neue VDE 0100-410 kommt

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
ttwonder
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neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von ttwonder »

Hallo,

die VDE 0100-410 - 2018-10 ist jetzt beim Beuth-Verlag vorbestellbar.
Die wichtigten Änderungen sind im Einführungsbeitrag genannt: https://www.beuth.de/de/norm/din-vde-0100-410/290956019

Demnach müssen Beleuchtungsstromkreise jetzt auch per FI geschützt sein. Auch die Anforderungen für die Ausnahmefälle interessieren mich, da wir uns bislang im Bereich Rechenzentrum immer auf die Ausnahmeregeln beziehen.

Bin gespannt.
---
Viele Grüße
Jörg
Funker
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Re: neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von Funker »

Der FI - Schutz 30 mA bezieht sich gemäß Wortlaut der Norm 411.3.4. auf Wohnungen das ist letztendlich eine Erfüllung der Forderung des KAN
FI Berichtes aus 2003.

"Überlegungen zur Verringerung von Gefährdungen durch elektrischen Schlag bei Niederspannung
Stand Juni 2003 basierend auf dem Bericht der KAN-Arbeitsgruppe „Fehlerstrom-Schutzschalter“

4 Vorschläge der Arbeitsgruppe
4.1 Neue feste Elektroinstallationen
Nach Ansicht der Arbeitsgruppe müssten alle festen Elektroinstallationen über eine Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung (z.B. mit IΔN ≤ 300 mA) möglichst im Verteiler verfügen, die
jedoch noch nicht die Empfindlichkeit eines Zusatzschutzes haben muss; zudem müssten
alle Steckdosen- und Lichtstromkreise jeweils mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen IΔN ≤
30 mA geschützt sein; diese bieten den gewünschten Zusatzschutz, da gefährliche Fehlerströme
≥ 30 mA rechtzeitig abgeschaltet werden."

Nach Diskussion in K221.1.2. sollte die Auslegung und Anwendung für zum Wohnen geeignete Räume gelten, d.h. damit auch für Hotelzimmer,
laut Anforderung geht es dabei vorwiegend im Räume in denen früher die Leuchtmittel, heute zunehmend durch EEV ganze LED Leuchten meist durch
Baumarktprodukte praktisch durch Laien gewechselt und selbst installiert werden, auch wenn Bedienungsanleitungen der Hersteller andere Vorgaben enthalten. Die damit vorhandenen Gefährdungen soll somit gegengesteuert werden.
Olaf S-H
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Re: neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von Olaf S-H »

Funker hat geschrieben: Dienstag 21. August 2018, 21:56 ... laut Anforderung geht es dabei vorwiegend im Räume in denen früher die Leuchtmittel, heute zunehmend durch EEV ganze LED Leuchten meist durch
Baumarktprodukte praktisch durch Laien gewechselt und selbst installiert werden, auch wenn Bedienungsanleitungen der Hersteller andere Vorgaben enthalten. Die damit vorhandenen Gefährdungen soll somit gegengesteuert werden.
Moin zusammen,

wie immer: eine Gruppe hält sich nicht an die Spielregeln und alle bezahlen die nun erforderlichen RCDs.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
ttwonder
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Re: neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von ttwonder »

Naja, den wenigsten war glaube ich bekannt, das von der Forderung nach RCDs Beleuchtungsstromkreise ausgenommen waren (sind). Von daher macht das in der Praxis wohl kaum einen Unterschied.
Funker
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Re: neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von Funker »

So klein ist die Gruppe nicht die für Schäden ursächlich ist.

Auszug aus dem KAN FI Bericht 2001

Beim Niederspannungsunfall der Elektrolaien stehen mit rund 47% Schäden oder Fehler an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen als erstrangige Unfallursachen im Vordergrund.
... Schäden an Steckvorrichtungen, an Anschluss- und Verlängerungsleitungen und an Kupplungen sowie mangelhafter Schutz gegen direktes Berühren
an den Geräten selbst sind in erster Linie für dieses Unfallgeschehen maßgebend.
... Bei fast ¾ aller Unfälle mit Elektrohandwerkzeugen waren Schäden oder Fehler am Werkzeug einschließlich seiner Zuleitung die Unfallursache; ¼ der Unfälle trat ein, ohne dass das Elektrohandwerkzeug fehlerhaft war. Bei diesem Anteil lagen die Fehler u.a. in der Anlage, z.B.: Schutzleiterfehler und Isolationsfehler in Steckdosen, Isolations- oder Schutzleiterfehler in Verlängerungsleitungen, oder es wurden mit dem Werkzeug unter Spannung stehende Leitungen angebohrt, angesägt oder angeschliffen. 35% aller Schäden oder Fehler am Elektrohandwerkzeug waren Defekte an der Isolierung der beweglichen Anschlussleitung innerhalb der freien Leitungslänge und an der Kabeleinführung, am Knickschutz oder der Zugentlastung.
Neben den Gerätefehlern sind etwa mit 11% Fehler in der Anlage, insbesondere schadhafte Steckdosen, zu nennen. ... Unfallursachen durch Gerätefehler werden als Sachfehler ausgewiesen, obwohl sie bei richtiger Information der Elektrolaien auch als Verhaltensfehler organisatorischer Art durch Fehlverhalten Dritter für die Arbeitssicherheit verantwortlicher Personen zu werten wären.

Dominant sind die LeiterSchutzleitervertauschung und/oder eine Schutzleiterunterbrechung. Auch die Unterbrechung
des PEN-Leiters bei „klassischer Nullung“ ist immer noch zu beobachten.

