Grenzen für CE-Kennzeichnung

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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Thomas
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Grenzen für CE-Kennzeichnung

Beitrag von Thomas »

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt plagt mich:
Es geht um einen Gleichrichter, der in die Niederspannungsrichtlinie fällt weil, er in den Grenzen 50-1000V AC und 75-1500V DC arbeitet.
Dummerweise können im inneren des Gerätes höhere Spannungen betriebsmäßig anliegen. Durch eine Steuerung wird verhindert, dass diese am Ausgang anliegt.
Frage: Was sagt die NRL über die Grenzen der Nennspannug im Fehlerfall. Rutsche ich durch einen einfachen Fehler der den Ausgang so anhebt, das die Grenzen nicht mehr eingehalten werden aus der NRL raus? Wenn ja welche Richtlinie gilt dann?

MfG Thomas
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

ich versuche mich mal an einer Antwort...
2014/35/EU Artike 2 hat geschrieben:Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.
Ich sehe auch keine Ausnahme des Anhang II, die du für dich in Anspruch nehmen könntest.
Was sagt die NRL über die Grenzen der Nennspannug im Fehlerfall.
Nichts. Dies könnte allerdings in den unter der NSP-RL harmonisierten Normen geregelt sein.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Was ist denn mit dem Zeilentrafo im Fernseher?
Da sind doch im Inneren des Gerätes auch ein paar kV...
DBY656
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Beitrag von DBY656 »

Hallo Thomas, hallo zusammen,

was hat die CE für einen Gleichrichter mit der Niederspannungsrichtlinie zu tun? :confused:

So ein Gleichrichter wird doch üblicherweise in ein Produkt (Betriebsmittel) verbaut, welches dann entsprechend dessen Bestimmung passend zugeordnet wird.

Gruß Markus
Thomas
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Beitrag von Thomas »

...was hat die CE für einen Gleichrichter mit der Niederspannungsrichtlinie zu tun?
Tut mir leid, aber mit der Frage kann ich jetzt nichts anfangen.
So ein Gleichrichter wird doch üblicherweise in ein Produkt (Betriebsmittel) verbaut,...
So ein Gleichrichter wird üblicherweise nicht in ein Produkt verbaut und ist bei Warenausgang fertig und funktionstüchtig und wird in der EU in Verkehr gebracht und braucht deswegen eine CE Kennzeichnung meines Wissens.

Allg.: Bitte kärt mich auf! ein Gleichrichter Netzseitig mit 50-100V AC und Ausgangseitig mit 75-1500V DC fällt unter die Niederspannungsrichtlinie?
Ein Gleichrichter der diese Grenzen überschreitet fällt nicht mehr unter die NRL oder? aber auch nicht in die MaschinenRL? Also was gilt dann?
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

die 2014/35/EU geht immer nach der Eingangsspannung. Siehe auch mein Zitat im Beitrag #2.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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breadley-dr
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Netzleitungen

Beitrag von breadley-dr »

Hallo,

Gegenfrage zum Thema CE, muss eine Kaltgeräteleitung eine CE Kennzeichnung haben. Theoretisch wohl, ja, habe aber mal irgendwo gelesen das nicht, weiß aber nicht mehr wo, und leider gibt es viel gefährliches Halbwissen...


Danke vorab
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