E-vde 0100-600:2015-05

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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kabelmafia
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E-vde 0100-600:2015-05

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

ich hab sie gerade im Download-Postfach gefunden!
Auf den ersten Blick macht sie einen aufgeräumteren Eindruck als die aktuelle Version. Inhaltlich hat sich auf den ersten Blick nicht wirklich was getan. War ja auch nicht zu erwarten. Leider.
Sehr schön finde ich die Musterprotokolle und Checklisten im Anhang, die jedoch nicht in die Norm übernommen werden (siehe Anhang H ganz unten)
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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Elo-Ocho
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Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,

hier handelt es sich um einen Entwurf, welcher nicht in den Abo´s enthalten ist, oder? Zumindest zeigt die Beuth Seite mir das so an.

Gruß,

Ocho
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

das ist richtig, allerdings kannst du in der Normenbibliothek den Entwurf kostenlos einsehen.

Bei meinem Abo erhalte ich wöchentlich einen Downloadlink mit den aktuellsten neun Normen...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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Elo-Ocho
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Beitrag von Elo-Ocho »

Danke dafür,

habe mich dort mal angemeldet.

Ich bekomme nur die Papierausgaben der erw. Handwerkerauswahl, und das, was ich dem Chef zum Kauf nahelge.

Ocho
jf27el
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Beitrag von jf27el »

Zu beachten ist für unsere übliche Diskussion, dass der "Prüfer" unterschreibt.
und nicht die (V)EFK.
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
Funker
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Beitrag von Funker »

DIN IEC 60364-6 (VDE 0100-600) : 2015 - 03

es fehlt die Benennung von Laststrommessungen, Neutralleiterstrommessungen, Ableitstrommessungen, Schutzleiterstrommessungen und Differenzstrommessungen zur Bewertung der ausreichenden Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlage

In einer Reihe von IEC, EN und VDE Normen werden Aussagen in Bezug auf zu beachtende
Lastströme, Ableitströme, Schutzleiterströme oder vagabundierende Ströme und Grenzwerte teils in normativem Text, teils in informativen Teilen getroffen.

Folgende nicht vollständige Aufzählung als Beleg

VDE 0100 – 100 :2009 – 06
314.1. – Schutzleiterströme, die nicht Fehlerströme sind
33.1. Verträglichkeit von Merkmalen
- Lastunsymmetrien
- Einschalt- und Anlaufströme
- Oberschwingungsströme,
- Gleichstromanteile in Wechselströmen
- Ableitströme gegen Erde

VDE 0100- 420 : 2013 – 02 421.1.
- Personen, Nutztiere und Sachen sind vor Schädigung oder Verletzung durch Wärme oder Feuer, die von
elektrischen Anlagen verursacht werden können, zu schützen, …
- Oberschwingungsströme
- 422.3 Anmerkung 1 Verweis auf VdS 2033

VDE 0100-430 : 2010 - 10 431.2.1 - Überstromerfassung im Neutralleiter
VDE 0100-430 2010 – 10 431.2.3 - Oberschwingungsströme, Neutralleiter

In VDE 0100 – 530 : 2011 – 06 Ziffer 531.3.3.

“Um ein unerwünschtes Abschalten durch Schutzleiterströme und / oder Erdableitströme zu vermeiden, darf deren Summe auf der Lastseite der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ( RCD ) nicht mehr als das 0,4 fache des Bemessungsdifferenzstromes betragen. Gegebenenfalls muß eine Aufteilung der Stromkreise auf mehrere Fehlerstromschutzeinrichtungen erfolgen. “

VDE 0100 – 510 Bbl. 1 : 2003 – 06: = VDE 0110 - 510 : 2007 - 06 516 [DIN EN 61140 (VDE 0140-1)]

„Die Schutzleiterströme, die von elektrischen Betriebsmitteln unter normalen Bedingungen erzeugt werden, und die Gestaltung der elektrischen Anlage müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass Sicherheit besteht und ein bestimmungsgemäßer Betrieb sichergestellt ist.“

Analoge Forderungen enthalten auch andere private Regelwerke z.B. VdS

VdS 2871 : 2012 – 01 ( 04 ) Prüfrichtlinien nach Klausel 3602, Seite 6, Punkt 5 Messungen
letzter Anstrich Strommessungen,
“In Anlagen mit hohem Anteil an elektronischen Verbrauchern ist eine Messung des Neutralleiterstromes gemäß VdS 2349, Abschnitt 3.3.2. unerläßlich. ...
Im Bereich der Verteilungen müssen zusätzlich Schutzleiterströme an vorhandenen Potenzialausgleichsverbindungen gemessen werden.

