt bei maximal 12V (nunja bei modernen Grafikkarten z.Z. bei 2 x 12V).

SPS hat geschrieben: Was ist mit den Schnittstellen die Teilweise mit den Finger berührt werden können? Prüft ihr hier den Berührungsstrom? bzw. Spannung oder nur gegen das Gehäuse?
Ich prüfe einen PC nach BGV-A3 mit der Schutzklasse 1 Prüfung und zusätzlich den Differenz- sowie den Berührungsstrom.
Klingt zwar übertrieben, aber anhand dieser Prüfungen kann ich dann auch sicher sein das keine gefährlichen Ströme über das Gehäuse des PCs geleitet werden.
Da die Schnittstellen mit dem Gehäuse verbunden sind sollte es reichen bei der Prüfung das Gehäuse zu prüfen.

Im Fall dessen das über den primären Anschluss des Netzteiles höhere Ströme oder Spannungen auf das Gehäuse geleitet werden, sollte der PC dann in die ewigen Jagdgründe eingehen, was wiederum der User am PC dann bemerken sollte da der PC dann alle "kleinen Indianer" dann entsprechende Rauchzeichen machen lässt. ;)
Tschau

Tomy Tom

Never Surrender
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