In jedem von der Maschinenbau- und Metall-BG untersuchten Kleinbetrieb waren durchschnittlich 2 Schutzleiter-Fehler zu verzeichnen, was auch für diesen Bereich das hohe Gefährdungspotenzial aufzeigt.
Nach Ansicht der Arbeitsgruppe ist darüber hinaus zu befürchten, dass die Mängelliste bei privaten Anlagen zukünftig größer wird. Denn Versorgungsnetze werden zunehmend auch privat betrieben und diese privaten und harter Konkurrenz ausgesetzten Betreiber sind dann für die Kontrolle der Anschlussbedingungen zuständig.
Zudem steht zu befürchten, dass auch die etablierten EVUs zur Überprüfung der Anschlussbedingungen wegen des ständig steigenden Kostendrucks weniger Ressourcen aufbringen werden.

Aus dem Grund sogar als Einspruch zum Entwurf eingeworfen, daß im Sinne der KAN auf alle Beleuchtungsstromkreise auszudehnen und nur noch besondere sicherheitsrelevante SK ohne Netzersatzversorgung / Batterie vom FI Schutz auszunehmen. Einen besseren Brandschutz mit 30 mA gibt es gegenwärtig nicht.
Leider steht über der VDE 0100 - 410 und der zugehörigen Grundnorm VDE 0140 - 1 nur elektrischer Schlag darüber und nicht elektrische Gefährdung.
Ich empfehle das aber allen meinen Kunden. Bei richtiger Stromkreisaufteilung steht man dann auch nur im Halbdunklen, sieht sich aber eher zum
Handeln, d.h. Reparatur defekter Leuchten gezwungen als wenn nur einzelne Leuchten zum Teil ausfallen, die gegebenenfalls Brände verursachen können.

Ich denke so schlimm wir der Aufschrei nicht werden, da nach meinem Kenntnisstand in den meisten Wohnräumen einschließlich Hotels nach 2007
Lichtstromkreise und Steckdosenstromkreis kaum getrennt werden und damit nur der gelebte Zustand im Text als allgemein anerkannter Stand der Technik nachgezogen wird.
ThomasR
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Re: neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von ThomasR »

Schön, daß die VDE sich endlich meiner Auffassung anschließt bier4 bravo1
Olaf S-H
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Re: neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von Olaf S-H »

Funker hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 08:37 ... Schäden oder Fehler an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen als erstrangige Unfallursachen im Vordergrund. ...
Moin Funker,

mangelnde Wartung/Instandhaltung und Eigenbauten sind sicherlich der Hauptgrund dafür.

Den RCD für die Beleuchtung finde ich gut - habe ihn auch in der Arbeitnehmerbaracke. Das MUSS für alle resultiert aber wohl aus der "Geiz ist geil"-Mentalität der privaten Anlagenbetreiber und Heimwerkerkönige. Eine Körperdurchströmung durch eine Deckenleuchte sollte doch eher unwahrscheinlich sein. Der Leuchtmittelwechsel findet im freigeschalteten Zustand statt und ansonsten hängt das Ding fast außerhalb des Handbereichs - zuweit die Theorie. Bei laienhaften Leuchtmittelwechsel beginnt dann die gelebte Praxis außerhalb des Elfenbeinturms. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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ego11
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Re: neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von ego11 »

Das Hauptproblem besteht doch in der Regel nicht in neu errichtete Anlagen. Dort ist es problemlos möglich, FI von Anfang an in die Planung mit einzubeziehen.

Ärgerlich wird das ganze doch mit diesen elenden Diskusionen im Nachgang: "Ich hätte da gerne noch eine Steckdose(nun auch:Leuchte)!"
"Ja, dann müssen wir einen FI einbauen, leider ist dafür kein Platz mehr in ihrer Verteilung!(Oh,Oh,Oh, das wird teuer!)"
ttwonder
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Re: neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von ttwonder »

Was mir gerade einfällt: War die Neufassung der Norm eigentlich im Entwurfsportal zur Kommentierung? Das hätte ich dann glatt verpasst. Gibt es da so einen Newsletter, der auf Neueinstellungen im Entwurfsportal hinweist?
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Viele Grüße
Jörg
Funker
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Re: neue VDE 0100-410 kommt

Beitrag von Funker »

Hallo Jörg,

erste Antwort ja die Norm war ab September 2016 als E VDE 0100 - 410 im Portal siehe hier im Forum

viewtopic.php?f=28&t=15557

zweite Antwort - habe einmal nachgesehen und im Normenentwurfsportal eine solche Einstellung nach meiner Anmeldung nicht gefunden.
Wäre auch unlogisch, da stehen jede Woche mehrere neue Normen drin.
So eine Erinnerung wäre dann fast schon eine Spam mail.
Beim EP oder DE kann man sich einen Newsletter einstellen wo die Benennung der aktuellen Normenentwürfe mit enthalten sind.
Auf Grund des Redaktionsschlusses kommt diese Info aber meist sehr spät. Die Wissen das auch erst dann wenn es im Portal steht
und pflegen das in die nächste Ausgabe ein mit Zeitverzug von > 5 Wochen. Dann bleibt zum Einspruch je nach Dauer
ein bis zwei Monate Frist keine oder nur noch wenig Zeit.
Da hilft nur aktiv aller zwei Wochen selbst einmal kurz hineinsehen, ob es etwas gibt was einen interessiert.
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