Muss RCD nachgerüstet werden?
- sn00py603
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Muss RCD nachgerüstet werden?
Liebe Forengemeinde,
Folgendes Problem hat sich bei mir ergeben:
Ich mache zur Zeit Wartung an Fernwärme- und Warmwasserstationen. 16 an der Zahl. Jede Station hat natürlich eine Verteilung, von der die Beleuchtung, sowie die in der Station vorhandenen Steckdosen abgehen. Die Verteilung ist ein Isokasten, Baujahr 19??, schätzungsweise um 1970. kein RCD vorhanden. Unbefugte können hier nicht rein.
Muss in diesen Stationen ein RCD nachgerüstet werden?
Wenn ja, dann erschlagt mich bitte mit der entsprechenden Norm.
Schon mal vorab ein Danke.
Gruß aus der Hauptstadt
Folgendes Problem hat sich bei mir ergeben:
Ich mache zur Zeit Wartung an Fernwärme- und Warmwasserstationen. 16 an der Zahl. Jede Station hat natürlich eine Verteilung, von der die Beleuchtung, sowie die in der Station vorhandenen Steckdosen abgehen. Die Verteilung ist ein Isokasten, Baujahr 19??, schätzungsweise um 1970. kein RCD vorhanden. Unbefugte können hier nicht rein.
Muss in diesen Stationen ein RCD nachgerüstet werden?
Wenn ja, dann erschlagt mich bitte mit der entsprechenden Norm.
Schon mal vorab ein Danke.
Gruß aus der Hauptstadt
Es gibt Menschen, die sind unmöglich einfach und andere, die sind einfach unmöglich!
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- Null-Leiter
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Erst mal könnte man das "böse Wort" des Bestandsschutzes benutzen und nichts tun - nächstes Argument gegen einen RCD wäre das in dem Raum ja ausschliesslich Fachkräfte Zugang zu den Steckdosen haben.
Fakt ist aber das es die Fachkraft die bis 1000V Spannungsfest ist nicht gibt, auch eine EFK gibt den Löffel nach/bei einem Stromunfall ab wenn's dumm kommt.....insofern sehe ich persönlich die Nachrüstung eines RCD als absolut sinnvoll an.
Und zwar egal was irgendwelche Errichternormen irgendwann mal gesagt haben !
Fakt ist aber das es die Fachkraft die bis 1000V Spannungsfest ist nicht gibt, auch eine EFK gibt den Löffel nach/bei einem Stromunfall ab wenn's dumm kommt.....insofern sehe ich persönlich die Nachrüstung eines RCD als absolut sinnvoll an.
Und zwar egal was irgendwelche Errichternormen irgendwann mal gesagt haben !
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- Null-Leiter
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Hallo zusammen
Stimme IH in vollen Umfang zu .
Ich finde auch das Sicherheit von Vorteil ist . Aber nicht unbedingt RCD es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten .
Stellt sich auch die Frage wofür dei Steckdosen genutzt werden .
Wenn nur Werkseuge dort betrieben werden ist eventuell auch der
PRCDS Eventuell sind auch forderungen der BG zu beachten die über VDE hinaus gehen .
Horst
Stimme IH in vollen Umfang zu .
Ich finde auch das Sicherheit von Vorteil ist . Aber nicht unbedingt RCD es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten .
Stellt sich auch die Frage wofür dei Steckdosen genutzt werden .
Wenn nur Werkseuge dort betrieben werden ist eventuell auch der
PRCDS Eventuell sind auch forderungen der BG zu beachten die über VDE hinaus gehen .
Horst
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- Null-Leiter
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Nein, es gibt kein Anpassungsverlangen, wenn die Anlage zum Errichtungsszeitpunkt den gültigen Vorschriften entsprach.sn00py603 hat geschrieben:Liebe Forengemeinde,
Folgendes Problem hat sich bei mir ergeben:
Ich mache zur Zeit Wartung an Fernwärme- und Warmwasserstationen. 16 an der Zahl. Jede Station hat natürlich eine Verteilung, von der die Beleuchtung, sowie die in der Station vorhandenen Steckdosen abgehen. Die Verteilung ist ein Isokasten, Baujahr 19??, schätzungsweise um 1970. kein RCD vorhanden. Unbefugte können hier nicht rein.
Muss in diesen Stationen ein RCD nachgerüstet werden?
- langer
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Wie viele ältere Technikräume gibt es noch, die keinen FI-Schalter haben, nämlich reichlich.
Natürlich spielt einmal der Sicherheitsfaktor eine Rolle aber es wurde auch geschrieben, dass es eher empfohlen wird, denn "Steckdosen die unter bestimmten Umständen benutzt werden, sind von der Regel ausgeschlossen". (VDE0100-710 war das so weit ich informiert bin).
