Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
ThomasR
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Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Beitrag von ThomasR »

Hm, der letzte Haarfön, den ich in den USA gekauft habe, hatte nach dem Stecker mit eingebautem FI noch eine zweiadrige Leitung zum Gerät....

Damit würden wir lediglich gleichziehen, weiterhin aber nicht das Problem des fehlenden PE im Gerät adressieren.

Wegen der erheblich größeren Querschnitte bei 110Volt hätten die Amis mit einer vollwertigen 3-adrigen Zuleitung einige Probleme bei der Benutzung. 3 x AWG12 ist steif wie ein Stock.

Idee: Verwendung von dreiadrigen "Haartrockerleitungen" mit einem PE von nur 0,25mm². Das sollte reichen um den fest angebauten FI auslösen zu lassen ;)
Funker
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Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Beitrag von Funker »

Hallo Thomas,

1. Deine Variante fällt leider aus, da in Deutschland leider sicher noch über 50 % der Bäder keinen FI im Bad haben,
daher muß dieser Zusatzschutz in das Gerät, haben wir hier im Forum um 2010, 2011 alles breit diskutiert.

2. Die UL, CSPC sehen zwei andere Ansätze, die hier in Deutschland bisher leider bis auf die Ausnahme in VDE 0100 - 100
Beiblatt 2 1991 und 2001 verpöhnt sind.
Dort steht nämlich auch sogar, daß der Einsatz von zweipoligen RCD auch ohne Mitführung des PE gestattet ist und dieses
sogar in der ortsfesten Installation vorübergehend erfolgen sollte.

Damit fließt im Fehlerfall der Strom durch den Menschen, wovon alle anderen Schutzmaßnahmen nicht ausgehen.
Daher hat der RCD im Stecker der USA Haartrockner keinen PE Leiter dabei.
Dafür ist dort die Schaltschwelle bei Wasserkontakt auf =< 5 mA (6 mA) festgelegt.
Der Schalter dort ist auch kein reiner RCD sondern ein sogenannter IDCI, der Wasserkontakt erkennt.

An IDCI connects to a sensing element inside the hair dryer through a third conductor built into the power cord and detects current flow if the …,

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... SuZ7QK8ivv

Neben der Differenzstromfunktion erfolgt somit ein Kurzschluß der beiden Leiter und damit eine einem LS ähnliche zusätzliche Auslösung.

Die Philosophie ist daher, die lieber im Falle der unzureichenden noch nicht erneuerten Anlage eine zusätzlichen Schutz, auch wenn der
elektronisch und damit gegebenenfalls auch geringfügig störanfällig ist und gegebenenfalls eine kurzfristig Durchströmung des Menschen
als ein Verzicht auf zusätzliche Maßnahmen.

Die Deutsche Philosophie ist dagegen die, daß eine Schutzmaßnahme erst angewendet werden soll, wenn diese 100 % - tig ist, was aber
eigentlich bei technischen Schutzmaßnahmen nie geht, Restrisiko von 0,0... X bleibt immer.
Daher "theoretische Verbot" von elektronischen RCD und die Umgehung dieses Verbots durch Integration von zwei RCD Teilen in ein Gerät.
Normal könnte man alle Typ AC oder A auch in den Anlagen lassen, müßte nur ein Zusatzgerät einbauen, daß elektronisch feststellt,
daß ein DC Strom-Anteil fließt oder Oberschwingungen vorhanden sind und dann bei diesen Fehlern zusätzlich abschaltet.
Um die Forderung zu umgehen packt man den DC Teil und den AC Teil zusammen in ein Produkt für die Anlage und schreibt B oder B+ oder F darauf.

Man könnte und macht das auch z.B. PVA Wechselrichter die Zusatzfunktion in das Gerät packen. Das darf dann nur nicht RCD heißen
damit formal die Widerspruchsfreiheit der Norm stimmt.

Mit der Entscheidung des AFPS ist dieser starre Ansatz zumindestens etwas verlassen.
ThomasR
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Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Beitrag von ThomasR »

Hallo Funker,

da haben wir uns missverstanden: ich meine den fest IM GERÄTESTECKER verbauten RCD/FI.