Allgemein ergeben sich daraus einerseits die Notwendigkeit diese Anforderungen bei Planung und Errichtung zu berücksichtigen aber andererseits auch die Notwendigkeit zu prüfen ob angenommene und erwartete Strombelastungen welcher Art auch immer in der fertig gestellten oder in Betrieb befindlichen Anlage wie
erwartet eingetreten sind, um damit bewerten zu können, ob die Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Das Problem besteht darin, daß in den Prüfvorschriften für ortsfeste Anlagen VDE 0100 – 600 :2008 – 06 und
VDE 0105 -100 : 1009 -10 bzw. deren internationaler Entsprechung IEC_60364_6 die Messung derartiger Ströme,

insbesondere die Messung von :

- gleichmäßiger Lastaufteilung, Lastunsymmetrien

- Ermittlung der anteiligen Belastung mit Oberschwingungsströmen

- Neutralleiterströmen

- Ableitströmen im Betrieb mit den Teilkomponenten Schutzleiterstrom und vagabundierender Ableitstrom

weder benannt noch dargestellt ist unter welchen Bedingungen dies erfolgen soll.

Prüfvorschriften die zu einigen der genannten Punkte sinnvoll anwendbar sind, sind in DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) enthalten. Die Anwendung dieser Norm wird in der VDE 0105 - 100 derzeit auf Geräte mit Stecker begrenzt.

a) In errichteten Anlagen kann das Problem der Verwechslung N Leitern von Stromkreisen nicht ausgeschlossen werden und tritt praktisch dann oft auf, wenn in einer Verteilung mehrere getrennte N Schienen existieren oder in einem Verteilergehäuse mehrere von verschiedenen Hauptstromkreisen versorgte elektrisch getrennte Verteiler existiern, z.B. Kopplung potentialfreier Kontakte von Überwachungsstromkreisen.

Durch eine solche Vertauschung von N – Leitern erfolgt oft auch eine Kopplung von Stromkreisen, die sonst für unterschiedliche Belastung bemessen und ausgelegt sind. Damit ist der Schutz bei Überlast oder Kurzschluß nicht mehr gewährleistet, bzw. besteht die Gefahr des Neutralleiterverlustes.

Funktional wird das Problem nicht bemerkt, da die Rückleiterverbindung physikalisch vorhanden ist.

Eine Erkennung ist in der Praxis oft nur durch Differenzstrommessung möglich. Tritt in zwei benachbarten Verteilern,
z.B. mit Kopplung über potentialfreie Kontakte zu Überwachungszwecken, im Eingang der gleiche Differenzstrom auf
kann ein solcher Fehler vermutet werden und läßt sich ebenfalls mit Bündelweise Differenzstrommessung durch Intervallschachtelung leicht eingrenzen und durch Einzelmessung von Abgängen feststellen.

b) Notwendigkeit der Differenzstrommessung wegen fehlender Isolationswiderstandmessung
In der Praxis ist es wegen
6.4.3.3. Satz 3 : „In der Praxis kann es erforderlich sein, diese Messung während der Errichtung der elektrischen Anlage vor dem Anschluss der Betriebsmittel durchzuführen.“ und weiterer Formulierungen dieses Normenenwurf in Hauptstromversorgungssystemen als auch Endstromkreisen nicht mehr sinnvoll möglich Isolationswiderstände zu messen.

