Vde 0100-708:2006-02
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Vde 0100-708:2006-02
VDE 0100-708:2006-02
Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen von Campingplätzen
mit VDE 0100-754:2006-02 Ersatz für VDE 0100-708:1993-10
Änderungen:
a) Aufgliederung in 2 Normen, einerseits für Campingplätze andererseits für Caravans und Motorcaravans
b) Begriffserklärungen teilweise redaktionell geändert
c) Nennspannung der Anlage für die Versorgung angegeben
d) Verlegetiefe in Erde vorgegeben
e) Steckdosen müssen mindestens Schutzart IP44 haben
f) Anbringehöhe der Steckdosen nun höher und tiefer als bisher möglich
g) jede Steckdose muß einzeln und durch eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht über 30mA geschützt sein
h) Anforderungen an Verlängerungsleitungen sind nur noch informativ
Gruß Olaf
Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen von Campingplätzen
mit VDE 0100-754:2006-02 Ersatz für VDE 0100-708:1993-10
Änderungen:
a) Aufgliederung in 2 Normen, einerseits für Campingplätze andererseits für Caravans und Motorcaravans
b) Begriffserklärungen teilweise redaktionell geändert
c) Nennspannung der Anlage für die Versorgung angegeben
d) Verlegetiefe in Erde vorgegeben
e) Steckdosen müssen mindestens Schutzart IP44 haben
f) Anbringehöhe der Steckdosen nun höher und tiefer als bisher möglich
g) jede Steckdose muß einzeln und durch eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht über 30mA geschützt sein
h) Anforderungen an Verlängerungsleitungen sind nur noch informativ
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Hallo Olaf,
Welcher Hersteller von RCD´s sitzt denn da wieder im Normenausschuss?VDE 0100-708:2006-02
Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen von Campingplätzen
mit VDE 0100-754:2006-02 Ersatz für VDE 0100-708:1993-10
Änderungen:
e) Steckdosen müssen mindestens Schutzart IP44 haben
g) jede Steckdose muß einzeln und durch eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht über 30mA geschützt sein
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Moinmoin elekkjet,elekjet hat geschrieben:... Welcher Hersteller von RCD´s sitzt denn da wieder im Normenausschuss? ...
im Gegensatz zu den Installateuren sitzen die Hersteller sehr gut und fett in den Ausschüssen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Hallo,Olaf S-H hat geschrieben:g) jede Steckdose muß einzeln und durch eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht über 30mA geschützt sein
und welchen Sinn soll das haben? Bei den ganzen Gruselgeschichten vom Campingplatz, die ich schon gehört hab sind RCDs sehr sinnvoll - aber jede Stckdose einzeln? Wo führt das hin?
seltsam.....
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Moinmoin Heimwerker,
es geht um die Steckdosen zur Versorgung der Zelte/Wohnwagen. Je Nutzer ist eine Steckdose erforderlich. Hier macht es sehrwohl Sinn, diese einzeln zu schützen. So wird erreicht, daß nur der Abschaltverursacher im Dunkeln steht.
Gruß Olaf
es geht um die Steckdosen zur Versorgung der Zelte/Wohnwagen. Je Nutzer ist eine Steckdose erforderlich. Hier macht es sehrwohl Sinn, diese einzeln zu schützen. So wird erreicht, daß nur der Abschaltverursacher im Dunkeln steht.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moinmoin Heimwerker,
Abschnitt 708.530 beschreibt die Versorgung der Caravanstellplätze. In Abschnitt 708.530.5.6 wird die Forderung nach einzelnen RCDs erhoben. Abschnitt 708.530.5.5 fordert weiterhin ein eigenes Überstromschutzorgan für diese Steckdosen.
Ist doch alles sehr sinnvoll, oder?
Gruß Olaf
Abschnitt 708.530 beschreibt die Versorgung der Caravanstellplätze. In Abschnitt 708.530.5.6 wird die Forderung nach einzelnen RCDs erhoben. Abschnitt 708.530.5.5 fordert weiterhin ein eigenes Überstromschutzorgan für diese Steckdosen.
Ist doch alles sehr sinnvoll, oder?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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