Hallo Ocho,
hast Du die PN bekommen. Ich gehe bei der EB durch Information von einem anderen Teilnehmer von einem "Gruppengespräch".
Danke für den Versuch Daten zu sammeln.
Ich habe ja bereits an anderer Stelle auf den aktuellen Artikel aus "Feuertrutz" von einem MR des Bauministeriums NRW aufmerksam gemacht.
Neben einer allgemeinen Wertung von Normen im Vergleich zu Gesetzen und Verordnungen sind die kritische Hinterfragung des AFDD interessant.
Folgende zwei zusammenfassende Aussagen möchte ich hier einmal als Abschrift wiedergeben :
1. allgemeiner Teil zu Regeln = Normen
"Für ein zwingendes "Befolgen" von Regeln wird sprechen, dass in den gesetzlichen Vorschriften oder den erlassenen Verwaltungsvorschriften die Regel in Bezug genommen wird. Zu beachten sind ebenfalls die Regeln, die der Gesetzgeber für die Anwendung benennt; hier lässt sich jedoch eine Öffnung erkennen, sodass man das in der Regel konkretisierte Schutzziel auch abweichend von der Regel erreichen darf. Dann ist es allerdings sinnvoll, darüber
auch einen schriftlichen Nachweis zu führen."
Heißt bezogen auf die VDE 0100-420 421.7 - Schutzziel verankert in 421.1 erster Teilsatz, bis zu schützen - kurz - es darf nicht brennen.
Schutz bisher gemäß VdS 2033, VdS 2023, VDE 0100-420 z.B. 422.3.9 mit RCD 300 mA = zulässige Risiko Grenze
neu seit 02/2016 bzw. 17.12.2017 nach 421.7 mit AFDD obwohl 422.3.9 bestehen bleibt.
Wenn man anstelle des RCD 300 mA einen RCD 30 mA einsetzt senkt man die Risikogrenze um den Faktor 10 auf 10 %.
Bei der Annahme, die sicher in den meisten Fällen zutrifft, daß im dreiadrigen Kabel mindestens eine zweite Ader mitgetroffen wird besteht bei nur RCD Anwendung gegenüber dem AFDD mindestens eine Wahrscheinlichkeit von 50 %, daß der PE mit betroffen ist und der RCD auslöst, d.h. Risko Verschlecherung um Faktor 2, d.h. Risikoverbesserung gegenüber bisherigem Stand auf 20 % d.h. um Faktor 5.
Einsatz nur des AFDD anstelle des RCD 300 mA ist zwar Faktor 100 % hinsichtlich Erkennung aber durch die Begrenzung auf 2,5 A laut Produktnorm
eine Verschlechterung um den Faktor 8 ( 8 x 300 mA =ca. 2,4 A ) oder Faktor 5, d.h. 40 x schlechter als der RCD 30 mA.
Zitat aus VDE 0100 - 410
ANMERKUNG Zur Erfüllung dieser Anforderungen empfiehlt sich der Einsatz einer netzspannungsunabhängigen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit eingebautem Überstromschutz (FI/LS-Schalter) nach DIN EN 61009-2-1 (VDE 0664-21) in jedem Endstromkreis. Diese Schutzeinrichtungen ermöglichen Personen-, Brand- und Leitungsschutz in einem Gerät. Durch die Zuordnung zu jedem einzelnen Endstromkreis werden unerwünschte Abschaltungen fehlerfreier Stromkreise, hervorgerufen durch Aufsummierung betriebsbedingter Ableitströme oder durch transiente Stromimpulse bei Schalthandlungen, vermieden.
2. Aussage zum AFDD aus Feuertrutz:
"Das bisherige nationale Schutzkonzept hat sich in der Vergangenheit von der zutreffenden Leitungsbemessung verbunden mit einem Leitungsschutzschalter ( früher der Schmelzsicherung im elektrischen Hauptverteiler) von dem in Deutschland anerkannten Konzept der korrekten Leitungsbemessung zusammen mit einem Leitungsschutzschalter (der bei Überstromauslöst) und zusammen mit einem Fehlerstromschutzschalter
(der bei "Verlust von Strom" auslöst) entwickelt.
In der Fachpresse hat sich in den vergangenen Jahren (zumindest konnte der Verfasser das nicht in den einschlägigen Zeitschriften registrieren) kein
anerkannter Sachverständiger oder Experte derart geäußert, dass dieses nationale Niveau nicht mehr ausreichend ist. Insbesondere hat es in Deutschland keine Veröffentlichungen gegeben, dass in Deutschland Brandschutzschalter zur Wiedererreichung einer akzeptablen Sicherheit in
elektrischen Anlagen geboten sind. "
Hinsichtlich der Anwendung von AFDD oder Test`s gibt es im Journal Sicherheits-Berater
https://www.sicherheits-berater.de/star ... lters.html
interessante Aussagen zu Versuchen, die durch öffentlich bestellte und vereidigte SV durchgeführt wurden mit entsprechenden kritischen Aussagen zum AFDD. Im Falle hier handelt es sich um einen Kollegen aus BW.
"Nun könnte man ja meinen, dass der Betreiber, der die Notwendigkeit des AFDDs sieht, den Einbau also einfach vornehmen kann und dann glücklich bis zum Lebensende ist. Doch auch das scheint ein Trugschluss zu sein. Als Reaktion auf das Heft 1/2-2018 meldete sich ein öffentlich bestellter Sachverständiger und berichtete dem Sicherheits-Berater von seinen Tests mit AFDDs. In einem Testaufbau hatte er hinter einen AFDD einen 2-kW-Heizlüfter in Reihe mit einer Testfehlerstelle geschaltet. An dieser Teststelle hat er mit Schweißelektroden einen Lichtbogen gezogen, der über fünf Minuten anstand, ohne dass der AFDD auslöste. Nach den besagten fünf Minuten hatte er keine Lust mehr und brach den Test ab. Auf der anderen Seite wird aus Werkstätten berichtet, dass der Einsatz von Handmaschinen hin und wieder AFDDs auslöst. Anscheinend wird das Bürstenfeuer von Handkreissäge, Oberfräse & Co. fälschlicherweise als Störlichtbogen interpretiert. So ausgereift scheint dann die Technologie also noch nicht zu sein, wenn sie im Normalbetrieb falsch auslöst und im Fehlerfall eben nicht auslöst. "
Über den zweiten Teil der Aussagen liegen mir solche ebenfalls von zwei o.b.u.v. SV aus BW und NRW schriftlich vor.