6.4.3.3. Satz 6 und 7: „Wenn Überspannung-Schutzeinrichtungen (SPDs) oder andere elektrische Betriebsmittel die Prüfung beeinflussen können oder bei der Prüfung beschädigt werden können, müssen diese elektrischen Betriebs-mittel vor der Durchführung der Messung des Isolationswiderstands abgetrennt werden.
Wenn es aus praktischen Gründen nicht sinnvoll ist, solche elektrischen Betriebsmittel abzuklemmen (z. B. bei fest installierten Steckdosen mit eingebauter Überspannung-Schutzeinrichtung (SPD)), darf die Mess-gleichspannung für den betrachteten Stromkreis auf 250 V herabgesetzt werden, jedoch muss der Isolations-widerstand mindestens 1 MΩ betragen.“

Damit können schleichende Isolationsfehler nicht festgestellt werden.

Anmerkung in der Benennung fehlen aus praktischen Erfahrungen RCD B, B+ oder F, Ableitstromfilter von FU oder Sensoren und Aktoren der Gebäudesystemtechnik.

VDE 0105 – 100 : 2015 – 3 enthält dazu in :

5.3.101.0.3 Sind in besonderen Fällen Messungen an oder in elektrischen Anlagen mit technisch oder wirt-schaftlich vertretbarem Aufwand nicht durchführbar, z. B. bei ausgedehnten Erdungsanlagen, großen Leiter-querschnitten, vermaschten Netzen, so ist auf andere Weise nachzuweisen, dass die zu ermittelnden Werte eingehalten werden, z. B. durch Berechnung mit Hilfe von Netzmodellen

Sinnvoll ist sowohl die temporäre als auch die dauerhafte Differenzstrommessung.

Es liegt mit BFGE INFO Spezial eine Verlautbarung des K 964 vor :


Das Unterkomitee der DKE ( Deutsche Elektrotechnische Kommission ... UK 964 ) ist nach eingehende Diskussion der Auffassung , ... dass sowohl temporäre Messung als auch die ständige Überwachung vom Differenzstrom oder Ableitstrom eine zusätzliche Aussage zum Isolationszustand einer Anlage liefern kann. Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeigneten Stromzangen , Stromsensoren oder stationär an geeigneter Stelle eingebauter Differenzstrom- Überwachungsgeräte / Systeme ( RCMs/RCMS) sowie die richtige Beurteilung der Ergebnisse. Die Vorteiler dieser alternativen Methode liegen vor allem in der Prävention, d.h. diese Messungen können kontinuierlich durchgeführt werden und liefern frühzeitig die erforderlichen Messwerte zur sicherheitstechnischen Beurteilung. Im Sinne der elektrischen Sicherheit, insbesondere der elektrischen Betriebsmittel, die eine hohe Verfügbarkeit aufweisen müssen, oder Anlagen bei denen eine Isolationswiderstandsmessung aus technischen Gründen nur schwer möglich ist, bietet dieses Messverfahren viele Vorteile für den praktischen Betrieb.“

Textvorschläge für normative Ergänzungen von VDE 0100 – 600

Falls international nicht durchsetzbar wird beantragt dies als nationale Ergänzung einzuführen

zu 6.4.3.1. Allgemeines
….
g) Prüfung zur Bestätigung der Wirksamkeit des zusätzlichen Schutzes (siehe 6.4.3.7)
h) Prüfung der Phasenfolge der Außenleiter (siehe 6.4.3.9);
i) Funktionsprüfungen (siehe 6.4.3.10);
j) Spannungsfall (siehe 6.4.3.11).

Ergänzen :

k) Messung der Strombelastung aller aktiven Leiter zur Bewertung der Lastaufteilung, Bewertung der
Oberschwingungsbelastung und Neutralleiterbelastung

l) Messung der Ableitstrombelastung und Strombelastung der Schutzleiter zur Bewertung der
ausreichenden Lastaufteilung und Koordination der EMV und zum Erhalt zusätzliche Informationen
zum Isolationszustand

dazu Kapitel beim Messen ergänzen :

6.4.3.11. Strombelastung der aktiven Leiter

Die Strombelastung der aktiven Leiter muß ermittelt werden für den üblichen Betrieb der Anlage unter einer Belastung, die der angenommen Gleichzeitigkeit des Betriebes von Verbrauchern entsprechend Planung entspricht.

Bei Räumen mit Produktion oder Funktionsräumen mit für den Betrieb notwendigen Beleuchtungsanlage sollen die Prüfungen bei eingeschalteter Beleuchtung durchgeführt werden.

