Elektro- und Elektronikgerätegesetz!

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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harmi
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Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz!

Beitrag von harmi »

Moin,

ich weiß nicht, ob ihr es schon wußtet..., das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist seit dem 24.3.04 in Kraft. :motz:

Ich zitiere:

Sämtliche Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland müssen sich registrieren lassen. Darüber hinaus müssen sie eine Garantie nachweisen, dass die Finanzierung der Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte gesichert ist, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten genutzt werden können.

Die Hersteller haben Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die die Kommunen aus privaten Haushalten gesammelt haben, zurückzunehmen. Hierzu haben sie den Kommunen die Behältnisse zur Aufnahme der Altgeräte an den Sammelstellen zur Verfügung zu stellen und die Behältnisse unverzüglich abzuholen, wenn eine bestimmte Menge in einer Altgerätegruppe erreicht ist. Die anschließende Behandlung, Wiederverwendung oder Entsorgung hat der Hersteller selbst zu organisieren und darüber Nachweise zu führen. Bei der Behandlung sind bestimmte ökologische Standards (Prüfen der Wiederverwendbarkeit, Entfernen aller Flüssigkeiten in den Geräten, Separieren schadstoffhaltiger Stoffe und Bauteile, Einhalten des Standes der Technik) zu erfüllen. Bei der Entsorgung sind konkrete
Recycling- und Verwertungsquoten zu erreichen.


Quelle: Klick!

Elektrogerätegesetz: Klick!

Wieder ein Grund mehr für unsere Heimbastler, sich nicht als Hersteller (Inverkehrbringer) von irgendwelchen Schicki-Micki-Designerleuchten zu betätigen.....
:dafür:

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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