Entwurf VDI 4068 "Befähigte Personen"

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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kabelmafia
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Entwurf VDI 4068 "Befähigte Personen"

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

der VDI (nicht VDE) hat in diesen Tagen einen Entwurf veröffentlicht, der beschreibt, welche Qualifikationsmerkmale was für befähigte Personen haben sollen. dabei geht es ähnlich der TRBS 1203 auch um andere Prüfungen als um die elektrische Sicherheit.

Anders als beim VDE kann man hier das PDF direkt einsehen:
Entwurf VDI 4068:2014-11
Aus meiner Sicht ist der Ansatz gut, aber die Umsetzung... Der Anhang 1 hat es mir besonders angetan.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Kabelmafia,

aus dem bischen was frei zugänglich ist ahne ich nichts Gutes. Will man hier den Lehrberuf "Befähigte Person mit großem B" generieren?

Diese ganze Regulierungsflut wäre überflüssig, wenn man sich auf die Methoden der Altvorderen besinnen würde. Der Meister ist "alt" und bringt Erfahrung und Besonnenheit mit. Geprüft wird nach den Regeln der Technik und nicht nach den Regeln des Kaufmanns. Ach, ich höre jetzt lieber auf, sonst steigere ich mich da noch in etwas rein. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

In 1 Anwendungsbereich kann man lesen:
"Die Qualifizierung der Mitarbeiter zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS) wird nicht behandelt."
Gerade von Diesen muss man doch eine Befähigung erwarten!
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50Hertz
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private Vorschriften

Beitrag von 50Hertz »

Hallo!

Ich fordere staatliche Vorschriften, die ich im Bundesgesetzblatt nachlesen kann.
(öffentliche staatliche Vorschriften, staatliche Kontrolle, staatliche Richter)

Der VDI versucht hier wohl einen Status zu erreichen, wie er dem VDE gewachsen ist.


Grüße
50Hertz
Etrick
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Beitrag von Etrick »

"In 1 Anwendungsbereich kann man lesen:
"Die Qualifizierung der Mitarbeiter zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS) wird nicht behandelt."
Gerade von Diesen muss man doch eine Befähigung erwarten!"


Diejenigen, die in solchen Zertifizierungssystemen ganz oben sitzen, bestätigen sich ihre Befähigung gegenseitig. Andernfalls müssten sie sich ja auf "von Gott eingesetzt" berufen und die Zeiten, wo das als Qualifikation akzeptiert wurde, sind - weitgehend - vorbei...

Gruß

Achim
ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

-Claus- hat geschrieben:In 1 Anwendungsbereich kann man lesen:
"Die Qualifizierung der Mitarbeiter zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS) wird nicht behandelt."
Gerade von Diesen muss man doch eine Befähigung erwarten!
Wird diese nicht behandelt, weil eine solche in einer anderen Verordnung, die die Arbeit der Qualifizierungsstellen regelt, behandelt wird, oder weil hier schlichtweg das Henne-Ei Problem da ist, dass ja noch niemand da ist, der dem ersten Zertifizierer das Fachwissen bestätigen kann?
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Hallo ohoyer
Das Problem liegt doch darin, dass die "(B)befähigte Person" keiner messbaren Prüfung unterzogen wird. Auch mit der Definition (Vorraussetzungen) erfolgt eine besondere Art der Willkür.
Diese kann man besonders am Beispiel der Bestellung von Gutachtern sehen. Es kann JEDER zum Gutachter vom Gericht bestellt werden und wenn dann Glauben vor Wissen geht müssen wir uns nicht wundern
(Doch müssen wir es Gutheisen?)
Gruß
Claus.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

einen Ansatz sehe ich dazu in der neuen BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3.3. Ist butterweich formuliert, aber immerhin...
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

oh, ich hab gerade gesehen, dass man kostenfrei nur das Inhaltsverzeichnis und den Anwendungsbereich sehen kann...

Also, es wird unterschieden zwischen
* "unterwiesenen Personen" für die tägliche einfache Arbeitsmittelprüfung durch den Benutzer
* "Befähigte Person A", die zur Prüfung keine oder einfache Prüfgeräte benutzt
* "Befähigte Person B", die zur Prüfung auch Prüfgeräte benutzt, jedoch keine Teil-Demontage an den Prüfobjekten durchführt (also VDE 0701-0702)
* "Befähigte Person C", die Prüfgeräte gebraucht, deren Messwerte schwer zu beurteilen sind (Zs-Messung?) und ggf. Teildemontagen durchführt. Diese bP muss auch mit komplexen Gefährdungen an Prüfobjekten rechnen und diese bewerten.

Dazu gibt es verschiedene Matrixen, bei elektrischer Gefährdung kommt immer B oder C raus...

Wichtiger Ansatz: ein Arbeitsmittel muss nicht unbedingt von nur einem Prüfer bewertet werden. Bei Erdbaumaschinen kommen z.B. mechanische, elektrische und hydraulische Gefährdungen zusammen...

Leider gibt es zur Qualifikationsberechnung komplexe Formeln, die das doch etwas abgehoben erscheinen lassen.
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Willi Blasentang

Beitrag von Willi Blasentang »

Hallo Claus,
-Claus- hat geschrieben:In 1 Anwendungsbereich kann man lesen:
"Die Qualifizierung der Mitarbeiter zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS) wird nicht behandelt."
Gerade von Diesen muss man doch eine Befähigung erwarten!
das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie weniger oder gar nicht qualifiziert sind.

Hier gibt es ein anderes Problem, ZÜS Stellen werden von Vater Staat, (überwachungspflichtige Anlagen) mit in die Haftung genommen. Was dies bedeutet erlebe ich gerade am "eigenen" Leib.
Jede Woche wird eine neue Forderung manifestiert - man will nicht mit ins Boot.
Seit etwa einem halben Jahr versuche ich solch eine Stelle dazu zu bewegen, mir Baufreigabe zu erteilen.
Ist zwar kein reines E-Technikproblem, geht formal um Explosionsschutz. Ist aber am Ende nur E-Technik, äußerer Blitzschutz, innerer Blitzschutz, Potentialausgleich, eigensicherer Betriebsmittel. Da kann man graue Haare bekommen.
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