Anlagenbeschriftung
Anlagenbeschriftung
Hallo zusammen
Ich bin auf der Suche nach Bestimmungen und Regeln die das Beschriften und Kennzeichnen von Anlagen regeln. Es gibt ja eine Pflicht zur Betriebsmittelkennzeichnung, doch wo hört diese auf, oder wo fängt sie an.
Gilt ein Magnetventil, Motor etc. welche weit in der Anlagen verstreut sind noch als Betriebsmittel die gekennzeichnet werden müssen?
Mein konkretes Problem ist folgendes:
In meinem Betrieb wurde eine Kraft-Wärme-Kopplung errichtet, ein größeres Teil mit ca. 10MW Heizleistung. Mit dem Errichter der Anlage streite ich mich nun als zuständiger Meister des Betriebes um das Kennzeichnen der ganzen Sensoren und Aktoren. Der Betreiber behauptet, dass mit dem anbringen einer Kabelbeschriftung seine Pflicht getan ist. Doch kann ich das kaum glauben, noch dazu bei einer solchen Kesselanlage wo auch die Sicherheit von einer vernünftigen Kennzeichnung abhängt.
Wer hat davon Ahnung, ich hab schon so manche relevanten Schriften für Betriebsmittelkennzeichung gelesen, doch für mein Problem habe ich nichts Stichhaltiges gefunden.
Danke im vorraus.
Ich bin auf der Suche nach Bestimmungen und Regeln die das Beschriften und Kennzeichnen von Anlagen regeln. Es gibt ja eine Pflicht zur Betriebsmittelkennzeichnung, doch wo hört diese auf, oder wo fängt sie an.
Gilt ein Magnetventil, Motor etc. welche weit in der Anlagen verstreut sind noch als Betriebsmittel die gekennzeichnet werden müssen?
Mein konkretes Problem ist folgendes:
In meinem Betrieb wurde eine Kraft-Wärme-Kopplung errichtet, ein größeres Teil mit ca. 10MW Heizleistung. Mit dem Errichter der Anlage streite ich mich nun als zuständiger Meister des Betriebes um das Kennzeichnen der ganzen Sensoren und Aktoren. Der Betreiber behauptet, dass mit dem anbringen einer Kabelbeschriftung seine Pflicht getan ist. Doch kann ich das kaum glauben, noch dazu bei einer solchen Kesselanlage wo auch die Sicherheit von einer vernünftigen Kennzeichnung abhängt.
Wer hat davon Ahnung, ich hab schon so manche relevanten Schriften für Betriebsmittelkennzeichung gelesen, doch für mein Problem habe ich nichts Stichhaltiges gefunden.
Danke im vorraus.
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin bestesmann72,bestesmann72 hat geschrieben:... Der Betreiber behauptet, dass mit dem anbringen einer Kabelbeschriftung seine Pflicht getan ist. ...
dreh den Spieß doch einfach um und frage ihn, wo es steht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Hallo bestesmann72,
vielleicht hilft dir dies weiter.
habe da noch was gefunden
http://www.igevu.de/normal/normen.htm#recht
vielleicht hilft dir dies weiter.
habe da noch was gefunden
http://www.igevu.de/normal/normen.htm#recht
- Dateianhänge
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- harmi
- Beiträge: 2462
- Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Moin,
ich kann auch nur mit einer Norm dienen, nachsehen kann ich nicht, weil genau diese nicht zu unserem Abo gehört
DIN EN 61310-2 VDE 0113-102:1996-09
Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen - Anforderungen an die Kennzeichnung - (IEC 61310-
2:1995); Deutsche Fassung EN 61310-2:1995
DIN EN 61310-3 VDE 0113-103:1999-12
Sicherheit von Maschinen - Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen - Anforderungen an die Anordnung und den Betrieb von
Bedienteilen (Stellteilen) - (IEC 61310-3:1999); Deutsche Fassung EN 61310-3:1999
Gruß, Harmi
ich kann auch nur mit einer Norm dienen, nachsehen kann ich nicht, weil genau diese nicht zu unserem Abo gehört
DIN EN 61310-2 VDE 0113-102:1996-09
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2:1995); Deutsche Fassung EN 61310-2:1995
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Bedienteilen (Stellteilen) - (IEC 61310-3:1999); Deutsche Fassung EN 61310-3:1999
Gruß, Harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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- harmi
- Beiträge: 2462
- Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Ich zitiere mal die VDE 0113, Teil 1, auch genannt EN 60204-1:1997
Ich zitiere mal die VDE 0113, Teil 1, auch genannt EN 60204-1:1997
Gruß, Harmi17.5 Referenzkennzeichen (Betriebsmittelkennzeichen)
Alle Gehäuse, Zubehörteile, Steuergeräte und Komponenten müssen deutlich mit demselben Referenzkennzeichen (Betriebsmittelkennzeichen), wie in der technischen Dokumentation dargestellt, gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung muss mit IEC 61346-1 übereinstimmen.
…
Ausnahme: Die Anforderungen aus diesem Abschnitt brauchen nicht für Maschinen angewendet werden, bei denen die Ausrüstung nur aus einem einzelnen Motor, Motor-Steuergerät, Drucktaster-Bedienstelle(n) und Arbeitsbeleuchtung(en) besteht.
Gruß, der Harmi
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