Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
ich war am Wochenende im Kino und mitten im Film war der Strom weg. Es war der ganze Stadtteil betroffen.
Wir waren nicht viel im Kinosaal ca. 20 Besucher.
Was mich total erstaunte war, dass nicht eine Notbeleuchtung anging nichts es war dermaßen finster das man wie Auge zu da saß.
Noch nicht mal die Flucht Rettungswegbeleuchtung blieben an. Zum Glück hatten alle ein Handy und Schwups war der Saal hell .
Wir sind alle erst mal raus aus dem Saal und standen dann in den Fluren. Auch hier keine einzige Notbeleuchtung nicht ein Lux.
Das einzige was ging war den ihre Kasse. Habe ich hier was falsch verstanden was Notbeleuchtung angeht?
ThomasR hat geschrieben: ↑Montag 20. November 2023, 15:09
Da war wohl die Prüfung bzw. der Ersatz des Stützakkus zu teuer
Ja aber es hat doch bisher immer geleuchtet - nur jetzt wo der Strom weg war nicht! Warum sollte man dann da sowas wie WARTUNG oder SERVICE machen wenn alles leuchtet....
Das regelmäßige Prüfen der Sicherheitseinrichtungen obliegt dem Betreiber der E-Anlage.
Also ggf. dem Vermieter und nicht dem Kinobetreiber.
Seit ca. 30 Jahren ist "Pflicht" ein Unwort und wird ignoriert.
Es ist ein gesellschaftliches Problem.
Ich hatte kürzlich das Vergnügen, eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Auftrag der Hausverwaltung zu prüfen. Erster Mangel: Keine Revisionsunterlagen da, keine Planungsunterlagen, kein Prüfbuch. Also konnte die erste Prüfung, ob so gebaut wie geplant wurde, nicht seriös durchgeführt werden. Der Hersteller hat zwar eine kurze Prüf-Wartungsanleitung verfügbar, aber solange das grüne Lämpchen leuchtet, ist alles OK, der selbstständige Test läuft im Betrieb immer, man hätte nichteinmal die Spannung abschalten müssen, um die grundsätzliche Funktionstüchtigkeit nachzuweisen.
Der Installateur hat die Kennzeichnungsschilder auf die Lampengläser geklebt und nicht auf die Leuchtenunterteile oder neben die Leuchten (der Maler kam wohl erst später und deshalb diese Ausführung...), so daß eine eindeutige Kennzeichnung nicht so richtig besteht, wenn der Hausmeister alle Gläser abnimmt und Großputz macht. Sehr hilfreich das Telefonat mit dem Hersteller, denn nur nach grünen Lämpchen gucken war mir etwas zuwenig, immerhin dort noch Hinweise auf die vorbeugende Instandhaltung bekommen und über die bedingte Tauglichkeit an bestimmten Installationsorten, die mit vorzeitigem Verschleiß der Einzelakkus verbunden sein werden, steht natürlich nicht in irgendwelchen Herstellerunterlagen, ist jetzt aber Herrschaftswissen (naja, wurde in meiner Beurteilung dokumentiert, daß der ausgewählte Leuchtentyp nicht für Außenmontage vorgesehen ist...).
Immerhin hat sich die Hausverwaltung an ihre Pflichten erinnert, eine Wartung zu beauftragen, wer die Mängel beseitigt, entzieht sich meiner Kenntnis, aber wegen relativer Neuheit der Anlage bestehen wahrscheinlich noch Gewährleitungsansprüche...
Ich denke, es ist vorrangig ein Organisationsversagen, keiner hat seine Verantwortlichkeiten auf dem Schirm und dann sind die Akkus mal schnell zehn Jahre alt und damit garantiert funktionslos. Daß so eine Anlage beim Bau des Kinos "vergessen" wurde, kann ich mir schlecht vorstellen.
mache doch mal eine Meldung beim Amt für Arbeitsschutz oder in der Baubehörde. Könnte interessant werden.
Denke dabei bitte auch an Deine Mitmenschen. Vielleicht ist dort mal eine Gruppe ohne Telefone - dann ist ganz schnell Panik da.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Man muss doch nur einmal mit offenen Augen durch die Flure eines Bürogebäudes laufen. Hier das Leuchtmittel defekt, da die rote LED an, dort flackert die Lampe - nach 2 Wochen ist die eben auch aus. Das sind für die meisten Leute sinnlose Leuchten, da muss man nichts machen.