Verlautbarung zu DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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jf27el
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Re: Verlautbarung zu DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02

Beitrag von jf27el »

Zitat aus Verlautbarung:
Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (Arc Fault Detection Devices, kurz AFDD) werden nach DIN EN 62606 (VDE 0665-10):2014-08 nach folgenden Ausführungsformen unterschieden:

AFDD als kompakte Einrichtung bestehend aus einer AFD-Erfassungseinheit und
einer Ausschaltvorrichtung, oder
einer Überstrom- und/oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD);
Ich komm schon mal wieder mit der deutschen Sprache nicht ganz klar:

AFDD = (Erfassungseinheit und Ausschaltvorrichtung) oder (Überstrom und/oder FI)

evtl ist die Bedeutung:

AFDD = Erfassungseinheit und (( Ausschaltvorrichtung) oder (Überstrom und/oder FI))

weiter Möglichkeiten?

Was darf jetzt als Afdd wegelassen werden???

Für mich ist eine Eindeutigkeit anderst. idee1

Auch die jetzt verbreitete Vorraussetzungen,

:( dass normale Bürgermeisterämter nicht mit AFDD ausgestattet werden müssen, sondern nur wenn unwiederbringliches Kulturgut dazukommt,

:( dass auch Schulen nicht ausgerüstet werden müssen, sondern nur wenn darin Tagesschulen mit Schlafmöglichkeiten vorhanden sind

doh1 das alles bei der Feststellung, dass Kinder nicht durch Rauchwarnmelder geweckt werden können, sondern nur durch Personen (vertraute Stimmen) da in Ihrem Schlafzyklus Alarmsignale ausgeblendet werden.

bravo1 bravo1 bravo1 für nicht durchzuführende Normen.

Gruß jf27el
Also wie in der Schule früher: "Was will uns der Dichter dieser Zeilen sagen?"
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Lightyear
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Re: Verlautbarung zu DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02

Beitrag von Lightyear »

Ich weiss nicht, ob ich das Problem richtig erkenne, aber mir wurde das so erklärt:

Die AFD-Erfassungseinheit ist NUR das Erfassungsgerät für den Fehlerlichtbogen, per se KEIN Trenngerät.
Getrennt wird der Strokreis also nicht durch die AFD-Einheit, sondern eben durch ein weiteres Gerät, auf welches die AFD-Erfassungseinheit (mechanisch) wirkt. Das können sein:
-Fehlerstromschutzschalter
-Leitungsschutzschalter
-FI/LS
-sonstige Abschaltvorrichtung.

Oder meinst Du Etwas andres jf27el?
Olaf S-H
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Re: Verlautbarung zu DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02

Beitrag von Olaf S-H »

jf27el hat geschrieben: Samstag 11. November 2017, 13:00 ... dass auch Schulen nicht ausgerüstet werden müssen, sondern nur wenn darin Tagesschulen mit Schlafmöglichkeiten vorhanden sind ...
Moin jf27el,

philosphisch: Ist der Klassenraum bei schlechtem Unterricht als Schlafraum einzustufen?

Gruß Olaf, der sein Wohnzimmer (mit Sofa und TV-Gerät) als "Schlafraum" eingestuft hat :D
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Masterelektrik1
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Brandschutzschalter nicht verpflichtend

Beitrag von Masterelektrik1 »

Hallo liebe Forenteilnehmer,

habe soeben einen Artikel im Netz gefunden, der besagt, das Brandschutzschalter nicht verpflichtend sind, da der Einsatz in den Landesbauordnungen nicht festgeschrieben ist.

Was ist nun richtig ?? help1


https://www.baulinks.de/webplugin/2017/0999.php4

Edit Elo-Ocho: Beitrag am 27.12.2017 13:50 aus eigenem Thema hierher verschoben.
Schwerdti
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Re: Brandschutzschalter nicht verpflichtend

Beitrag von Schwerdti »

Masterelektrik1 hat geschrieben: Mittwoch 27. Dezember 2017, 12:12 habe soeben einen Artikel im Netz gefunden, der besagt, das Brandschutzschalter nicht verpflichtend sind, da der Einsatz in den Landesbauordnungen nicht festgeschrieben ist.
Moin,
verpflichtend nicht direkt. Jedoch musst du ja nach dem Stand der Technik deine Installation aufbauen. Stand der Technik = VDE Norm wenn was passiert und es hätte durch einen AFFD verhindert werden können?! Denke ich das es eng werden könnte. mm:1

Edit Elo-Ocho: Beitrag am 27.12.2017 13:50 hierher verschoben.
vde1 Alle Angaben sind ohne Gewehr, für sein eigenes Handeln ist jeder selbst verantwortlich
Funker
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Re: Verlautbarung zu DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02

Beitrag von Funker »

Der Abschnitt Brandschutzschalter 421.7 der VDE 0100 - 420 ist im Normenentwurfsportal noch einmal zur Diskussion gestellt.

Wer die Chance nicht nutzt, daß aus dem "sind" in Abschnitt a) genau so wie im Abschnitt b) ein "wird empfohlen" wird, darf sich hinterher nicht mehr
beschweren.

https://www.entwuerfe.normenbibliothek. ... 6203410458


a)

Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) sind vorzusehen in einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A:
– in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen (z. B. Kindertagesstätten, Senorenheime);

.....


b)

In einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A wird der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) empfohlen für:

– Räume mit Schlafgelegenheiten;

– Räume oder Orte mit Feuer verbreitenden Strukturen nach 422.5.

ANMERKUNG Auch für Endstromkreise, die über Steckdosen Verbrauchsgeräte mit hoher Anschlussleistung (z. B. Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler) versorgen, ist eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) aus Brandschutzgründen zu empfehlen.

Einsprüche bis 22.02.2018 im Normenentwurfsportal der DKE / VDE
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