Flucht Piktogramme Einzelbatterieleuchten Begehungen

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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Fabi aus Berlin
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Flucht Piktogramme Einzelbatterieleuchten Begehungen

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Hallo in die Runde,
ich habe im Unternehmen mehrere Einzelbatterieleuchten, welche die Fluchtwege anzeigen. Derzeit wird täglich kontrolliert, ob die Leuchtmittel in den Einzelbatterieleuchten noch funktionieren. Gibt es eine Vorschrift, welche besagt, dass die Einzelbatterieleuchten arbeitstäglich zu überprüfen sind?
Wie oft kontrolliert Ihr die Einzelbatterieleuchten? Kann man die Begehungen auf mehrere Tage verlängern?

Grüße
Fabi aus Berlin
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Lightyear
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Re: Flucht Piktogramme Einzelbatterieleuchten Begehungen

Beitrag von Lightyear »

In aller Regel Arbeitstägliche Begehung und dabei Kontrolle auf
- Vorhandensein
- Sauber- bzw. Erkennbarkeit
- Funktion (bzw. Funktionsfähigkeit bei Bereitschaftsschaltung)
Fabi aus Berlin
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Re: Flucht Piktogramme Einzelbatterieleuchten Begehungen

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Woher kommt die Anforderung arbeitstäglich die Begehung durchzuführen?
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cyclist
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Re: Flucht Piktogramme Einzelbatterieleuchten Begehungen

Beitrag von cyclist »

Hallo Fabi!
Worauf begründet sich denn das Vorhandensein der Fluchtwegbeleuchtung? Wenn es behördlich angeordnet ist, so gelten auch die entsprechenden Festlegungen dazu, das sollte dann alles in den entsprechenden Dokumenten zu finden sein.
Wenn die Fluchtwegbeleuchtung aufgrund einer eigenen Risikoanalyse u. -bewertung heraus installiert wurde, dann kann man auch ein eigenes Prüf- / Wartungs- u. Instandhaltungskonzept erstellen.
Es kommt auch auf den Typ der Leuchten an, sprich Glühlampe, Leuchtstoffröhre, LED oder ???
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
karo1170
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Re: Flucht Piktogramme Einzelbatterieleuchten Begehungen

Beitrag von karo1170 »

Fabi aus Berlin hat geschrieben: Montag 18. Dezember 2017, 14:32 Gibt es eine Vorschrift, welche besagt, dass die Einzelbatterieleuchten arbeitstäglich zu überprüfen sind?
ASR A3.4/7 , Punkt 6

(3) Der Arbeitgeber hat die Sicherheitsbeleuchtung und die Sicherheitsleitsysteme
in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit
prüfen zu lassen. Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung unter
Berücksichtigung der Herstellerangaben.
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