Was danach noch als Querschnitt für den PE ins Gerät mitgeführt wird muß ja nur noch den Grenzfehlerstrom dieses RCD tragen können, es sei denn es käme zu einem Leitungsschaden zwischen PE und L. Das wäre aber durch geeignete Leitungsgestaltung vermeidbar.

Nach dem von dir zitierten US Text scheint es genau das aber jetzt in deren aktuellen Haartrocknern zu geben.

Wenn das so ist, besorge ich mir sofort einen neuen und zerlege ihn dank1
Funker
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Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Beitrag von Funker »

Ich habe gerade noch einmal nach dem Datum geschaut.
Das Thema IDCI wird z.B. nachfolgend bereits 2005 als gängige Technologie beschrieben.

NFPA's Residential Wiring - Seite 203 - Google Books-Ergebnisseite
books.google.de › books
- Diese Seite übersetzen
H. Brooke Stauffer - 2005 - ‎Technology & Engineering
The most common type of integral shock protection device is an IDCI . IDCIS are normally built into the attachment plug cap of a hair dryer or other appliance .

https://www.google.de/search?source=hp& ... 2507623963

Der enthält einmal die normale Idn Funktion mit ca. 5 mA Auslösung und weiterhin ein Signal aus dem Haartrockner von einer dort befindlichen
Sonde, die bereits auf die schlechte Leitfähigkeit von Wasser reagiert.
Der einfachste Fall wäre ein offener "C" der parallel am N Leiter hängt.
In Luft ist dieser Kondensator unwirksam, bei Wasserkontakt fließt über den C ein kapazitiver Strom.
Die Gesamtwirkung des RL des Haartockners geht dann in RCL über, was sich durchaus erfassen lassen läßt, vorgegebenes Kriterium für die IDCI sind dann 4 mA bis 6 mA, Strom über das Wasser. Wenn man das geschickt macht braucht man dazu keinen dritten Leiter.
Der Vorteil in den USA sind die polarisierten Stecker. Damit kann man die Phase eindeutig dem Schalter und den offenen C dann dem N zuordnen.

Die GFCI im Stecker von Haartrocknern gibt es in den USA bereits seit um 1990, die IDCI um 2000.
Es ist daher sicher schon einige Zeit her, daß Du Deinen Haartrockner gekauft hast oder Du hast die kleinen Details übersehen.

Soviel ich weiß gibt es für die Lösung auch schon deutsche Patente.
Funker
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Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Beitrag von Funker »

Hier noch die Pateninformation aus Deutschland 2015 / 2016, ließt sich wie ein IDCI.


Schutzvorrichtung zum Schutz vor Unfällen durch Stromschläge bei Einwirkung von Wasser auf ein handgeführtes elektrisches Gerät und handgeführtes elektrisches Gerät mit einer derartigen Schutzvorrichtung
German Patent DE102015103617
KindCode: A1

Inventors:
ÖZGÜC RASIT (DE)
HEIL VOLKER (DE)
Application Number:
DE102015103617A
Publication Date: 09/15/2016
Filing Date: 03/12/2015
Export Citation: Click for automatic bibliographygeneration
Assignee:
FRAUNHOFER-GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DER ANGEWANDTEN FORSCHUNG E V (DE)
International Classes: H02H5/00 A45D20/10

5. Schutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor die Anwesenheit des flüssigen, elektrisch leitfähigen Mediums aufgrund einer Kapazitätsänderung, einer Leitfähigkeitsänderung, einer Änderung des Vibrationsverhaltens eines Prüfkörpers oder der Änderung eines optischen Parameters detektiert.
ThomasR
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Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Beitrag von ThomasR »

Na dann nichts wie los einen aktuellen US Fön besorgen :D

Ich habe tatsächlich in den 90ern in den USA gelebt und kannte daher bisher nur den GFCI.
Funker
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Re: Haartrockner neue staatliche Vorgabe

Beitrag von Funker »

Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden,

Werbung ALDI Nord vom 27.02.2023 GS für den RCD durch TÜV Rheinland.
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