Aus den Messungen soll bewertet werden die Übereinstimmung mit der angenommenen oder geplanten Gleichmäßigkeit der Belastung, der Bewertung mit der angenommenen Belastung mit Oberschwingungen und die daraus resultierenden Anforderungen an die Auslegung der Anlage und der eingesetzten Betriebsmittel.

dazu Kapitel beim Messen ergänzen :

6.4.3.12. Schutz vor Auswirkung von hohen Ableitströmen und Schutzleiterströmen

Während und nach Inbetriebnahme der Anlage müssen Ableitströme und Schutzleiterströme gemessen und entsprechend dem Normenwerk bewertet oder notwendige Maßnahmen getroffen werden.

Die Messung darf temporär oder dauerhaft erfolgen.

Die Messung von Ableitströmen und Schutzleiterströmen soll grundsätzlich an der Stelle erfolgen von der die betreffende Anlage oder das betreffende Betriebsmittel versorgt wird, z.B. Gebäudehauptverteiler oder Niederspannungshauptverteilung, bei Leitungen und Kabeln am Anfang der Leitungen.

Die Messung soll grundsätzlich als Messung der gesamten Ableitströme der Anlage oder des Betriebsmittels mittels Differenzstrommessung oder gleichwertigem Meßverfahren erfolgen.
Ist das aus objektiven Gründen, z.B. der Größe der Anlage nicht möglich sollen die Ableitströme der einzelnen Abgänge der Anlage gemessen werden.
Wenn eine Differenzstrommessung nicht möglich ist sollen Ergebnisse der Messung der Schutzleiterströme der betreffenden Betriebsmittel zur Bewertung herangezogen werden.

Die Messung der Schutzleiterströme soll erfolgen für die gesamte Anlage oder das gesamte Betriebsmittel, für
alle angeschlossen Stromverteiler, für die den Leistungsverbrauch der Anlage wesentlich beeinflussende Betriebsmittel, z.B. Beleuchtungsanlagen, Betriebsmittel mit elektronischen Netzteilen und Umrichtern > 4 kVA.
Gemessen werden sollen Schutzleiterströme an vorhandenen Potentialausgleichsverbindungen.

Die Bewertung der Messung muß je nach Schutzziel erfolgen an Werten wie sie in VDE 0140, VDE 0100 – 530 oder weiteren Normen angegeben sind.

ANMERKUNG 2 Gemäß der fünften Ausgabe der IEC 60364-4-41 darf die Prüfung zur Bestimmung der Einhaltung der maximalen Abschaltzeit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem typischen Differenzstrom von 5 IΔn durchgeführt werden.

Anmerkung :

Es ist das Bemühen des K221 erkennbar sich mit dem Problem zu beschäftigen, da von „sollte“ in der
aktuellen Ausgabe auf „darf“ abgeschwächt wurde.
Trotzdem ist die Anmerkung nicht praxisgerecht und insbesondere wegen der Aussage typischen Differenzstrom von 5 IΔn irreführend.

Änderungsvorschlag

Die Prüfung von RCD soll entsprechend 6.4.3.7.1 a)2) und b)2) mit 1 x idn durchgeführt werden.
Werden mit dieser Prüfung keine befriedigenden Ergebnisse erreicht darf gemäß der fünften Ausgabe der IEC 60364-4-41 die Prüfung auch mit 5 x idn durchgeführt werden, wenn die notwendigen Bedingungen eingehalten sind.
Funker
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Beitrag von Funker »

In E VDE 0100 – 600 : 2015 – 03

6.5.1.2
ANMERKUNG 2 Gemäß der fünften Ausgabe der IEC 60364-4-41 darf die Prüfung zur Bestimmung der Einhaltung der maximalen Abschaltzeit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem typischen Differenzstrom von 5 IΔn durchgeführt werden.

(Private Anmerkung :

Es ist das Bemühen des K221 erkennbar sich mit dem Problem zu beschäftigen, da von „sollte“ in der
aktuellen Ausgabe auf „darf“ abgeschwächt wurde.
Trotzdem ist die Anmerkung nicht praxisgerecht und insbesondere wegen der Aussage typischen Differenzstrom von 5 IΔn irreführend.)

In 6.4.3.7.1 Allgemeines unter TN und TT steht jeweils

Die Wirksamkeit der automatischen Abschaltung der Stromversorgung durch Fehlerstrom-Schutz-einrichtungen (RCDs) muss mit geeigneten Messgeräten nach IEC 61557-6 geprüft werden, wobei nachzuweisen ist, dass die entsprechenden Anforderungen in Teil 4-41 unter Berücksichtigung der Betriebscharakteristik der Schutzeinrichtung eingehalten werden. Die Wirksamkeit der Schutz-maßnahme ist nachgewiesen, wenn die Abschaltung bei einem Fehlerstrom erfolgt, der gleich oder kleiner als der Bemessungsfehlerstrom IΔn ist.


In E VDE 0105-100 : 2015 – 03
5.3.3.101.0.2

ANMERKUNG 2 Bei der Prüfung der Abschaltzeiten für den Schutz durch automatische Abschaltung im Fehlerfall in Stromkreisen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) sollte entsprechend DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) mit einem Prüfstrom von 5 IΔN nachgewiesen werden.


Insgesamt unzulässige Doppellung gleicher Inhalte E VDE 0105 – 100 : 2015 -03
Teil 5.3.3.101 Wiederkehrende Prüfungen (Stand IEC 60364 ca. 2007 – wie VDE 0105-100 : 2009 – 10)
und E VDE 0100 – 600 : 2015 – 030 Teil 6.5 Wiederkehrende Prüfung


Die Koordination in der DKE zwischen den Normen-Kommitees läßt grüßen.

In den Normen ist der Einsatz von RCD mit den verschiedenen Schutzzielen Schutz vor elektrischem Schlag von und Sach- und Brandschutz und als Zusatzschutz vorgegeben, z.B. VDE 0100 – 410, VDE 0100 – 530.
Weiterhin nehmen Normenbezüge auf die Beeinflussung von RCD durch in der Anlage existierende Oberschwingungsströme oder Gleichfehlerströme Bezug, z.B. VDE 0140 oder VDE 0100 – 530.

Zum Einsatz in Anlagen kommen RCD verschiedener Typen z.B., A, B, B+, F verschiedener Bemessungsdifferenzströme häufig üblich z.B. 10 mA, 30 mA oder 300 mA.

Die zu Verfügung stehenden Meßgeräte erlauben die Prüfung mit ansteigendem Prüfstrom, festem Prüfstrom in
unterschiedlicher Größe den Bemessungsdifferenzstrom betreffend z.B. 0,5 x, 1,0 x, 2 x oder 5 x und die Einstellung der Prüfung mit sinusförmigem Strom oder Impulsstrom oder weitere nicht benannte Spezifika.

Daraus ergibt sich für die Prüfung eines RCD in einer Anlage eine erhebliche Kombination von Prüfungsmöglichkeiten.

Es existiert in der Normung keine allgemeinverbindliche Angabe welches die Mindestanforderung an die Prüfung eines in der Anlage montierten RCD bei Wiederholungsprüfungen ist, die als Erfüllung der Anforderung an die ausreichende Sicherheit der Anlage als Bewertungsgrundlage angesehen werden kann, z.B. auch sinnvolle Reihenfolge der notwendigen Prüfungen aus der Vielzahl der möglichen.

Die Forderung nach VDE 0100 – 600 6.4.3.7.1 a)2) und b)2) würde dazu führen, daß zuerst eine Messung mit Idn ausgeführt werden muß, um die Funktion des RCD nachzuweisen, anschließend gegebenenfalls der Test mit Prüftaste und dann der Nachweis der Abschaltzeit.

Es ist dabei nicht vorgegeben, daß dieses mit ansteigendem Bemessungsdifferenzstrom erfolgen muß. Aus der Angabe des Grenzwerte I =< Idn ergibt sich auch die Zulässigkeit des Funktionsnachweises der Auslösung mit festem Bemessungsdifferenzstrom. Bei handelsüblichen Meßgeräten wird dabei die Auslösezeit mit gemessen, 1 x idn fest. Damit wären alle beschriebenen Anforderungen erfüllt.
Es wäre im Sinne der Rechtssicherheit erforderlich diese Prüfung bei Wiederholungsprüfungen zu benennen und an erste Stelle zu setzen.

