AFDD die Weihnachtsueberrachung DIN E 18015
Verfasst: Donnerstag 13. Dezember 2018, 20:29
Norm-Entwurf
DIN 18015-1
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 1: Planungsgrundlagen
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Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005‑09‑85 AA „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ im DIN‑Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
DIN 18015, Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, besteht aus folgenden Teilen:
• Teil 1: Planungsgrundlagen;
• Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung;
• Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel;
• Teil 4: Gebäudesystemtechnik;
• Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation.
Änderungen
Gegenüber DIN 18015‑1:2013‑09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Es fehlt hier die enthaltene Angabe zum AFDD Einspruchsfrist 24.12.2018
a.Aktualisierung der normativen Verweisungen;
b.Berücksichtigung von Dauerströmen bei der notwendigen Strombelastbarkeit;
c.Erweiterung von Anforderungen und Empfehlungen zur Dokumentation;
d.Aufnahme von Hinweisen zur Integration von Energiespeichern;
e.Anpassung der Anforderungen an Installationsverteiler und Zählerschränke an die aktuelle Normenreihe DIN VDE 0603;
f.Erweiterung der Anforderungen an Kommunikationsverteiler;
g.Erweiterung der Aussagen zu Installationsverteilern bei mehrgeschossigen Wohnungen;
h.Aufnahme von Hinweise auf Luftdichtheit und Schallschutz;
i.Aktualisierung der Anforderungen an die Installation von Rohrnetzen;
j.Konkretisierung der Auswahl von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen;
k.Anpassung der Anforderungen zum Überspannungsschutz an die neuen Normen DIN VDE 0100‑443 und DIN VDE 0100‑534;
l.der Anhang B (informativ) enthält jetzt ausschließlich aktualisierte Beispiele für die Ausführung von Rohrnetzen;
m.in einem neuen Anhang C (informativ) wurden Beispiele für die Dokumentation aufgenommen;
n.die Begriffe wurden aktualisiert;
o.die Norm wurde redaktionell überarbeitet.
5.2.3 Stromkreise und SchutzeinrichtungenAusblenden
Die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsmittel zu einem Stromkreis ist so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom‑Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein kleiner Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Nutzer erreicht.
Um Selektivität in einer elektrischen Anlage bei einer Hintereinanderschaltung von
•Einrichtungen zum Überstromschutz (z. B. Leitungsschutzschalter);
•Einrichtungen zum Schutz gegen elektrischen Schlag (z. B. Fehlerstrom-Schutzschalter)
ANMERKUNG 1 Dies kann erforderlich sein, wenn Fehlerstrom-Schutzschalter, die zur Umsetzung einer Fehlerschutzmaßnahme oder für den vorbeugenden Brandschutz erforderlich sind, in Reihe mit Fehlerstrom-Schutzschaltern für den zusätzlichen Schutz bei direktem Berühren installiert werden.
zu erreichen, ist der Einsatz von Einrichtungen mit entsprechenden Selektiveigenschaften (z. B. selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) am Zählerplatz, selektive Fehlerstrom-Schutzschalter für den übergeordneten Fehlerschutz sowie für den Brandschutz) erforderlich.
ANMERKUNG 2 Zum Schutz gegen elektrisch verursachte Brände ist nach DIN VDE 0100‑420 (VDE 0100‑420) die Verwendung von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) gefordert bzw. empfohlen für Schlafräume und bestimmte Stromkreise in Räumen oder Orten
a.mit einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien;
b.mit brennbaren Baustoffen (dies sind Gebäude, die hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen hergestellt sind);
c.mit Gefährdungen für unersetzbare Güter;
sowie in barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040‑2.
Eine Einstufung nach a), b) oder c) liegt in der Verantwortung des Bauherren/Eigentümers der elektrischen Anlage und erfolgt ggf. unter Hinzuziehung einer nach Baurecht geeigneten Person, die für ihre Aufgabe über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügt. Das Ergebnis sollte im Rahmen der Planung und Errichtung schriftlich dokumentiert werden.
So werden Verabredungen durch die Lobby gehalten
und weiter
7 Fundamenterder
Bei jedem Gebäude-Neubau ist ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu errichten.
