gerade lese ich diese komplett umgebaute Norm.
"Telekommunikationstechnische Potentialausgleichsanlgen für Gebäude und andere Strukturen"
Die Norm wurde im Vergleich zur Vorgängernorm komplett umgebaut.
Zentraler Punkt ist nun die Anwendung von drei Auswahlmöglichkeit zur Struktur des Potenzialausgleiches (Abschnitt 6).
Ich frage mich dabei nach dem Praxisbezug. Es gibt einen Unterabschnitt 6.3.2 und 6.3.3 wo es um die Leitfähigkeit des Schutzpotenzialausgleiches geht. Dass man einen Höchstwert von 1,67 mOhm/m fordert (also 10 mm² Cu) ist ja noch irgendwie ok, aber was ist ein "für die Durchgangsprüfung konfigurierten Wiederstandsprüfgerät"? Einen Absatz später ist es dann ein "Erdungswiderstandsmessgerät mit spezieller Prüfwechselspannung". Ich weiss ja nicht was die sich bei so einer Potenzialausgleichsanlage für Vorstellungen an Ausdehnungen haben - wie soll ich da mit einem Prüfgerät dessen Betriebsmessbereich bei allermindestens 100 mOhm, üblicherweise jedoch erst bei etwa 500 mOhm anfängt etwas sinnvoll bewertbares messen? Zudem wird als Anforderung ein Gleichstromwiderstand vorgegeben, jedoch mit einem Prüfwechselstrom (90 bis 130 Hz) gemessen ohne dass der Anteil des XL betrachtet werden kann...
Abschnitt 7.4.1.2
Ich verstehe den Satz nicht.Telekommunikations-Potenzialausgleichsleiter müssen mit dem kleinsten anwendbaren Biegeradius (während der Installation, im Betrieb - ruhend und im Betrieb - dynamisch) und dürfen weder wendelförmig noch im zurückgebogenen Zustand installiert werden.
Es findet sich vielfach der Verweis auf die EN 60950-1, die jedoch im Mai 2016 bereits zurückgezogen wurde.
Für mich eine weitere Norm die so geschrieben wurde DAMIT sie niemand mehr versteht.