Hallo,
ich habe da ein Stromabnehmer an einem Schienenfahrzeug der im Betrieb extremen Funken in einer starken Häufigkeit erzeugt. Das dies kein normaler Zustand ist sollte eigentlich jedem klar sein, da von den Funken eine mögliche Brandgefahr ausgeht.
EN 50367 und 50317 habe ich schon durchforscht und nur die Bewertung anhand von Lichtbögen gefunden.
Wie kann ich da argumentiv anhand von Normen was tun?
Frage zur Normargumentation bei Funkenflug
- Jester
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Wo bewegt sich dieses Schienenfahrzeug, im Freien, im Gebäude, in einer Papierfabrik, in explosionsgefährdeten Bereichen.Jester hat geschrieben:Hallo,
ich habe da ein Stromabnehmer an einem Schienenfahrzeug der im Betrieb extremen Funken in einer starken Häufigkeit erzeugt
Die Brandgefahr, ist je nach Umgebung vernachlässigbar. Wie sieht es mit EMV und Isolationswiderstand aus. Hier sind viel größere Risiken.Das dies kein normaler Zustand ist sollte eigentlich jedem klar sein, da von den Funken eine mögliche Brandgefahr ausgeht.
EN 50367 und 50317 habe ich schon durchforscht und nur die Bewertung anhand von Lichtbögen gefunden.
Wie kann ich da argumentiv anhand von Normen was tun?
Man kann auch mit dem gesunden Menschenverstand argumentieren, oder arbeitest du mit "Beamten"?
Nur so als Anregung.
Bei erhöhtem Funkenflug ist ein sicherer Betrieb nicht mehr möglich. Es kann zu Unterbrechungen kommen, das Schienenfahrzeug bleibt stehen.
Der erhöhte Funkenflug zeigt deutlich, dass hier ein erhöhter Verschleiß vorliegt - höhere Instandhaltungskosten.
Durch den Funkenflug kann ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährt werden - durch die Rußbildung entstehen Kriechstrecken, diese führen zu erhöhten Ableitströmen, oder zu Kurzschlüssen.
Bestimmt fällt hier einigen Mitstreitern noch mehr ein.
- Jester
- Beiträge: 79
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Schon klar, aber das sind keine ausgewachsene Lichtbögen, nur im Anfangsstadium. Ich habe in den VDV-Schriften inzwischen was gefunden.chris11 hat geschrieben:Ist der Fahrdraht umsonst und wird kostenlos repariert? Der leidet bei Lichtbogenbildung genau so.
MFG
Christian
VDV 160 "...Grundsätzlich müssen Betriebsmittel, an denen betriebsmäßig Schaltlichtbögen auftreten, so eingebaut sein, dass von den Lichtbögen weder brennbare noch mit dem Fahrzeugkörper verbundene metallische Teile erreicht werden können....."