Vde 0100 - 410 A1 08 2016
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- Null-Leiter
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Vde 0100 - 410 A1 08 2016
Hallo zusammen es gibt interessante Neuigkeiten
DIN VDE 0100-410/A1 (VDE 0100-410/A1): 2016-09
Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag
(IEC 64/2029/CDV:2015); Deutsche Fassung HD 60364-4-41:2007/FprA1:2015
Ausgabedatum: 2016-09
Erscheinungsdatum: 2016-08-12
Einspruchsfrist: Einsprüche bis 2016-12-12
Ich habe zwar noch nicht alles überflogen - aber interessant sind z.B.
411.4 TN-Systeme
ANMERKUNG 3 In Deutschland muss jedes neue Gebäude einen Fundamenterder haben, der in Übereinstimmung mit DIN 18014 errichtet ist.
(z.B. für Landwirtschaft mit auf gestampftem Boden errichteten Bauteilen)
oder für alle
411.3.4 Zusätzliche Anforderungen für Leuchtenstromkreise in TN- und TT-Systemen
In Räumlichkeiten, die für die Unterbringung von Einzelhaushalten geplant sind müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsfehlerstrom nicht größer als 30 mA für Endstromkreise für Wechselstrom die Leuchten enthalten vorgesehen werden.
Viel Spaß beim Lesen
DIN VDE 0100-410/A1 (VDE 0100-410/A1): 2016-09
Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag
(IEC 64/2029/CDV:2015); Deutsche Fassung HD 60364-4-41:2007/FprA1:2015
Ausgabedatum: 2016-09
Erscheinungsdatum: 2016-08-12
Einspruchsfrist: Einsprüche bis 2016-12-12
Ich habe zwar noch nicht alles überflogen - aber interessant sind z.B.
411.4 TN-Systeme
ANMERKUNG 3 In Deutschland muss jedes neue Gebäude einen Fundamenterder haben, der in Übereinstimmung mit DIN 18014 errichtet ist.
(z.B. für Landwirtschaft mit auf gestampftem Boden errichteten Bauteilen)
oder für alle
411.3.4 Zusätzliche Anforderungen für Leuchtenstromkreise in TN- und TT-Systemen
In Räumlichkeiten, die für die Unterbringung von Einzelhaushalten geplant sind müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsfehlerstrom nicht größer als 30 mA für Endstromkreise für Wechselstrom die Leuchten enthalten vorgesehen werden.
Viel Spaß beim Lesen
- kabelmafia
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- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
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Moin Funker,
es ist ein Entwurf!
der kommt erst mit der nächsten DVD zu mir... mal sehen...
es ist ein Entwurf!
der kommt erst mit der nächsten DVD zu mir... mal sehen...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Strippe-HH
- Beiträge: 1430
- Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
- Wohnort: Hamburg
Das bedeutet also jeder neugebaute Geräteschuppen braucht einen Fundamenterder.Funker hat geschrieben:
oder für alle
411.3.4 Zusätzliche Anforderungen für Leuchtenstromkreise in TN- und TT-Systemen
In Räumlichkeiten, die für die Unterbringung von Einzelhaushalten geplant sind müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsfehlerstrom nicht größer als 30 mA für Endstromkreise für Wechselstrom die Leuchten enthalten vorgesehen werden.
Das mit Beleuchtung über RCD, das hat sich ja schon über Jahre eingebürgert zumal viele Anlagen in Wohnungen gemeinsame Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen haben. Also nicht gerade was neues in der VDE-Landschaft.
Immer das Beste draus machen
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- Null-Leiter
- Beiträge: 1302
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So viel Entwurf ist das nicht mehr - bei TC 64 durch heißt nur noch deutschkabelmafia hat geschrieben:Moin Funker,
es ist ein Entwurf!
der kommt erst mit der nächsten DVD zu mir... mal sehen...
abschreiben.
Zitate:
ANMERKUNG der DKE: Einsprüche werden nur zu den am Seitenrand mit Doppelstrichen gekennzeichneten Abschnitten berücksichtigt. Alle anderen nicht mit Doppelstrichen gekennzeichnete Textabschnitte stehen nicht zur Kommentierung, entsprechen der aktuell gültigen Norm DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 und werden in der zukünftigen Neuveröffentlichung von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) auch wieder unverändert übernommen. Zu diesen (nicht mit Doppelstrich gekennzeichneten) Abschnitten ggf. eingehende Einsprüche werden deshalb nicht berücksichtigt.
411.3.3 Zusätzliche Anforderungen für Steckdosen und für die Versorgung von tragbaren Betriebsmitteln für den Außenbereich ...
ANMERKUNG Zur Erfüllung dieser Anforderungen empfiehlt sich der Einsatz einer netzspannungsunabhängigen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit eingebautem Überstromschutz (FI/LS-Schalter) nach DIN EN 61009-2-1 (VDE 0664-21) in jedem Endstromkreis. Diese Schutzeinrichtungen ermöglichen Personen-, Brand- und Leitungsschutz in einem Gerät.
Durch die Zuordnung zu jedem einzelnen Endstromkreis werden unerwünschte Abschaltungen fehlerfreier Stromkreise, hervorgerufen durch Aufsummierung betriebsbedingter Ableitströme oder durch transiente Stromimpulse bei Schalthandlungen, vermieden.
- Strippe-HH
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- -Claus-
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- Wohnort: Sachsen
Nein.Strippe-HH hat geschrieben:Das bedeutet also jeder neugebaute Geräteschuppen braucht einen Fundamenterder.
Das Baugesetz unterscheidet bauliche Anlagen nach:
a) anzeigefrei
b) anzeigepflichtig und
c) genehmigungspflichtig.
Für c) gilt diese Forderung, bei b) wäre eine Einzelfallprüfung erforderlich und bei a) kann ich keine Notwendigkeit erkennen. Es sei denn, das bei a) eine besondere Nutzung dies erfordern würde.
Gruß
Claus
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- Null-Leiter
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Steht denn die Forderung nach einem Fundamenterder in der jeweiligen LBO???-Claus- hat geschrieben:Nein.
Das Baugesetz unterscheidet bauliche Anlagen nach:
a) anzeigefrei
b) anzeigepflichtig und
c) genehmigungspflichtig.
Für c) gilt diese Forderung, bei b) wäre eine Einzelfallprüfung erforderlich und bei a) kann ich keine Notwendigkeit erkennen. Es sei denn, das bei a) eine besondere Nutzung dies erfordern würde.
Oder gilt wie bisher, das der Fundamenterder in der TAB des jew. EVU gefordert wird, also eine Art "bilateraler" Vertragsbestandteil zwischen Stromversorger und Anschlussnutzer darstellt? (Dann wäre bei Gebäuden ohne Anschluss an das öffentliche Stromversorgungsnetz wohl keine Grundlage nach Forderung eines Fundamenterders vorhanden.)
- -Claus-
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- Null-Leiter
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Es geht ja nicht nur um die Schuppen.
In der Landwirtschaft gibt es Stallbauten, die per se keine Fundamenterderplatte haben,
http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... hp?t=14881
ich habe das Thema vor einem dreivierteljahr einmal angeschnitten und habe jetzt die Landbauindustrie einmal auf den Entwurf aufmerksam gemacht.
Mal sehen wie die Reaktion ausfällt.
In der Landwirtschaft gibt es Stallbauten, die per se keine Fundamenterderplatte haben,
http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... hp?t=14881
ich habe das Thema vor einem dreivierteljahr einmal angeschnitten und habe jetzt die Landbauindustrie einmal auf den Entwurf aufmerksam gemacht.
Mal sehen wie die Reaktion ausfällt.