Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
ttwonder hat geschrieben: ↑Mittwoch 26. September 2018, 20:27
... Zumindest im Sinne der BGen erstellt die GBU die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Auftraggebers. ...?
Moin ttwonder,
dies setzt aber voraus, dass die FASI auch eine EFK ist.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H hat geschrieben: ↑Mittwoch 26. September 2018, 21:04
ttwonder hat geschrieben: ↑Mittwoch 26. September 2018, 20:27
... Zumindest im Sinne der BGen erstellt die GBU die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Auftraggebers. ...?
Moin ttwonder,
dies setzt aber voraus, dass die FASI auch eine EFK ist.
Gruß Olaf
... oder dass die FASI eine VEFK hat, die sie fragen kann ...
Ttwonder:
Aber was spricht für den Elektriker dagegen, die GBU beim AG einzufordern?
Dass die meisten AG keine GBU haben. Oder mal vor X Jahren Irgendwas (Was mal als GBU deklariert wurde) eingerichtet haben, jedoch nicht passt, weil nicht gepflegt...
Leider, was unser Problem jedoch auch nicht löst...
Jaja, das sehe ich auch so, aber das darf doch nicht zum Schaden des Elektrikers sein. Der Arbeitgeber ist für seine Angestellten durch die BG verpflichtet, eine GBU durchzuführen. Wie soll ein Elektriker das leisten?
Bin ich jetzt zu naiv, wenn ich sage, man muss die GBU (die die Fa. „Bauseits“ erstellt hat) einfordern?
Wulff hat geschrieben: ↑Donnerstag 27. September 2018, 16:10
... Puh, im nächsten Leben werde ich Anwalt.
Moin Wulff,
lieber Stiftehersteller.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794