Anlagenbetreiber

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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Fabi aus Berlin
Null-Leiter
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Registriert: Mittwoch 15. Januar 2014, 20:30

Anlagenbetreiber

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Hallo in die Runde,
in welchen Vorschriften wird der Anlagenbetreiber gefordert? Ich benötige diese Information für meinen Vorgesetzten.
Mit §49EnWG und den anerkannten Regeln der Technik komme ich nicht weiter. Gibt es ein Gesetz, wo der Anlagenbetreiber explizit gefordert wird, dieses würde mir vielleicht weiterhelfen. (Betreiberverantwortung)

Wo steht es im Gesetz?


Gruß

Fabi aus Berlin
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Anlagenbetreiber

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Fabi,

die von Dir gewünschte Fundstelle ist § 49 EnWG:
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei
sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
eingehalten worden sind. (...)
Die hier anzuwendende allgemein anerkannte Regel der Technik ist die VDE 0105-100.

Im Bezug auf den staatlichen Arbeitsschutz gibt es dann den § 3 ArbSchG:
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat
die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten
anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung
der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in
die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten
nachkommen können.
(...)
Auch hier kommen wir bei den anzuwendenden Regelwerken wieder auf die VDE 0105-100.

Auch die Unfallversicherungsträger geben hier im § 3 der DGUV Vorschrift 3 Spielregeln vor:
§ 3
Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel
nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten
werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(...)
Ebenfalls hier kommt die VDE 0105-100 zur Anwendung.

Gegenfrage: In welchem Gesetzt steht, dass Du einen Vorgesetzten haben musst, der nicht Dein Chef ist? Der Gesetzgeber kann nicht jedes Detail regeln. Daher wirst Du nirgends finden, dass ein Anlagenbetreiber vorhanden sein muss. Über viele Regelwerke wird die Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert. Da kommt dann die VDE 0105-100 ins Spiel. Wenn diese Argumente nicht fruchten, dann rate ich zur 2. Auflage der VDE-Schriftenreihe 135. Plan B wäre dann ein Termin mit einem kompetenten Fachanwalt. Bei Bedarf könnte ich Dir jemanden vermitteln.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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