DIN 18014:2014-03 verfügbar

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

ich kann mich noch an den Zeiten so um 1982 entsinnen wo wir den Bandstahl noch mit Schraubverbindern verbunden hatten, die Keilverbinder kamen erst später auf den Markt. Allerdings wundert mich das, dass die nicht mehr erlaubt sind, denn die sind doch in der Haltbarkeit recht zuverlässig gewesen (Hab einige Keil- und Schraubverbinder noch liegen).
Vor allen ging die Montage mit Keilverbindungen einfacher und schneller.

Es wundert mich ohnehin wie zukünftig das mit der Preisgestaltung im Ausschreibungswesen gehandhabt wird, denn es werden die Baukosten damit ja noch mehr in die Höhe getrieben, denn es ist ja schon bekannt das gerade in Deutschland die Herstellungskosten eines Gebäudes auf Grund von diversen Normen, Bestimmungen und Gesetzen mit eines der höchsten in ganz Europa sind, soweit ich informiert bin.
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karo1170
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Beitrag von karo1170 »

Strippe-HH hat geschrieben:ich kann mich noch an den Zeiten so um 1982 entsinnen wo wir den Bandstahl noch mit Schraubverbindern verbunden hatten, die Keilverbinder kamen erst später auf den Markt. Allerdings wundert mich das, dass die nicht mehr erlaubt sind, denn die sind doch in der Haltbarkeit recht zuverlässig gewesen (Hab einige Keil- und Schraubverbinder noch liegen).
Vor allen ging die Montage mit Keilverbindungen einfacher und schneller.

Vermutlich hat der BdKuSVH(*) nicht intensiv genug die Vorteile dieser Variante im Rahmen seiner Lobbyarbeit "dargestellt". Andere sind da eben erfolgreicher...

(*) Bundesverband der Keil- und SchraubVerbinderHersteller
Dipol
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Beitrag von Dipol »

Strippe-HH hat geschrieben:Allerdings wundert mich das, dass die nicht mehr erlaubt sind, denn die sind doch in der Haltbarkeit recht zuverlässig gewesen (Hab einige Keil- und Schraubverbinder noch liegen).
Offenbar beurteilst du die Haltbarkeit zu optimistisch, denn die können sich bei mechanischer Betonverdichtung mit Flaschenrüttlern wieder öffnen. Das Verbot von Keilverbindern in der DIN 18014:2007-09 war nur eine folgerichtige Konsequenz dieser Erkenntnis. Da es keine Ausführungen in NIRO gibt, ist seit 2007 auch die Verwendung im Erdreich hinfällig.

Wo der Beton steinzeitmäßig manuell verdichtet wird, wären deine Keilverbinder noch zulässig. ;)
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Na ja dann kann ich ja wenigstens noch damit irgendwie die Blumenkästen am Balkongitter mit befestigen :D
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

um nun die Normlage im deutschsprachigen Raum abzurunden:
In Österreich gibt es die ÖVE-ÖNORM E8014-2, die sich mit Fundamenterdern beschäftigt. Diese ist eine algemeinverbindliche Sicherheitsnorm und somit frei zugänglich:
ÖVE ÖNORM E8014 als PDF
Auch hier ist eine Errichtung durch Elektriker vorgesehen, auch die Prüfung ist ähnlich umfangreich.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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Re: DIN 18014:2014-03 verfügbar

Beitrag von Dipol »

Mit dem Entwurf der neuen DIN 18014:2021-01 naht das Ende der Anwendbarkeit der DIN 18014:2014-03. Die Einspruchsfrist endet am 11.03.2021.

Durch neue Bilder und aus den Blitzschutznormen übernommene Textpassagen ist der Umfang auf 60 Seiten angewachsen. Ob sich die Änderungen dieser Norm unter Baubeteiligten schneller als die der DIN 18014:2007-09 oder DIN 18014:2014-03 herumsprechen, muss sich erst noch erweisen.
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Re:

Beitrag von ThomasR »

Strippe-HH hat geschrieben: Samstag 23. Mai 2015, 16:57 Es wundert mich ohnehin wie zukünftig das mit der Preisgestaltung im Ausschreibungswesen gehandhabt wird, denn es werden die Baukosten damit ja noch mehr in die Höhe getrieben, denn es ist ja schon bekannt das gerade in Deutschland die Herstellungskosten eines Gebäudes auf Grund von diversen Normen, Bestimmungen und Gesetzen mit eines der höchsten in ganz Europa sind, soweit ich informiert bin.
Das liegt aber mehr daran, daß wir alles immer exakt auf den jeweiligen Anwendungsfall zugeschnitten haben wollen. Das ist so wie mit Autos: die Japaner und Koreaner waren auch deshalb billiger, weil die wegen der langen Transportwege nur Ausstattungspakete angeboten haben, eben ein Standard. Als die ersten Transplants nach Europa kamen, war damit Schluß. Durch die Komplexität am Fertigungsband in Europa sind nun auch diese Fahrzeuge teurer.

Oder um im Hausbau zu bleiben: diese Standardisierung wird gerade von den Fertighausbauern genutzt um sich preislich vom Architektenhaus zu unterscheiden. Wir wollten aber "etwas Besonderes". Deshalb hat mein Archi allein etwa € 100k gekostet :(
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Wulff
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Re: DIN 18014:2014-03 verfügbar

Beitrag von Wulff »

Dipol hat geschrieben: Donnerstag 17. Dezember 2020, 15:41 Mit dem Entwurf der neuen DIN 18014:2021-01 naht das Ende der Anwendbarkeit der DIN 18014:2014-03. Die Einspruchsfrist endet am 11.03.2021.
Über den Link kommt man zum Shop, da kostet der Entwurf € 127,-

Wer dennoch mitwirken möchte und sich scheut, das Geld auszugeben: https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe, da werden Sie geholfen.
Dipol
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Re: DIN 18014:2014-03 verfügbar

Beitrag von Dipol »

Heute wurden die Einspruchbescheide zu E DIN 18014:2021-01 verschickt. Außer meinem kenne noch einen von einem befreundeten Unternehmer zu bei EFRH durchgezogenen Bodenplatten, was aber kein Gesamtbild ergibt.

[QUOTE="DIN NABau]

Sehr geehrter Herr XY,

vielen Dank für Ihre Kommentare zu E DIN 18014.

Anbei erhalten Sie das Ergebnis der Diskussion Ihrer Einsprüche zu Ihrer Kenntnis. Bitte entschuldigen Sie, dass sich die Bearbeitungszeit nach der Einspruchsberatung am 26. und 27. Oktober 2021 aufgrund des Volumens an Kommentaren und deren Komplexität noch bis in den Dezember gezogen hat.

Bitte beachten Sie, dass der für den Norm-Entwurf E DIN 18014 zuständige Arbeitsausschuss NA 005-09-85 AA „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ aufgrund des hohen Maßes an technischen Änderungen auf seiner letzten Sitzung beschlossen hat, einen zweiten Norm-Entwurf zu veröffentlichen. Wir erwarten, dass dieser 2. Norm-Entwurf im 1. oder spätestens 2. Quartal 2022 erscheinen wird und bitten um entsprechende Berücksichtigung.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und wünsche eine erholsame, besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in 2022!

Mit freundlichen Grüßen

YZ

DIN – Normenausschuss Bauwesen (NABau)[/QUOTE]
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