Und wenn es gemacht wird, dann nur die Steckdose und nicht die Beleuchtung, d.h. die Kombination Schalter+ Steckdose wäre dann hinfällig.
Natürlich spielt einmal der Sicherheitsfaktor eine Rolle aber es wurde auch geschrieben, dass es eher empfohlen wird, denn "Steckdosen die unter bestimmten Umständen benutzt werden, sind von der Regel ausgeschlossen". (VDE0100-710 war das so weit ich informiert bin).
Und wenn es gemacht wird, dann nur die Steckdose und nicht die Beleuchtung, d.h. die Kombination Schalter+ Steckdose wäre dann hinfällig.
Immer das Beste draus machen
- sn00py603
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- Registriert: Samstag 16. August 2014, 08:30
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@IH: Das "böse Wort" wird wohl der Betreiber benutzen. Die Frage ist, welche Fachkräfte die Heizstationen betreten. Das sind nicht nur Elektriker.
@Horst155: Einen PRCDS hat jeder von uns an Bord und muss diesen auch verwenden.
@karo1170: So wie es aussieht, entspricht die Anlage den Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung. So wie es weiterhin aussieht, wurden vor ca. 5 Jahren Steckdosen nachgerüstet. Ich denke mal, dass zu diesem Zeitpunkt ein RCD schon Pflicht war. Zumal es eine Heizstationen ist, die nicht immer trocken ist.
@langer: Welche Messergebnisse? Das einzige, was ich tun könnte, wäre unseren Steuerschrank zu messen und ich denke mal, das werde ich auch tun.
@Oberwelle: Aus Fernwärme wird Warmwasser, über einen Wärmetauscher. Offene Speicher haben wir da nicht.
@Strippe HH: Das ist das eine, Steckdose - Schalterkombination. Anders sieht es mit den Steckdosen aus, die für den Heizlüfter und für den Wasserfilter sind. Auch die können mal für etwas anderes genutzt werden.
@Horst155: Einen PRCDS hat jeder von uns an Bord und muss diesen auch verwenden.
@karo1170: So wie es aussieht, entspricht die Anlage den Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung. So wie es weiterhin aussieht, wurden vor ca. 5 Jahren Steckdosen nachgerüstet. Ich denke mal, dass zu diesem Zeitpunkt ein RCD schon Pflicht war. Zumal es eine Heizstationen ist, die nicht immer trocken ist.
@langer: Welche Messergebnisse? Das einzige, was ich tun könnte, wäre unseren Steuerschrank zu messen und ich denke mal, das werde ich auch tun.
@Oberwelle: Aus Fernwärme wird Warmwasser, über einen Wärmetauscher. Offene Speicher haben wir da nicht.
@Strippe HH: Das ist das eine, Steckdose - Schalterkombination. Anders sieht es mit den Steckdosen aus, die für den Heizlüfter und für den Wasserfilter sind. Auch die können mal für etwas anderes genutzt werden.
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- Null-Leiter
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Das sagt über die Stationen natürlich überhaupt nichts.Wartung an Fernwärme- und Warmwasserstationen. 16 an der Zahl.
Ist da Fernwirktechnik drinn?
Ist eine Notstromversorgung vorhanden?
Welche Leistung? Pumpen etc.
Der Verteiler ist nur für Beleuchtung und Strom für Monteure oder sind da auch
Steuerungen etc. drinn.
Ein Pauschalrezept wird es nicht geben.
Sind die Servicesteckdosen sowieso angegriffen?
In größeren Pumpstationen (Wasser) mache ich gerne Elektranten rein und nehme die paar Servicesteckdosen außer Betrieb. Das ist ein kalkulierbarer Aufwand.
Soweit eine eindeutige Zuordnung von Steckdosen (für Heizungen etc.) getroffen werden kann, könnte man diese auch beschriften.
Den Schutz vor indirektem Berühren weist Du ja durch die Messung nach. TN-Netz? Wie steht es um Deine Erdung?
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
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Moin sn00py603,sn00py603 hat geschrieben:... So wie es weiterhin aussieht, wurden vor ca. 5 Jahren Steckdosen nachgerüstet. Ich denke mal, dass zu diesem Zeitpunkt ein RCD schon Pflicht war. ...
so ist es: VDE 0100-410:2007-06, Abschnitt 411.3.3.
Um zu ermitteln, ob eine Anpassung erforderlich ist, gibt es noch das Werkzeug der Gefährdungsbeurteilung.
Ansonsten kannst Du die Nachrüstung doch in Deinem Prüfbericht empfehlen. Dann kann der Anlagenbetreiber entscheiden, ob etwas geändert werden soll.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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