Seite 1 von 3

Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 21:33
von Funker
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschae ... onFile&v=4

Durch Zufall habe ich eine Information gefunden, die die Welt der SK 2 Geräte sicher weiter verändern wird und ihre Grundlage in unseren alten
Diskussionen zum Haartrockener hatte.

Der Ausschuss für Produktsicherheit ist der Auffassung, dass nur solchen Haartrocknern das
GS-Zeichen nach § 20 Abs. 1 ProdSG zuerkannt werden soll, die zusätzlich zu den sonstigen
gesetzlichen Anforderungen über einen im Stecker der Netzanschlussleitung integrierten
Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA verfügen. Er hat
deswegen nach § 33 Abs. 2 Nr. 3 ProdSG die folgende Spezifikation beschlossen, die von den
GS-Stellen bei der Zuerkennung des GS-Zeichens für Haartrockner gemäß § 21 Abs.1 Nr. 3
ProdSG berücksichtigt werden muss.

1. Zusätzliche Anforderungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens für
Haartrockner:
Die GS-Stelle darf das GS-Zeichen für Haartrockner nur zuerkennen, wenn sie im Rahmen der
Baumusterprüfung festgestellt hat, dass der betreffende Haartrockner zusätzlich zu den einschlägigen
Anforderungen nach § 21 Abs.1 Nr. 1 und 2 ProdSG über einen wirksamen, in den
Stecker der Netzanschlussleitung integrierten oder steckernah angebrachten Fehlerstromschutzschalter
mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA verfügt.
Der Fehlerstromschutzschalter muss die Anforderungen der Norm
DIN VDE 0661-10 (VDE 0661 Teil 10):2004-06 Elektrisches Installationsmaterial – Ortsveränderliche
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ohne eingebauten Überstromschutz für Hausinstallationen
und für ähnliche Anwendungen (PRCDs)
DIN VDE 0661-10/A2 (VDE 0661-10/A2):2011-01 Elektrisches Installationsmaterial Ortsveränderliche
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ohne eingebauten Überstromschutz für Hausinstallationen
und für ähnliche Anwendungen (PRCDs)
DIN VDE 0661-10 Beiblatt 1 (VDE 0661 Teil 10 Beiblatt 1):2014-02 Anwendungshinweise zum
Einsatz von PRCDs nach DIN-VDE-0661-10 (VDE-0661-10) und DIN VDE 0661 (VDE 0661)
erfüllen.
Die Erfüllung der Anforderungen ist durch die entsprechenden Prüfungen nachzuweisen.
2. Übergangsregelungen/-fristen
Diese GS-Spezifikation ist ab dem 01.01.2020 (Ausstellungsdatum des GS-Zeichen-
Zertifikates) verbindlich anzuwenden.
Bestehende GS-Zeichen-Zertifikate für Haartrockner mit Laufzeiten über den 31.12.2021 hinaus
müssen spätestens zu diesem Termin entsprechend angepasst oder gekündigt werden.

Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 23:15
von SPS
Hallo Funker sehr Interessant dank1
Nur fehlt hier noch der Schutzleiter im Föhn inneren. Darum ging es in der Diskussion hier.
Das bringt also nur im Altbau ohne RCD was. Im Neubau ist seit Jahren schon ein 30 mA RCD vorgeschrieben.
Ok, die 10 mA anstelle von 30 mA können im Einzelfall noch was bingen.
Wir hatten jedoch im anderen Thema hier schon, das übliche Fehler mehr als 30 mA haben.

Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 07:10
von Funker
Hallo SPS,

offensichtlich hast Du die Tragweite noch nicht verstanden.
1. Zum RCD gehört dann natürlich auch der PE in der Zuleitung bis in das Gerät mi innen offenem aber durch Wasser zugänglichem Kontakt.
2. Ist dieses das erste Mal das der Staat so Produkt bezogene Sicherheit fordert. Das hat dann sicher auch Auswirkungen auf andere
SK 2 Geräte in nasser Umgebung z.B. auf dem Bau, damit man den externen Zwischenstecker nicht vergessen kann.
3. Wenn es das dann einmal gibt und zugelassen ist, wird der Schritt zum Brandschutz im Stecker von Waschmaschinen, Trocknern,
Geschirrspülern oder Steckdosen-Tischverteilern nicht weit sein.

Das ist der Beginn einer Revolution.

Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 07:51
von SPS
Hallo Funker.
ich kann nichts finden , das der PE bis in den Föhn gehen soll. Hast du ein Zitat von der Textstelle?
Bis zum RCD ist Klar.

Fällt der Föhn in das Wasser, fließt ein Teilstrom zurück über den N.
Beim Rückstrom über den N kann der RCD nicht auslösen.
Ist die Wanne isoliert aufgestellt, hilft der RCD nichts.

Dazu müsste der PE bis in den Föhn gehen und so bei Wasserkontakt von einer Art Schirm ,der Fehlerstrom eingefangen werden. Dazu steht in der verlinkten Datei nichts. Habe ich was überlesen?

Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 08:18
von Funker
Das muß man im Detail nicht alles in die Vorgabe schreiben.
Das ergibt sich aus der Physik und wird dazu führen müssen,
daß die entsprechenden Produktnormen geändert werden.

Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 08:27
von SPS
Wenn ich da viele billig Hersteller so sehe, da hilft freiwillig und gesunder Menschenverstand nicht weiter.
Formal reicht für das Zeichen ein RCD. Auch bei einer 2 Ader Leitung zum Föhn.

Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 08:38
von Funker
Ok, jetzt wird es fachlich.

Wenn der ganze Strom über den N zurückfließt, auch im Wasser ist ja alles gut, auch für die Person in der Wanne.
Fließt ein Teilstrom durch die Person gegen Erde ab, z.B. über das Auslaßventil, löst der RCD ab 5 mA bis 10 mA aus.
Die Person wird dann zwar durchströmt, was nach VDE 0100 - 410 Schutz "vor" elektrischem Schlag nicht vorgesehen ist,
aber nach Biegelmeier Selbstversuchen und der amerikanischen Statistik immer noch überlebbar.
Dazu mußt Du Dir einmal die Mühe machen und das Gutachten "Sicherer Haartrockner" bei der BAuA lesen.
Zeit hast Du ja offensichtlich genug.

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publika ... onFile&v=3

Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 13:25
von SPS
Funker hat geschrieben:Wenn der ganze Strom über den N zurückfließt, auch im Wasser ist ja alles gut, auch für die Person in der Wanne.
Soweit ich die alten Beiträge in Erinnerung habe, ging es immer auch um den Schutzleiter im Föhn.
Der Strom fließt jedoch nicht direkt voll über den N, sondern auch durch das Wasser oder der Person und dann erst zum N. Da sind die Ströme nicht kalkulierbar. Besonders eben bei Isolierten Wannen.

Den Mehrgewinn sehe ich nur im <= 10 mA RCD zu dem 30 mA RCD. Oder eben bei Klassischer Nullung ...

Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 14:15
von Funker
Hallo SPS, bei den alten Beiträgen gab es mehrere Varianten der verbesserten Sicherheit am Haartrockner.
Das muß Du einmal das Gutachten bei der BAuA lesen, das sind alle beschrieben und auseinandergenommen.
Das sicherste war und wurde auch durch menschlichen Versuch bestätigt ein Haartrockner, der innen voll mit
leifähiger Folie oder Netz ausgekleidet war und dieses am mitgeführten PE angeschlossen war,
damit das auch im Altbau funktioniert war dann de RCD 30 mA im Stecker des Gerätes erforderlich.
Da gab es dann auch keine Berührungsspannung mehr im Wasser
Dieses Gerät kann wegen der notwendigen inneren Beschichtung und sicheren Kontaktierung keiner zu vernünftigen
Preisen bauen.
Bei ausschließlicher Mitführung des PE bis in das Gerät in einer isolierten Wanne gibt es im Wasser unabhängig von dessen Zusammensetzung
ein elektrisches Feld zwischen den beteiligten Elektroden, z.B. angenommen im Schalter Abstand 5 mm 230 V, je 1 mm 50 V.
Bei außerhalb dieser linearen Strecke liegendem Verlauf gibt es einen Spannungsteiler im Wasser
bei 2 cm Bogen um den Schalter je 4 mm 50 V, was die zulässige Berührungsspannung ist.
Wenn die Zugänglichkeit des PE nahe am Schalter liegt tritt der Spannungsteiler und der größte Anteil des PE Stromes dort auf.
Damit lößt der RCD sofort bei Wasserkontakt aus. Dazu gab es auch ein Video von Prof. Baumhöfer.
Bei nicht isolierter Wanne oder leitfähiger Verbindung über den Abfluß und die Wassersäule, löst der RCD ebenfalls aus.
Da hier nicht mit sattem Kurzschluß gerechnet werden kann, muß der Idn des RCD abgesenkt werden, damit auch bei
widerstandsbehaftetem Fehler mit Körperdurchströmung eine sicher Abschaltung im ungefährlichen Strom-Zeitbereich erfolgt.
Wie gesagt das ist seit 2000 in den USA zu 100 % erprobt mit äußerst geringer Fehlerrate und seit 2011 dort Gesetz.
Es wird nun endlich Zeit, daß dieses nun in Deutschland auch mehrheitlich verstanden wurde und in die Umsetzung geht.

Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 14:29
von SPS
Hallo Funker dank1
da wäre für mich dann der 6 oder 10 mA RCD generell fürs Bad die bessere Lösung ,als jetzt nur ein Betriebsmittel anzupassen. Besonders Anpassungsforderung im Bad bei Altbauten.
Wie aus der Praxis bekannt, gibt es auch Personen die ein Handy mit Ladekabel oder ein Radio im Bad verwenden.

Anpassungsforderung Bad
Damit im Altbau das praktisch beibt, übergangsweise Steckdosen RCD in einer Baueinheit zulässig.
Damit wären alle Geräte abgesichert.

Es wird so jedoch nur ein Teilschutz erreicht. (nicht mitführen des PE bis in das Gerät)