Nach betrieblichen Erfahrung an Messung von über 10.000 RCD erreichen dabei von fest in der Anlage eingebauten und in Betrieb befindlichen RCD mehr als 90 % Abschaltzeiten von unter 50 ms und erfüllen damit die normativen Anforderungen Tabelle 4-41 nach Tabelle 1 auch mit Prüfstrom 1 x idn spielend.

Die Anwendung der o.a. Regel aus Anmerkung zu 6.5.1.2 : ANMERKUNG 2 führt dazu RCD 300 mA mit 1,5 A zu prüfen und RCD 30 mA mit 150 mA.

Entsprechend der zulässigen Beeinflussung der RCD durch höherfrequente Ableitströme oder überlagerte Gleichströme ist bei der Auslösung von RCD mit 30 mA Idn durch den Prüfstrom 5 x Idn so groß, daß der Einfluß dieser Ströme im Betrieb bei der Prüfung nicht erkannt wird.

Verzögerte Auslösung der von RCD bei Auslösung mit 1 x idn können neben Fehlern im RCD selbst auch darauf hindeuten, daß derartige Erscheinungen vorhanden sein können und zu weiteren Untersuchungen Anlaß geben. Bei Prüfung mit 5 x idn werden solche Effekte ausgeblendet.

Bei Fehlern aus Brandschutzgründen sind Fehler möglich bei denen die geforderte niederohmige Erdung an der Fehlerstelle nach VDE 0100-410 nicht ausreichend vorhanden ist. Die benannten Bedingungen sind dabei nicht erfüllt.
Bei der Prüfung mit 5 x idn d.h. 1,5 A entsteht eine Sicherheitslücke von über 1 A gegenüber der Prüfung mit 1 x idn von 300 mA bei der nicht gesichert ist, daß bei diesen 300 mA übersteigenden Strömen die RCD ebenfalls ausreichend schnell auslöst.

Aus Ergebnissen beim Prüfen mit 1 x Idn können für den Betreiber wertvolle Hinweise abgeleitet werden.

Es erschließt sich nicht warum, wenn die Prüfungen mit 1 x idn überwiegend positive Ergebnisse und zusätzliche Erkenntnisse bringen eine Prüfung mit 5 x idn mit den benannten Unzulänglichkeiten benannte wird und auf die Prüfung mit 1 x idn an gleicher Stelle kein Bezug erfolgt.

Es ist daher im Sinne der Sicherheit sinnvoller grundsätzlich mit 1 x idn zu Messen und nur im Falle von dabei auftretenden Problemen diese zu Untersuchen oder gegebenenfalls mit 5 x idn zu messen und dieses zu gestatten.

Es wird daher beantragt zu diskutieren die entsprechend Formulierung in IEC_60364_6 bzw. VDE 0100 – 600 62 anzupassen.

Textvorschläge für normative Ergänzungen von VDE 0100 – 600 bzw. VDE 0105 – 100

Ergänzen :

Dieses gilt dann, wenn an den Geräten und Anlagen bis zur Fehlerquelle ein wirksamer Schutzleiter vorhanden ist, IEC 60364-4-41 411.4.4. oder an der möglichen Fehlerstelle die Bedingung IEC 60364-4-41 411.5.3. ii) erfüllt ist, z.B. bei Schutz gegen elektrischem Schlag mit Idn = 30 mA, Zs = Ra =< 1,666 kOhm.

deutsche nationale Anmerkung 3 : Die Bedingungen sind möglicherweise nicht erfüllt an Anlagen in besonderen Räumen und / oder bei der Verwendung ortsveränderlicher Geräte der Schutzklasse II unter widrigen Bedingungen, z.B. IEC 60364-7-710 710.62 g als auch bei Prüfungen an RCD mit Schutzziel des vorbeugenden Brandschutzes.
Im Zweifelsfalle soll nach HD 60364-6 6.4.3.7.1. a)2) und b)2) mit 1 x Bemessungsfehlerstrom geprüft werden. Die Prüfungen sollen im 50 hz Netz mit sinusförmiger Wechselspannung durchgeführt werden.
In den Stromkreisen zwischen Umrichter und Motor müssen Schutzmaßnahmen und die Prüfverfahren durch die Systemhersteller vorgegeben werden.

