Veröffentlichung in der BG-Zeitschrift ...

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
Benutzeravatar
Momo
Beiträge: 2367
Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Veröffentlichung in der BG-Zeitschrift ...

Beitrag von Momo »

... "Die Brücke" 5/2006 zum Thema:
"Keine starren Prüffristen mehr"

Der Artikel ist ja gut und für mich nachvollzeihbar, bis auf ein paar klitzekleine und unwichtige Aussagen. Eine davon: Gemäß BG-Interpretation der kommenden TRBS 1201 braucht eine unterwiesene Person (also der schlaue Nichtelektriker) nicht zu protokollieren und eine befähigte Person (also der doofe Elektriker) muß es zwingend. Die Logik bleibt mir trotz mehrfachen Lesens verschlossen. Kann mir da einer helfen?

Fazit: Das gibt wieder hinreichend Stoff für Artikel und Gegenartikel in allen Fachzeitschriften.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
RolSim

Beitrag von RolSim »

Na Momo, das ist doch einfach ......

die unterwiesene Person hat eh keine Ahnung. Was also soll er denn protokolieren ?

da hättest du auch alleine drauf kommen könnenverd1
Benutzeravatar
Momo
Beiträge: 2367
Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Beitrag von Momo »

rolsim, danke respekt1

Stimmt,wenn einer keine Ahnung hat, macht es auch keine Sinn was aufzuschreiben. Hier hat die BG unbestreitbar Recht! Wie konnte ich das nur übersehen!richt1
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Benutzeravatar
kabelmafia
Beiträge: 7503
Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
Kontaktdaten:

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

soll das heißen, daß eine EUP prüfen kann was sie will - es hat eh keine rechtliche relevanz?

Na das wäre doch mal ein Fortschritt... !
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo momo,

da nirgends steht, dass EUP´s schreiben können müssen, kann man auch nicht verlangen dass sie was schreiben.:confused:
Benutzeravatar
Momo
Beiträge: 2367
Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Beitrag von Momo »

Ich merke schon, Ihr versteht den tieferen Sinn schneller und besser als ich.

Wenn wir jetzt noch aus dem Artikel rauslesen könnten, wie wir die rechtliche Haftung auf die EUP abwälzen können, wäre alles in bester Ordnung.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Momo,

es ist doch nichts neues. Ich habe gestern mit einem ehemaligen Mitarbeiter gesprochen. Sein neuer Chef jagte ihn mit 150 Prüfaufklebern an einem Freitag (später Vormittag) los. Es solle das mal eben fertig machen.

Ich weiß nicht, was dieser Chef morgens geraucht hat, aber gut war das Zeug bestimmt nicht. joint1

Gruß Olaf

PS: Elektriker sind immer doof, also die Deppen (auch hierzu könnte man Romane schreiben)
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
Momo
Beiträge: 2367
Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

In der BG-Zeitschrift „Die Brücke“ Ausgabe 5/2006 ...

Beitrag von Momo »

... wird sich intensiv mit der kommenden TRBS 1201 beschäftigt.

1. Fallstrick: Auf Seite 16 steht: … Bei Prüfungen durch unterwiesene Personen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Gefährdungen die vom Prüfling ausgehen, ohne oder mit einfachen Hilfsmitteln erkennbar bzw. feststellbar sind. Der Prüfumfang ist gering und eine Messauswertung ist nicht notwendig. In der Regel handelt es sich um Sicht- und/oder Funktionsprüfungen, die nicht der Dokumentationspflicht unterliegen…

Meine Frage:
Wie sieht das denn bei SKI Betriebsmitteln aus? Ist da keine Messung erforderlich? Wird hierbei auch nur eine Sichtprüfung gefordert oder sind SKI Geräte „einfachen“ Prüflinge?
Welche Prüflinge sollen denn „einfach“ sein? Wie soll ein Elektriker eine klare Klassifizierung der Arbeitsmittel vornehmen? Werden unterschiedliche Prüfer in einem Unternehmen losgeschickt, um z. B. die ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel zu „Prüfen“?

Aber es geht noch weiter: Wer haftet für Probleme, die mit einer Prüfung in Zusammenhang stehen? Praxis: Die VEFK gibt einer unterwiesenen Person Prüfauftrag und eindeutig formulierte Arbeitsanweisung. Und was bekommt sie zurück? Nichts! Gar nichts!! Dann steht die VEFK im rechtlichen Regen und zwar ganz, ganz allein.

Weitere Punkte folgen .....
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Momo,

die scheinen bei der BG auch etwas geraucht zu haben.

Sonst waren sie so richt1 no: rules1 und jetzt so joint1 ?

Sie scheinen es nicht verdaut zu haben, daß die BetrSichV an der BGV A3 geknabbert hat.

Wie einfach war es doch, als es noch VBG4 hieß. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
Momo
Beiträge: 2367
Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Beitrag von Momo »

Soviel ich ist der Autor des Artikels auch der Befürworter/maßgeblicher Initiator der ja/nein Messgeräte Aussagen für EUPs.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Antworten