Neue Arbeitsschutzverordnung - oder Kabinett der Eitelkeiten...

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
ego11
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Beitrag von ego11 »

Ich fandf die ArbStättV eigentlich sehr gelungen, zumal das Regelwerk auch keien Nachrüstpflicht enthält. Eigentlich ist es peinlich, dass deutschen Unternehmen vieles noch vorgeschrieben werden muss.
Ich stelle mir gerade nur vor, das in so ziemlich jede Bürofläche in DE dadurch vor einer Neuvermietung die Scheißhausanlagen an die Fensterhaltige Außenwand "gerückt" werden müßte? Das Handwerk würde jubilieren!

Aber vielleicht fängt Frau Nahles erst mal vor der eigenen Haustüre an zu Kehren, ich möchte wetten das in ihrem Ministerium die WCs auch innenliegend sind.
Willi Blasentang

Beitrag von Willi Blasentang »

Hallo Epi...
Epileptriker hat geschrieben:Dort unterscheiden sich Stadt und Land. Solch eine Wohnung ist im ländlichen Raum deutlich schwerer zu vermieten.
Das kann ja für den Gesetzgeber keine Intention sein?
Ich fandf die ArbStättV eigentlich sehr gelungen, zumal das Regelwerk auch keien Nachrüstpflicht enthält. Eigentlich ist es peinlich, dass deutschen Unternehmen vieles noch vorgeschrieben werden muss.
Mit Verlaub, diesen Satz musste ich mir mehrmals durchlesen um zu verstehen was da geschrieben steht.
Das Wort eigentlich, ist nach meinem Verständnis die größt mögliche Einschränkung.
Wenn man deutschen Unternehmen alles mögliche vorschreibt und Sie ihrer Unternehmerpflicht folgend vorher alles richtig gemacht haben ist dies doch kein Problem.
Als Techniker bevorzuge ich falsch und richtig und versuche beide Darstellungen zu belegen.
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harmi
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Beitrag von harmi »

Man müsste dazu mal klären, ob denn ein Raum in einer Wohnung oder einem Wohnhaus überhaupt eine Arbeitsstätte sein kann. Dann müsste sie theoretisch nach Arbeitsstättenrecht gestaltet sein. Und wo beginnt und wo endet dann die Arbeitsstätte? Bürotür? Wohnungstür? Haustür?

Ich gebe zu, mein Büro habe ich im Dachgeschoss meiner Garage, die Forderungen nach Arbeitsstättenrecht sind nicht alle erfüllt. ABER: Ich bin selbständig.... :D
Gruß, der Harmi

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50Hertz
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Beitrag von 50Hertz »

@harmi

Aus meiner Erinnerung:
Nach einem Treppensturz, auf dem Weg zur Arbeit, im eigenen Haus, ist der räumliche Bereich der Arbeitsstätte geklärt.
Wenn ich mich recht erinnere war es kein Wegeunfall, weil der AN noch in seiner Wohnung war, aber noch nicht in seiner Arbeitsstätte (Büroraum).

Grüße
50Hertz
ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

Bei der letzten Unterweisung noch nach BGV A1 wurde mir gesagt, dass Arbeitsweg dann beginnt, wenn der Arbeitnehmer aus der Haustür raus ist, sprich Haus verlassen hat.
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

ohoyer hat geschrieben:Bei der letzten Unterweisung noch nach BGV A1 wurde mir gesagt, dass Arbeitsweg dann beginnt, wenn der Arbeitnehmer aus der Haustür raus ist, sprich Haus verlassen hat.
Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst, so beginnt die Wegeversicherung bereits mit dem Abziehen des Schlüssels von der Wohnungstür.

Außer Du hast noch eine Mülltüte in der Hand, die Du noch im Hof entsorgen möchtest, so ist der Weg zur Mülltonne und bis zur Grundstücksgrenze wieder Privatvergnügen...
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harmi
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Beitrag von harmi »

Aber hier ist es umgekehrt, es geht um die Heimarbeit, das Homeoffice.

Angenommen, ich bin Angestellter und arbeite überwiegend im Homeoffice.

Welcher Teil meines Hauses muss wie eine Arbeitsstätte gestaltet werden?

Mein Chef schickt die FASI vorbei, die mal meinen Arbeitsplatz begutachten soll. Muss ich sie reinlassen?