oder ersetzen :

Anmerkung 2 wird in Deutschland ersetzt durch :

Die Prüfung von RCD soll entsprechend 6.4.3.7.1 a)2) und b)2) mit 1 x idn durchgeführt werden.
Werden mit dieser Prüfung keine befriedigenden Ergebnisse erreicht darf gemäß der fünften Ausgabe der IEC 60364-4-41 die Prüfung auch mit 5 x idn durchgeführt werden, wenn die notwendigen Bedingungen eingehalten sind.



Es ist natürlich auch möglich daß nichts sinnvolles zum Prüfen von RCD in der Norm steht, da das laut Produktsicherheitsgesetz Aufgabe der Hersteller ist

In den technischen Daten von namhaften Herstellern A,D,S,S,G,L finden sich beim Suchen nach der Zeichenfolge „prüf“ oder „test“ folgenden Hinweise in Bezug auf am RCD durchzuführende Prüfungen im Sinne der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag oder sonstiger Schutzmaßnahmen z.B. Brandschutz :

Beispiel 1 Hersteller mit A : technische Daten
„Prüfung der Schutzmaßnahme
Außer der Funktionsprüfung des Schutzschalters ist die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme in der Installation entsprechend den geltenden Errichtungsbestimmungen zu prüfen.“

Beispiel 2 Hersteller D 3: Fibel
Damit im Fehlerfall dennoch höherfrequente Fehlerströme (z. B. mit der Schaltfrequenz des
Frequenzumrichters) von einer vorgeschalteten RCD erfasst werden, sollten ggf. Versuche mit künstlich erzeugten Fehlern (z. B. mit geeigneten Prüfgeräten) auf der Ausgangsseite des Frequenzumrichters durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die RCD im Fehlerfall auslöst.

Beispiel 3 Hersteller mit S: Projektierungshandbuch
Zur Funktionsprüfung von FI-Schutzschaltern und zur Überprüfung der Schutzmaßnahmen bietet die Fa. G geeignete Prüfgeräte an.

Es hat den Anschein als ob die Hersteller sich damit ungenügend beschäftigt haben.

Wer noch etwas anderes findet kann das ja einmal durch Normeneinspruch der DKE kundtun.

Da VDE 0105-100 und VDE 0100-600 keinen direkten Bezug auf VDE 0413 nehmen
besteht kein Zwang der Prüfung der Zusatzfunktion der RCD Typ B, B+ oder F.
Es ist ja auch nicht vorgeschrieben was eine VDE 0100 – Prüfgerät alles können muß.

Es ergibt sich auch hieraus die Forderung, daß es notwendig wäre in VDE 0105-100
im Abschnitt Prüfungen die Bezüge auf die in diesem Artikel genannten VDE 0701-0702 oder
VDE 0413-1 erweitert und alternative Prüfverfahren in stärkerem Umfang als bisher benennt.
Funker
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Beitrag von Funker »

Es gibt interessante Entwicklungen zum Prüfen von RCD

da "sollte" oder "darf" Prüfen von RCD mit 5 x idn ist in der neuesten Fassung der IEC 60364 nicht mehr als Anmerkung 2 enthalten.

Die Amerkung 2 bis dato in IEC 60364 6.5.1.2 Note 2 wurde gestrichen
Es gibt dafür nach K224_2015_0054 im informativen Anhang D einen
Punkt D.6.4.3.7.1 General

Wenn die automatische Abschaltung in Übereinstimmung mit IEC 60364-4-41 (VDE 0100-410) durch ein RCD erfolgt hängt die Abschaltzeit von RCD`s vom tatsächlich fließenden Fehlerströmen ab die deutlich höher als der Bemessungsdifferenzstrom (typisch 5 x idn) sind.
Testing at IΔn may be sufficient. Die Prüfung mit 1 x idn ist ausreichend.

Ich denke damit kann jeder Prüfer gut leben.
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