Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
Antworten
Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Beitrag von Funker »

Es ist für 11 / 2019 ein Entwurf für eine neue VDE 0100 - 520 vorgesehen.

Gegenüber DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Angleichungen von Begrifflichkeiten;
b) Anpassung von Verweisungen auf neue Veröffentlichungen;
c) Aufnahme einer Klassifizierungstabelle für Elektroinstallationsrohre;
d) Anforderungen an Biegeradien überarbeitet;
e) Anforderungen an Mantelleitungen (NYM) überarbeitet;
f) Aufnahme von Anforderungen an die Gebäudestruktur in Bezug auf die Auswahl und Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen nach den Umgebungseinflüssen;
g) Wert des Spannungsfalls eindeutig festgelegt.

also einmal das Normenentwurfsportal beobachten bzw. das ABO
Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Re: Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Beitrag von Funker »

Bitte einmal Überschrift auf VDE 0100 - 520 korregieren
Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Re: Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Beitrag von Funker »

Die E VDE 0100 - 520 steht jetzt im Entwurfsportal.

DIN VDE 0100-520-1 (VDE 0100-520-1): 2019-11
Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen
Ausgabedatum: 2019-11
Erscheinungsdatum: 2019-10-25
Einspruchsfrist: 2019-12-25
Status: Entwurf
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Re: Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Beitrag von SPS »

Spannungsfall finde ich nur im Anhang G, der gestrichen werden soll.
Wo steht jetzt die eindeutige Festlegung?
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Beitrag von Olaf S-H »

SPS hat geschrieben: Montag 28. Oktober 2019, 22:26 ... Wo steht jetzt die eindeutige Festlegung?
Moin SPS,

DIN 18015-1:2013-09, 5.2.1
VDE-AR-N 4100:2019-04, 6.2.5 (verweist auf DIN 18015-1)

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

E VDE 0100-520-1:2019-11, Abschnitt 525.

4 %, allerdings mal wieder mit Ausnahmen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Beitrag von Olaf S-H »

Funker hat geschrieben: Sonntag 29. September 2019, 13:59 Bitte einmal Überschrift auf VDE 0100 - 520 korregieren
Moin Funker,

habe herausgefunden, wie dies geht. Ich hoffe, dass es nicht nur bei mir sichtbar ist.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Re: Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Beitrag von SPS »

dank1 Olaf
Olaf S-H hat geschrieben: Dienstag 29. Oktober 2019, 07:27
DIN 18015-1:2013-09, 5.2.1
VDE-AR-N 4100:2019-04, 6.2.5 (verweist auf DIN 18015-1)
Da Frage ich mich ob die Din 18015 nur bei Vereinbarung gilt oder immer?
Ist ja nicht Sicherheitsredewand.
Die VDE-AR-N 4100 verweist nur für das Hauptstrom System bis Zähler, oder auch für die Endstromkreise auf den Spannungsfall nach Din 18015?
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Ankuendigung Entwurf VDE 0100 - 520

Beitrag von Olaf S-H »

Moin SPS,

die AR schreibt hierzu:

"... Allgemein sind für den Spannungsfall hinter der Übergabestelle DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) und DIN 18015-1 zu beachten."

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten