IEC 60728-11/Ed4/CDV © IEC:2014

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
Dipol
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IEC 60728-11/Ed4/CDV © IEC:2014

Beitrag von Dipol »

Die Edition 4/CDV der IEC 60728-11 ist offiziell erschienen, Einsprüche sind bis 05.12.2014 beim IEC einzureichen.

"Dank" Schlechtwetter sind mir als Urlaubslektüre bisher diverse Punkte aufgefallen:
  • Auch in diesem Normentwurf gibt es kein Beispielbild mit einem Multischalter oder einem Single, Twin-, Quad-, Einkabel- oder IP-LNB.
  • Der "temporäre" Potenzialausgleich der Ausgangskabel wurde noch nicht beerdigt. Ausnahmslos alle Beispielbilder enthalten noch die Klemmschienen-Oldies, die für Leitungen mit geschäumten Dielektrikum oder mehr als Zweifachschirmung völlig ungeeignet sind. Besonders mit zeitgemäßen F-Kompressionssteckern, deren Außenhülse keinen Massekontakt haben, ist ein temporärer PA illusorisch.
    IEC 60728-11 hat geschrieben:NOTE 1 The equipotential bonding bar 3a connecting the outer conductors of the output cables of
    the headend with the protective bonding conductor 4a can be a temporary installation to ensure
    safety during equipment replacement.
  • Es gibt zwar Beispielbilder mit Stammleitungen die mehr als nur einfach geerdet wurden, aber in keiner einzigen Abbildung ist eine Teilnehmerleitungen oder das Gehäuse eines passiven Verteilbausteins geerdet. Dass der PA bei Komponentenausbau auch an den Teilnehmerleitungen erhalten bleiben muss, ergibt sich nur aus dem eindeutigen Text, der auch für alle metallischen Gehäuse eine Anschlussklemme für den PA vorschreibt. Immerhin lautet Note 2 bei einigen Beispielbildern:
    IEC 60728-11 hat geschrieben: NOTE 2 The equipotential bonding bars 3a and 3b could be either metallic bars for directly fixing and contacting the sheath of the coaxial cables or a block of double sided F connectors.
  • Die unselige Bestimmung, dass die Erdung einer Dachantenne nach positiver Risikoanalyse entfallen kann und dann lediglich ein nicht blitzstromtragfähiger PA ausgeführt werden muss, gibt es wieder. Ob die Normvorschriften zu Antennenerdungen auch mit den geänderten Parametern der aktuellen Risikoanalyse so leicht und weitreichend wie bisher auszuhebeln sind, kann ich erst nach dem Urlaub in Kooperation mit einem User, der über ein aktuelles DEHN Risk-Tool verfügt, ermitteln.
  • Der in der aktuellen Normausgabe bei Direkterdung an ein LPS "irrtümlich" eingezeichnete Monsterquerschnitt von 16 mm² Cu für den PA-Leiter wurde auf die üblichen 2,5 mm² Cu (protected) bzw. 4 mm² Cu (non protected) reduziert (Correction of minimum cross section of bonding conductor in Figure 6, Figure 14 and Figure 17).
  • Es wurden neue Grafiken zu Fundamenterdern jedoch keine Ringerder aufgenommen.
  • In Angleichung an die Blitzschutznorm sind Vertikalerder mit 1 x 2,5 m bzw. 2 x 1,5 m nicht mehr nur niveaugleich, sondern mit dem Kopf bis 0,5 m unter Grund zu versenken.
  • Weiterhin ist ein Strahlender mit &#8805]In mehreren Beispielbildern wird wieder die Fiktion vorgegaukelt, dass man einen 16 mm² Cu normkonform nach Klasse H an einen 50 mm² Blitzableiterdraht und/oder Vertikalerder anklemmen könne. Bislang kann man aber nur 25 mm² Al mit Cupalhülsen an im Blitzschutzbau übliche Standarddurchmesser von 8 und 10 mm anpassen.
  • Wie bisher ist nur bei Erdleitern für Blitzschutzanlagen ein Trennungsabstand (mit falscher Parallelführung zum Draht) eingezeichnet. Die im DKE K235 angekündigte zwingende Außenführung eines 16 mm² Cu fehlt ebenso wie die überfällige Gleichstellung bei der Einhaltung äquivalenter Trennungsabstände.
  • Die Forderung der IEC 62305, wonach bei suboptimaler Antennendirekterdung an ein LPS die zwangsläufigen Teilblitzblitzströme durch ÜSG "beherrscht" werden müssen, ist in den Entwurf nicht eingeflossen.
  • Das Flussdiagramm, nunmehr Figure 10, wurde wesentlich komplizierter. Zu den bisherigen zwei Ausgängen für die Erdungsbefreiung ist ein dritter hinzugekommen.
  • LWL-Erdkabel sind gemäß Figure 8 nur metallfrei zulässig. Beim Problem der INVACOM-LWL-LNB mit Metallarmierung oder den neuen IP-LNB, die man nicht in den PA einbeziehen kann, hinkt auch der aktuelle Normentwurf dem technischen Fortschritt erheblich hinterher.
  • Last but not least noch ein Zitat:
    EN 60728-11 hat geschrieben: However, in a large cable network, composed of many Class II pieces of equipment (amplifiers, set-top boxes, television sets and video recorders all contributing to the total leakage current) the requirement on maximum earth loop impedance may become significantly more difficult to meet. With 1 000 connected pieces of equipment (possibly 0,5 A total leakage), the earth loop impedance shall be less than 70 &#937]. It must be emphasised that this example applies only to the cumulative inherent leakage of Class II devices and not to fault currents as discussed in Clause A.2.

