CE und EG-Konformitätserklärung

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
Thomas
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CE und EG-Konformitätserklärung

Beitrag von Thomas »

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob das hier das richtige Forum ist, aber ich stell meine Fragen trotzdem mal.

1. Kann mir einer den Unterschied zwischen CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung erklären?

2. Wir bauen Gleichrichter-Anlagen in bestimmten Spannungsgrenzen und fallen somit nicht unter die Maschinenrichtlinie. Muss ich eine EG-Konformitätserklärung machen und muss ich CE-Kennzeichnen?


Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
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Epileptriker
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Beitrag von Epileptriker »

Thomas hat geschrieben:1. Kann mir einer den Unterschied zwischen CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung erklären?
Die Kennzeichnung (Das CE-Bapperl) muss ich auf meine Produkte aufbringen, wenn ich die Konformität des Produkts mit den in der jeweiligen Richtlinie genannten Normen erklärt habe. Ebenso muss eine Dokumentation des Produks vorliegen.
Thomas hat geschrieben:2. Wir bauen Gleichrichter-Anlagen in bestimmten Spannungsgrenzen und fallen somit nicht unter die Maschinenrichtlinie. Muss ich eine EG-Konformitätserklärung machen und muss ich CE-Kennzeichnen?
Die Stichworte sind entweder "Niederspannungsrichtlinie" oder "unvollständige Maschine". Fang mal mit dieser Seite an:

http://www.baua.de/de/Produktsicherheit ... ntent.html
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Bild
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
DK8EY
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Beitrag von DK8EY »

Hallo Thomas,

im Grunde einfach. Der Inverkehrbringer eines Produktes in den EU-Markt, egal ob importiert oder selbst hergestellt, muss eine Erklärung beilegen, dass er die Produktnormen der EU einhält. Dazu legt er eine "Konformitätserklärung" seinem Produkt bei und klebt ein "CE" Zeichen drauf. Einer Prüfung durch ein PZI, ein Prüf- und Zertifizierungsinstitut (e.g. TÜV) bedarf es nicht (leider), gäbe aber mehr Sicherheit für den Geschäftsführer des Inverkehrbringers, falls er mit einer Unkonformität auffallen sollte (selten).

Nicht so einfach: Definition "Inverkehrbringer", welche Normen gelten für das Produkt, wie beweist der Inverkehrbringer die Konformität im Zweifelsfall? etc. Bei einer fehlerhaften Konformitäterklärung kommt der Geschäftsführer in das EU-Gefängnis. Es sei denn, er hat diese Verantwortung deutlich an seine Entwicklungsingenieure delegiert. Dann die dran.

Grüsse, Chris
Funkamateur, Elektromeister, IT'ler
Thomas
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Beitrag von Thomas »

Danke für Eure Antworten.

Allerdings ist mir noch nicht klar wann ich das CE-Kennzeichen tatsächlich anbringen muss.

Mal angenommen ich baue ein Gerät (keine Maschine) nach Niederspannungs- und EMV-Richtlinie...dann mache ich eine Konformitätserklärung in der steht das ich mich an die beiden Richtlinien und evtl. noch an andere spezielle Normen gehalten habe. Über Inhalt und Form der EG-Konf.Erkl. bin ich mir im Klaren.

Aber ich finde nirgendwo eine Aussage, dass ich für ein Produkt ( nicht Maschine) verpflichtet bin eine CE Kennzeichnung anzubringen.

Wie seht ihr das?
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Thomas hat geschrieben: ich baue ein Gerät (keine Maschine) nach Niederspannungs- und EMV-Richtlinie...
Hallo Thomas
Deine Frage ist unverständlich. Wenn Du nach NspRL ein Produkt erstellst, dann solltest Du auch die Richtlinie lesen. Im Artikel 8 wird explicit auf das Anbringen des CE-Zeichens eingegangen.
Gruß
Claus
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Die aktuelle Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU findest Du kostenlos im Internet - einfach googlen.

Da steht das wie Claus schon sagte detailliert drin.
Thomas
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Beitrag von Thomas »

So ich glaube ich steige langsam dahinter.

Arbeite ich nach irgendeiner (harmonisierten) EU-Richtlinie muss ich die Konformitätserklärung machen und auch CE kennzeichnen.
Arbeite ich nach irgendeiner nationalen Norm, muss ich maximal nur eine Herstellererklärung abgeben.

Verstehe ich das soweit richtig?
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Thomas hat geschrieben:Arbeite ich nach irgendeiner (harmonisierten) EU-Richtlinie muss ich die Konformitätserklärung machen und auch CE kennzeichnen.
Arbeite ich nach irgendeiner nationalen Norm, muss ich maximal nur eine Herstellererklärung abgeben.

Verstehe ich das soweit richtig?

NEIN. Die Konformitätserklärung hat rein gar nichts damit zu tun ob eine angewandte Norm jetzt eine EU-Norm (EN) ist oder eine deutsche Norm (DIN) oder eine internationale Norm (ISO).

Die EU-Richtlinien wie die Niederspannunsgrichtlinie 2014/35/EG oder die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschreiben im Endeffekt nur ein Schutzziel: Das jeweilige Produkt muss sicher sein !

Wie diese Sicherheit erreicht wird bleibt dem Hersteller überlassen. Er muss nur garantieren und ggf. glaubhaft beweisen können das sein Produkt sicher ist.

Wendet der Hersteller nun Normen an so gibt es eine sogenannte Vermutungswirkung - es wird vermutet das wenn er nach Norm gebaut hat er auch eine nach dem aktuellen Stand der Technik sichere Maschine gebaut hat.

Erreiche ich das Ziel der sicheren Maschine auf einem anderen Wege als wie in der Norm beschrieben so darf ich auch diesen Weg gehen. Ich muss dann nur eben nachweisen können das ich mindestens genau so sicher bin wie als wenn ich nach Norm gebaut hätte.

Die Konformitätserklärung bedeutet jetzt nichts anderes als wie das ich beschreibe das ich ein sicheres Produkt nach der entsprechenden EU-Richtlinie in Verkehr bringe.

Ohne Konformitätserklärung und CE-Zeichen darf ich das Produkt innerhalb der EU nicht in Verkehr bringen - ganz einfach !

Ausserhalb der EU kann es sein das ich andere Vorschriften einhalten muss um ein Produkt in den Verkehr bringen zu dürfen.

Ganz einfach.

Eine gewisse Sonderstellung haben z.B. nach der Maschinenrichtlinie bestimmte Komponenten die kein fertiges Produkt darstellen. Das sind dann die unfertigen Maschinen. Dafür muss ich eine Einbauerklärung erstellen anstelle einer Konformitätserklärung.

Wenn es solche Sonderfälle gibt sind diese aber in den jeweiligen EU-Richtlinien sehr genau definiert....

Ohne CE-Kennzeichnung kein Inverkehrbringen in Europa - das ist eigentlich der Knackpunkt !
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Epileptriker
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Beitrag von Epileptriker »

Thomas hat geschrieben:So ich glaube ich steige langsam dahinter.

Arbeite ich nach irgendeiner (harmonisierten) EU-Richtlinie muss ich die Konformitätserklärung machen und auch CE kennzeichnen.
Arbeite ich nach irgendeiner nationalen Norm, muss ich maximal nur eine Herstellererklärung abgeben.

Verstehe ich das soweit richtig?
Hast du nächste Woche schon was vor? Sonst schau doch mal ob due noch auf die Maschinenbautage kommst.
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
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Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
Thomas
Null-Leiter
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Beitrag von Thomas »

Ok, danke für die ausführliche Erklärung.
Ich muss allerdings nochmals nachhaken:
In einem Lehrgang für Arbeitssicherheit vor 2 Wochen habe ich dem Dozenten ebendiese Fragen gestellt und er sagte "...brauchen sie nicht CE kennzeichnen..."
Damit war die Angelegenheit für mich erledigt und ich habe nicht weiter nach den Hintergründen gefragt. Nun lese ich überall das Gegenteil.

Als nächstes muss ich mich also hinsetzen und grob 20 Richtlinien, sowie hunderte von C Normen durchschauen, damit ich hinterher sagen kann, dass ich mich an alle mgl. Normen gehalten habe und schwöre keine vergessen zu haben?
Wie funktioniert das denn praktisch? Gründe ich eine Rechtsabteilung, die sich ein halbes Jahr damit beschäfftigt?
Entschuldigt den Sarkasmus aber ich sehe noch nicht wie ich das bewältigen soll!
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