Prüfung orstveränderlicher Betriebsmittel?

usw.....
Gruß, der Harmi

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50Hertz
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Arbeitsplatz ist zu überwachen

Beitrag von 50Hertz »

Für mich ist die Situation eindeutig, ein Arbeitsplatz darf natürlich überwacht werden. Möglicherweise zahlt der Arbeitgeber etwas für das Büro oder Geräte von ihm sind dort. Vielleicht gibt es Dokumente, die Besuchern des Hauses nicht zugänglich sein sollen.
Es gibt ja auch Privathäuser in denen mehrere Räume Arbeitsstätte für mehrere Angestellte sind. Weder die Steuer noch die BG kann hier ausgesperrt werden mit dem Hinweis "Privathaus".

Grüße
50Hertz
Elo-Ocho
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Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,

ohne es zu wissen, denke ich, dass:

1. Du musst (fast) niemanden in Deine Wohnung lassen. Schon gar nicht Deinen Chef oder seine FaSi.

Total OT: Ich hätte weder mit dem einem noch mit dem anderen ein Problem, aber es gibt da Menschen, die sehen das ganz anders (Bezirksschornsteinfegermeister, als Stichwort).

aber:

2. Niemand muss Dich in Lohn und Brot nehmen (oder belassen) bzw. Dir Heimarbeit zubilligen (oder aufdrücken).

Aber das Thema ist sehr spannend. Auch wenn es mich weder aktuell noch absehbar betrifft, werde ich mal weiter mitlesen...

Schönes Wochenende.

Ocho
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Sehr geehrte Frau Nahles,

wir sind guten Willens, all Ihre neuen Vorschriften umzusetzen, jedoch haben wir noch ein Problem mit unseren Sozialräumen:

Nach Ihrer neuen Arbeitstättenverordnung müssen die Sozialräume ja über ein Fenster mit Tageslichteinfall verfügen.
Unsere Arbeitssicherheitsfachkraft hat das letzte Woche während seiner Arbeitszeit auch kontrolliert und für ausreichend befunden.

Bisher haben sich sämtliche Mitarbeiter auch insbesondere in den Pausen wohl gefühlt.

Nun haben wir aber festgestellt, daß zwar die Mitarbeiter der Frühschicht und die von der Zwischenschicht über ausreichend Tageslicht während der Pausen verfügen, jedoch haben uns die Kollegen der Nachtschicht berichtet, daß in deren Pause kein Tageslicht mehr in die Pausenräume fällt.

Wir sind jetzt erstmal, damit man unseren guten Willen zur Umsetzung aller Vorschriften anerkennt, folgendermaßen verfahren:

Nach der Pause der Zwischenschicht gehen die Mitarbeiter ins Freie und füllen für jeden Mitarbeiter der Nachtschicht je drei flexible Schüttgutbehälter mit Tageslicht, damit sich jeder Nachtschichtarbeiter während seiner drei Pausen einmal davon bedienen kann.

Nun ergibt sich folgendes Problem: Die Sicherheitsfachkraft bemängelte, daß die Gefährdungsbeurteilung für das Füllen und Vertragen der Säcke fehlt,
die Säcke sollen dunkel gelagert werden, damit ein Entweichen des Lichts schnell bemerkt werden kann und außerdem fehlt uns der Lagerplatz für die befüllten Säcke.
Vorübergehend bewahren wir die Säcke in unserem Pausenraum auf.
Da sie laut Anweisung der Sicherheitsfachkraft dunkel gelagert werden müssen, haben wir die Fenster des Pausenraums zumauern lassen...

Damit nunmehr auch der Frühdienst und der Zwischendienst über Tageslicht verfügen kann, sammelt jetzt der Frühdienst die Tageslichtration für den Zwischendienst und die halbe Nachtschicht ein und der Zwischendienst bemüht sich, die Lichtsäcke für die Frühschicht und die restlichen Mitarbeiter der Nachtschicht zu füllen.

Da der Pausenraum jetzt vollständig mit Säcken zugestellt ist, bitten wir um Ausnahmegenehmigung, daß unsere Mitarbeiter im Kühlkeller ihre Pausen machen dürfen.
Wir haben deshalb dort eine Heizung einbauen lassen, damit zu Pausenzeiten die geforderte Solltemperatur erreicht werden kann und elektrisches Licht mit der vorgeschriebenen Mindestbeleuchtungsstärke installiert...
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