DIN 18015-1
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 1: Planungsgrundlagen
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Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005‑09‑85 AA „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ im DIN‑Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
DIN 18015, Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, besteht aus folgenden Teilen:
• Teil 1: Planungsgrundlagen;
• Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung;
• Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel;
• Teil 4: Gebäudesystemtechnik;
• Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation.
Änderungen
Gegenüber DIN 18015‑1:2013‑09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Es fehlt hier die enthaltene Angabe zum AFDD Einspruchsfrist 24.12.2018
a.Aktualisierung der normativen Verweisungen;
b.Berücksichtigung von Dauerströmen bei der notwendigen Strombelastbarkeit;
c.Erweiterung von Anforderungen und Empfehlungen zur Dokumentation;
d.Aufnahme von Hinweisen zur Integration von Energiespeichern;
e.Anpassung der Anforderungen an Installationsverteiler und Zählerschränke an die aktuelle Normenreihe DIN VDE 0603;
f.Erweiterung der Anforderungen an Kommunikationsverteiler;
g.Erweiterung der Aussagen zu Installationsverteilern bei mehrgeschossigen Wohnungen;
h.Aufnahme von Hinweise auf Luftdichtheit und Schallschutz;
i.Aktualisierung der Anforderungen an die Installation von Rohrnetzen;
j.Konkretisierung der Auswahl von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen;
k.Anpassung der Anforderungen zum Überspannungsschutz an die neuen Normen DIN VDE 0100‑443 und DIN VDE 0100‑534;
l.der Anhang B (informativ) enthält jetzt ausschließlich aktualisierte Beispiele für die Ausführung von Rohrnetzen;
m.in einem neuen Anhang C (informativ) wurden Beispiele für die Dokumentation aufgenommen;
n.die Begriffe wurden aktualisiert;
o.die Norm wurde redaktionell überarbeitet.
5.2.3 Stromkreise und SchutzeinrichtungenAusblenden
Die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsmittel zu einem Stromkreis ist so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom‑Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein kleiner Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Nutzer erreicht.
Um Selektivität in einer elektrischen Anlage bei einer Hintereinanderschaltung von
•Einrichtungen zum Überstromschutz (z. B. Leitungsschutzschalter);
•Einrichtungen zum Schutz gegen elektrischen Schlag (z. B. Fehlerstrom-Schutzschalter)
ANMERKUNG 1 Dies kann erforderlich sein, wenn Fehlerstrom-Schutzschalter, die zur Umsetzung einer Fehlerschutzmaßnahme oder für den vorbeugenden Brandschutz erforderlich sind, in Reihe mit Fehlerstrom-Schutzschaltern für den zusätzlichen Schutz bei direktem Berühren installiert werden.
zu erreichen, ist der Einsatz von Einrichtungen mit entsprechenden Selektiveigenschaften (z. B. selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) am Zählerplatz, selektive Fehlerstrom-Schutzschalter für den übergeordneten Fehlerschutz sowie für den Brandschutz) erforderlich.
ANMERKUNG 2 Zum Schutz gegen elektrisch verursachte Brände ist nach DIN VDE 0100‑420 (VDE 0100‑420) die Verwendung von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) gefordert bzw. empfohlen für Schlafräume und bestimmte Stromkreise in Räumen oder Orten
a.mit einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien;
b.mit brennbaren Baustoffen (dies sind Gebäude, die hauptsächlich aus brennbaren Baustoffen hergestellt sind);
c.mit Gefährdungen für unersetzbare Güter;
sowie in barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040‑2.
Eine Einstufung nach a), b) oder c) liegt in der Verantwortung des Bauherren/Eigentümers der elektrischen Anlage und erfolgt ggf. unter Hinzuziehung einer nach Baurecht geeigneten Person, die für ihre Aufgabe über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügt. Das Ergebnis sollte im Rahmen der Planung und Errichtung schriftlich dokumentiert werden.
So werden Verabredungen durch die Lobby gehalten
und weiter
7 Fundamenterder
Bei jedem Gebäude-Neubau ist ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu errichten.