Vde :-((
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- Null-Leiter
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Vde :-((
wenn ich so arbeiten würde
wollte eben meine schweineteure VDE Normen auf meinem neuen Rechner installieren, da bekomm ich die Meldung das mein Codewort nicht mehr gültig ist---
hab den Kram erst vor einem Jahr komplett neu kaufen müssen weil ich sonst keine Zulassung bei der Süwag mehr bekommen hätte
Auf Rückruf beim VDE Verlag wird mir das bestätigt das das nach nem Jahr abgelaufen ist----mannnn das gehört mir, schließlich hab ich 1200Eur dafür geblecht
Aber das beste, für die Generierung eines neuen Codewortes brauchen die dort ne Woche
Jetzt wundert mich garnix mehr
tät ich so arbeiten, wäre meine Familie und ich schon verhungert
wollte eben meine schweineteure VDE Normen auf meinem neuen Rechner installieren, da bekomm ich die Meldung das mein Codewort nicht mehr gültig ist---
hab den Kram erst vor einem Jahr komplett neu kaufen müssen weil ich sonst keine Zulassung bei der Süwag mehr bekommen hätte
Auf Rückruf beim VDE Verlag wird mir das bestätigt das das nach nem Jahr abgelaufen ist----mannnn das gehört mir, schließlich hab ich 1200Eur dafür geblecht
Aber das beste, für die Generierung eines neuen Codewortes brauchen die dort ne Woche
Jetzt wundert mich garnix mehr
tät ich so arbeiten, wäre meine Familie und ich schon verhungert
- Momo
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aber töten darf man sie trotzdem nicht ....
Wäre aber fast als im Affekt zu betrachten, sozusagen mit mildernden Umständen.
Wäre aber fast als im Affekt zu betrachten, sozusagen mit mildernden Umständen.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
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Moinmoin meister 1993,
warum hast Du nicht das Abo bestellt? Dadurch hat Dein Codewort ein längeres Haltbarkeitsdatum und Du hättest die aktuellen Normen.
Gruß Olaf
warum hast Du nicht das Abo bestellt? Dadurch hat Dein Codewort ein längeres Haltbarkeitsdatum und Du hättest die aktuellen Normen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Olaf S-H hat geschrieben:Moinmoin meister 1993,
warum hast Du nicht das Abo bestellt? Dadurch hat Dein Codewort ein längeres Haltbarkeitsdatum und Du hättest die aktuellen Normen.
Gruß Olaf
klar hab ichs Abo, das war Voraussetzung für die Süwag.
da gibts den Nachfolge Code, der aber nicht bei einer erneuten Erstinstallation funktioniert
gruß Peter
der wohl nen Pseudonym hat aber seinen richtigen Vornamen bevorzugt
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Moinmoin Arno,
daß er das Abo hat, hat er nicht geschrieben.
Ich habe hier schon mehrmals den Rechner gewechselt. Die Dinger gehen ja gelegentlich den Gang alles irdischen. Das Codewort ist von 1998 und noch immer gut. Hier habe ich mit nachträglichen Installationen auf neuen Rechnern keine Probleme.
Gruß Olaf
daß er das Abo hat, hat er nicht geschrieben.
Ich habe hier schon mehrmals den Rechner gewechselt. Die Dinger gehen ja gelegentlich den Gang alles irdischen. Das Codewort ist von 1998 und noch immer gut. Hier habe ich mit nachträglichen Installationen auf neuen Rechnern keine Probleme.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Arno hat geschrieben:Hallo Olaf,
wenn ich mit einer alten CD anmelde sagt mir Herr VDE dass diese veraltet ist, wenn ich dann auf OK drücke kommt eine emailadresse und eine Telefonnr. und ich bin dann draussen. Wenn ich auf abbrechen drücke bin ich, wie Boris drin.
hmmm, dann werd ich das gleich mal probieren