E DIN 18014:2022-07

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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Dipol
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E DIN 18014:2022-07

Beitrag von Dipol »

E DIN 18014:2022-07 ist erschienen, die Einspruchsfrist endet am 17.08.2022.

Der zweite Entwurf ist zur Blitzschutznorm light mit Berücksichtigung der Elektromobilität und der Umfang damit zwangsläufig auf 67 Seiten angewachsen. Gegenüber dem Erstentwurf vom Januar wurden zahlreiche Einsprüche berücksichtigt.

Änderungen

Gegenüber DIN 18014:2014-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Umstrukturierung des gesamten Dokuments;
b) Redaktionelle Überarbeitung;
c) Zusätzliche Informationen zu Betonfundamenten mit geringer Erdfühligkeit;
d) Kriterien für die Gleichwertigkeit verschiedener Ausführungen von Erdungsanlagen;
e) Bedingungen, unter denen eine kombinierte Potentialausgleichsanlage nicht zwingend errichtet werden muss;
f) Ausführungsvorgaben für ein Erdungssystem basierend auf Stab/Tiefenerdern;
g) Zusätzliche Vorgaben zur Planung, Prüfung und Dokumentation von Erdungsanlagen;
h) Aussagen zur Strombelastbarkeit von Erdungsanlagen;
i) Ergänzung und Aktualisierung der beispielhaften Zeichnungen;
j) Zusätzliche Informationen zu üblichen Werten des spezifischen Erdwiderstands;
k) Die Verweisung auf DIN VDE 0151 (VDE 0151):1986-06 ist nicht mehr enthalten, da die Erfahrung zeigt, dass verzinkter Stahl in Verbindung mit der Erdungsanlage von Gebäuden nicht in allen Bereichen dauerhaft korrosionsbeständig ist;
l) Anwendungsbereich angepasst;
m) Vorgaben für Planung, Errichtung und Dokumentation in 4.2 und Abschnitt 11 modifiziert;
n) Nachweis der Erdfühligkeit in Abschnitt 11 gestrichen;
o) Strahlenerder als weitere Ausführungsform in Abschnitt 6 ergänzt;
p) Bilder überarbeitet entsprechend der angenommenen Kommentare;
q) Besondere Aufwendungen in 6.7 ergänzt;
r) Wert für Durchgangsmessungen in Abschnitt 11 angepasst/ergänzt;
s) Neues Formblatt zur Planung von Erdungsanlagen im Anhang B ergänzt;
t) Anhang G zur Bestimmung des Erdausbreitungswiderstandes;
u) zusätzlich aufgenommen Hinweis zu CFK-Beton in 6.6 und 7.1.

Hinweis des Arbeitsausschusses zum 2. Entwurf:
Anstriche l) bis u) beschreiben wesentliche Änderungen gegenüber E DIN 18014:2021-01

Die Änderungsmitteilungen wurden schlank gehalten und geben nicht alle Veränderungen wieder. Nachdem sich meine Verblüffung über den nochmaligen Seitenzuwachs gelegt hatte, habe ich bereits nach dem Überfliegen einen positiven Eindruck gewonnen, auch wenn es m. E. vereinzelt sprachlichen Optimierungsbedarf gibt. Die 2014 u. a. hier vorgetragenen Kritikpunkte sind allesamt entfallen. Handlungsbedarf sehe ich primär beim Anhang C (informativ) zur Erderdokumentation, die statt 2 nunmehr 5 Seiten aufweist.

