Hallo
Im Entwurfsportal stehen 2 Anwenderregeln zur Diskussion.
VDE-AR-N 4110 (VDE-AR-N 4110) Anwendungsregel: 2017-03 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)
und
VDE-AR-N 4223 (VDE-AR-N 4223) Anwendungsregel: 2017-03 Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen
Die 4110 ist schon ein Buch. 2 Sachen sind mir bei überfliegen aufgefallen.
Am Ende von 5.1 Grundsätze der Ermittlung des Netzanschlusspunktes ist mir der Begriff Eigentumsgrenze aufgefallen. Ob das so juristisch sauber ist?
Unter 6.1.2.7 Beleuchtung/Steckdosen wird eine ausreichende Lichtstärke gefordert. Warum kann man für diese Arbeitsstätten keine Mindestlichtstärke angeben?
Gruß
Claus
Vde-ar-n
Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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