Hier einmal meine Sichtweise.Leerer hat geschrieben:Ähm, ich hätte dazu mal eine Frage. Laut der von dir verlinkten Statistik hat sich die Anzahl der Todesfälle durch "Verbrennungen und Verätzungen" seit 1998 fast halbiert. Im gleichen Zeitraum dürfte die Anzahl an installierten Rauchmeldern deutlich zugenommen haben. Nun zeigt das natürlich nur eine Korrelation und keine Kausalität. Ich frage mich aber, wie für dich eine "deutlich erkennbare Wirkung" aussehen müsste. Die Anzahl der Todesfälle durch Rauchgas ist hierbei nicht besonders aussagekräftig, da zu erwarten ist, dass es Fälle gibt, bei denen eine (schlafende) Person ohne Rauchmelder verbrannt wäre, durch den Rauchmelder jedoch geweckt wurde, dann allerdings auf der Flucht eine Rauchgasvergiftung erlitten hat. So gesehen wäre hier selbst eine Zunahme der Todesfälle durch Rauchgasvergiftungen kein Argument gegen Rauchmelder, sofern die Gesamtzahl der Toten geringer wird.
Da hast du das Schriftstück falsch verstanden. Es geht darin darum, die Vorschriften für mobile Häuser und Fertigteilhäuser, wo AFCIs zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgeschrieben waren, den Vorschriften für andere Gebäudearten anzugleichen, wo AFCIs bereits vorgeschrieben waren ("making the requirements for manufactured homes consistent with the requirements for other dwelling units").
Es ist grundsätzlich richtig, daß die Darstellung in T20-T32 Verbrennungen oder Verätzungen
für 1998 noch über 600 Todesfälle aufweist und 2014 nur noch etwas über 300.
Es gibt aber einen Knick bereits bei 2007, wo schon 340 erreicht sind.
Da wir beim Neubau eine Rate von ca. 1 % gutwillig vielleicht auch 2 % haben, läßt sich die Abnahme von 1998 bis 2007 auf 340 um 100 % nicht,
zumindestens nicht allein auf die Rauchmelder zurückführen, zumal die da erst eingeführt wurden.
Erst danach greift die Nachrüstpflicht, die in einigen BL noch läuft, z.B. Thüringen 2018, offensichtlich ohne weitere Verbesserung der Zahlen,
sondern nur mit einer gewissen Konstanz.
Die Rauchmelder werden überwiegend mit der Rauchgasvergiftung beworben.
Bei T58 Toxische Wirkung von Kohlenmonoxid/ T59 Toxische Wirkung sonstiger Gase, Dämpfe oder sonstigen sehe ich einen Konstanz zwischen
500 - 600 bzw. um 200, macht zusammen ca. 600 - 700 Fälle ohne wesentliche Änderung und mit denen werden die AFDD beworben.
Signifikante Änderung waren dagegen die Todeszahlen bei Haartrocknern
in den USA, anfangs ca. 1980 ca. 15 / a, nach freiwilligem Einsatz der GFCI in den Steckern ca.1990 5 / a
nach quasi freiwilliger Verbindlichkeit für alle ca. 0 - 1 sporadisch alle paar Jahre und erst dann 2011 die staatliche Regelung.
Für die zweite Erläuterung besten Dank.
Leider habe ich aber immer noch keine Statistik, analog dem was für den Föhn in den USA und anderes Spielzeug vorliegt für die Brand- und Rauchtoten gefunden. Das ist eben alles etwas Rauch-nebelig.