Anlagenbeschriftung

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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bestesmann72

Anlagenbeschriftung

Beitrag von bestesmann72 »

Hallo zusammen
Ich bin auf der Suche nach Bestimmungen und Regeln die das Beschriften und Kennzeichnen von Anlagen regeln. Es gibt ja eine Pflicht zur Betriebsmittelkennzeichnung, doch wo hört diese auf, oder wo fängt sie an.
Gilt ein Magnetventil, Motor etc. welche weit in der Anlagen verstreut sind noch als Betriebsmittel die gekennzeichnet werden müssen?
Mein konkretes Problem ist folgendes:
In meinem Betrieb wurde eine Kraft-Wärme-Kopplung errichtet, ein größeres Teil mit ca. 10MW Heizleistung. Mit dem Errichter der Anlage streite ich mich nun als zuständiger Meister des Betriebes um das Kennzeichnen der ganzen Sensoren und Aktoren. Der Betreiber behauptet, dass mit dem anbringen einer Kabelbeschriftung seine Pflicht getan ist. Doch kann ich das kaum glauben, noch dazu bei einer solchen Kesselanlage wo auch die Sicherheit von einer vernünftigen Kennzeichnung abhängt.
Wer hat davon Ahnung, ich hab schon so manche relevanten Schriften für Betriebsmittelkennzeichung gelesen, doch für mein Problem habe ich nichts Stichhaltiges gefunden.
Danke im vorraus.

dank1
Olaf S-H
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Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

bestesmann72 hat geschrieben:... Der Betreiber behauptet, dass mit dem anbringen einer Kabelbeschriftung seine Pflicht getan ist. ...
Moinmoin bestesmann72,

dreh den Spieß doch einfach um und frage ihn, wo es steht.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo bestesmann72,

vielleicht hilft dir dies weiter.

habe da noch was gefunden
http://www.igevu.de/normal/normen.htm#recht
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin,

ich kann auch nur mit einer Norm dienen, nachsehen kann ich nicht, weil genau diese nicht zu unserem Abo gehört :mad:

DIN EN 61310-2 VDE 0113-102:1996-09
Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen - Anforderungen an die Kennzeichnung - (IEC 61310-
2:1995); Deutsche Fassung EN 61310-2:1995

DIN EN 61310-3 VDE 0113-103:1999-12
Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen - Anforderungen an die Anordnung und den Betrieb von
Bedienteilen (Stellteilen) - (IEC 61310-3:1999); Deutsche Fassung EN 61310-3:1999

Gruß, Harmi
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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harmi
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Beitrag von harmi »

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. :D

Ich zitiere mal die VDE 0113, Teil 1, auch genannt EN 60204-1:1997
17.5 Referenzkennzeichen (Betriebsmittelkennzeichen)
Alle Gehäuse, Zubehörteile, Steuergeräte und Komponenten müssen deutlich mit demselben Referenzkennzeichen (Betriebsmittelkennzeichen), wie in der technischen Dokumentation dargestellt, gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung muss mit IEC 61346-1 übereinstimmen.

Ausnahme: Die Anforderungen aus diesem Abschnitt brauchen nicht für Maschinen angewendet werden, bei denen die Ausrüstung nur aus einem einzelnen Motor, Motor-Steuergerät, Drucktaster-Bedienstelle(n) und Arbeitsbeleuchtung(en) besteht.
Gruß, Harmi
Gruß, der Harmi

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bestesmann72

Beitrag von bestesmann72 »

Hallo Harmi

Na das ist ja mal was Handfestesdank1

Ich war gerade auf der Suche nach Passagen die die allgemeine BMK-Kennzeichnungspflicht beschreibt, denn mit der sollten auch unsere Probleme erschlagen sein.
Danke also nochmalsrespekt1
mfg
BM
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