Ich hoffe bei dem schnellen "Hüftschuss" nichts übersehen zu haben. Text und insbesondere Beispielbilder nehme ich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal genauer unter die Lupe.
  • Die Planung (!) und Errichtung von Erdungsanlagen muss durch dafür qualifizierte Elektro- oder Blitzschutzfachkräften mit elektrotechnischer Qualifikation nach "z. B." DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) erfolgen. Baufachkräfte dürfen "unter Leitung und Aufsicht" dieser Fachkräfte die Errichtung übernehmen. Trotz Textschärfung liegt hier noch immer ein Gummiparagraf vor.
  • Unter Beachtung von DIN EN 1992-1-1 kann von 5 cm Betondeckung abgewichen werden.
  • Rückkehr von ≤ 0,2 Ω Durchgangswiderstand auf ≤ 1 Ω gemäß Blitzschutznorm und DIN 18014:2007-09, da 0,2 Ω bei großen Erdungsanlagen nicht einzuhalten sind.
  • Verbinder müssen nun auch ohne Blitzschutzsystem der IEC 62561-1 entsprechen, womit erstmals auch die für Antennenerdungen geforderte Blitzstromtragfähigkeit von 100 kA nicht mehr an den HES enden kann.
  • Im Erdreich ist nur noch Edelstahl mit mind. 2 % Molybdängehalt z. B. Werkstoffnummer 1.4401, 1.4404 und 1.4571 zulässig, der überholte Begriff V4A wird nicht mehr erwähnt.
  • Die in DIN 18014:2014-03 erfolgte Vertauschung der Anschlussfahnen an Fundament- und Ringerder ist damit teilrepariert.
  • Feuerverzinkter Rundstahl mit Kunststoffmantel taucht aber nicht mehr auf, obwohl der im Innenbereich als Anschlussfahne ausreichend wäre, den scheint man vergessen zu haben.
  • Die im BIld 5 c) der DIN 18014:2014-03 versteckte Änderung der Mindesteinbautiefe von 0,5 m auf 0,7 m wurde modifiziert. Nunmehr ist frostfreie Verlegung in 0,5 m bis 1,0 m gefordert, ein Hinweis auf DIN 1054 wurde aber nicht aufgenommen.
  • Bei Faserbeton kann auch ohne Blitzschutzsystem eine auf 10 m x 10 m verkleinerte Maschenweite des Ringerders erforderlich sein.
  • In Bild 16 ist erstmals eine durchgehende Bodenplatte für Gebäude mit mehreren Netzanschlüssen und einem gemeinsamen Ringerder dargestellt.
  • In den Beispielbildern 17 und 18 von Reihenhäusern sind Funktionspotentialausgleichsleiter unter den Außen- und doppelschaligen Haustrennwänden eingezeichnet. Nach dem Text der alten Norm war dies nicht eindeutig festgeschrieben und selbst in Fotos von z. B. Elektro + nicht eingehalten. Trotz angenommenen Einspruch fehlt im Textentwurf weiterhin eine klare Festlegung wie bei FE, womit ungewollt erneut von den Beispielbildern abweichende Verlegungen mit größeren Abständen zum Außenmauerwerk möglich wären.
  • Unter einem Strahlenerder verstehe ich einen mehrteiligen Oberflächenerder, ganz offenkundig sind damit in 6.4 aber einteilige Ausführungen mit 10 m Mindestlänge gemeint.
igor
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Strahlenerder

Beitrag von igor »

Zum Thema Strahlenerder -- meines Wissens gibt es keine separate Definition in DIN, also kann die Beschreibung in der Normentwurf auch richtig sein. Er ist nur als Typ vom Oberflächenerder in DIN EN 50522 (VDE 101-2) und DIN EN 50341-1 (VDE 0210-1) erwähnt (in der letzten Norm heißt er "radialer Erder", in beiden Texten auf Englisch steht "radial earth electrode").
tm90
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Re: E DIN 18014:2022-07

Beitrag von tm90 »

Moin,
Dipol hat geschrieben: Mittwoch 6. Juli 2022, 12:22 Rückkehr von ≤ 0,2 Ω Durchgangswiderstand auf ≤ 1 Ω gemäß Blitzschutznorm und DIN 18014:2007-09, da 0,2 Ω bei großen Erdungsanlagen nicht einzuhalten sind.
Das ist eine deutliche Erleichterung in der Praxis.

Danke erst einmal für die Information.
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