Es gibt noch weitere Punkte die eine Erwähnung verdient hätten, dann wäre die Übersicht aber vollkommen dahin.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

70 Ohm !?
joint1
Die Frage ist bei dererlei Werken bei mir immer, ob man sich überhaupt mal die Mühe gemacht hat, den ganzen Text auf Schlüssigkeit zu Prüfen.

Ich muss mal ganz dumm fragen - ist in diesem Stadium überhaupt ein fachlicher Einspruch duch einen unbeteiligten Dritten möglich oder nur durch ein Mitglied der Cenelec?
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

kabelmafia hat geschrieben:... 70 Ohm !? ...
Moin Kabelmafia,

dieser Wert muss erst noch ins metrische System umgerechnet werden. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Dipol
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Beitrag von Dipol »

kabelmafia hat geschrieben:Ich muss mal ganz dumm fragen - ist in diesem Stadium überhaupt ein fachlicher Einspruch duch einen unbeteiligten Dritten möglich oder nur durch ein Mitglied der Cenelec?
Auch Kommentare oder Einsprüche gegen europäisch oder international harmonisierte Normen können von jedermann über den Sprecher des jeweils zuständigen DKE-Gremiums in englischer Sprache unter Verwendung von FormComments.doc eingereicht werden.

Bei deiner Qualifikation wäre es für das DKE K735 ein Gewinn, wenn du bei den sicherheitsrelevanten Fragen dauerhaft mitwirken würdest.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin Dipol,
Bei deiner Qualifikation wäre es für das DKE K735 ein Gewinn, wenn du bei den sicherheitsrelevanten Fragen dauerhaft mitwirken würdest.
War das eine Einladung? ;)
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Beitrag von Dipol »

[quote="kabelmafia"]War das eine Einladung? ]

Das war eine Bitte, Einladungen sprechen andere aus. Aber das lässt sich organisieren. dafuer1
Dipol
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IEC 60728-11 Ed. 4.0 2015-10-30: Einspruchsfrist endet 01.01.2016

Beitrag von Dipol »

Die Einspruchsfrist gegen das Final-Draft der IEC 60728-11 Ed. 4.0 endet am 01.01.2016.

Es gibt u. a. noch immer reichlich Einspruchsanlässe:
  • Grafiken enthalten noch immer für Koaxleitungen technisch längst überholte Erdungsschienen mit Klemmtechnik anstelle von Erdblöcken oder Erdwinkeln
  • Trennungsabstände bei Ableitungen von Blitzschutzanlagen und getrennten Fangstangen falsch parallel dargestellt
  • Erdungsleitungen von Antennen mit 16 mm² Cu noch immer mit gefährlichen Näherungen zulässig
  • Darstellungen von Anlagenerdungen die mangels blitzstromtragfähiger Bauteile nicht umsetzbar sind
  • Keine Beispielbilder mit schaltbaren LNB oder einem Multischalter
  • Auch bei LWL- und IP-LNB hängt die Norm weit hinter dem technischen Fortschritt
Immerhin: Fundament- und Ringerder haben (in Farbe!) Einzug gefunden und die Tiefenerder vom Typ A wurden mit um 0,5 m unter Grund versenktem Kopf an die Blitzschutznorm IEC 62305 angeglichen.
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IEC 60728-11:2016-03 ist erschienen

Beitrag von Dipol »

Laut DKE-Mitteilung von gestern ist die IEC 60728-11:2016-03 Cable networks for television signals, sound signals and interactive services - Part 11: Safety erschienen.
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prEN 60728-11:2016

Beitrag von Dipol »

Die Norm wurde vom Consultant Ivan Hendrikx in mehreren Punkten bemängelt und negativ bewertet.

Die IEC 60728-11 wird somit in der vorliegenden Form in der EU NICHT in Kraft treten.

EDIT: Tippfehler beseitigt
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin Dipol,

Nicht ganz. Die Norm ist erschienen und gültig. Sie ist nur nicht unter der Niederspannungsrichtlinie harmonisiert.

Das hätte mich auch ehrlich gesagt sehr gewundert wenn man das geschafft hätte. Es handelt sich ja um eine Installationsnorm. Auch auf der letzten AK-Sitzung konnte mir keiner sagen was denn die Aspekte der Norm sind, die für die Gestaltung von Niederspannungsprodukten relevant sind.

Im Gegenzug hätte das bedeuten müssen dass für jede Installation unter dieser Norm der Errichter ein CE hätte vergeben müssen. Ich weiß nicht ob das erstrebenswert wäre?
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