Neue Betriebssicherheitsverordnung
- Epileptriker
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Neue Betriebssicherheitsverordnung
Moin!
Auf Anregung von ohoyer:
Ich war letzte Woche bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und heute beim Verband der Gewerbeaufsichtsämter und könnte viel zur neuen Betriebssicherheitsverordnung schreiben. Auf die Details möchte ich nicht eingehen, allerdings werden einige Neuerungen ziemlich übel werden. Mein Chef meinte heute am Telefon: "Wenn das wirklich so kommt, dürfen 90% der Leute in Deutschland nix mehr schaffen."
- Fremdfirmen sind auf ihre Befähigung zu überprüfen.
- Private und bereit gestellte Arbeitsmittel müssen nicht mehr verboten werden, sondern dürfen nur noch benutzt werden, wenn der Arbeitsgeber es erlaubt.
- Instandhaltung wird verpflichtend.
- Die Dokumentation ist ab dem ersten Beschäftigten zwingend erforderlich.
- Es geht nicht mehr nur im die sichere Bereitstellung und Benutzung, sondern auch um die Gefahren in der Nähe und mittelbare Gefahren.
- Es werden auch Dritte und nicht nur Beschäftigte als Schutzpersonen definiert.
Mehr Details kann ich nicht verraten, aber ich denke, das reicht für eine Diskussion.
Auf Anregung von ohoyer:
Ich war letzte Woche bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und heute beim Verband der Gewerbeaufsichtsämter und könnte viel zur neuen Betriebssicherheitsverordnung schreiben. Auf die Details möchte ich nicht eingehen, allerdings werden einige Neuerungen ziemlich übel werden. Mein Chef meinte heute am Telefon: "Wenn das wirklich so kommt, dürfen 90% der Leute in Deutschland nix mehr schaffen."
- Fremdfirmen sind auf ihre Befähigung zu überprüfen.
- Private und bereit gestellte Arbeitsmittel müssen nicht mehr verboten werden, sondern dürfen nur noch benutzt werden, wenn der Arbeitsgeber es erlaubt.
- Instandhaltung wird verpflichtend.
- Die Dokumentation ist ab dem ersten Beschäftigten zwingend erforderlich.
- Es geht nicht mehr nur im die sichere Bereitstellung und Benutzung, sondern auch um die Gefahren in der Nähe und mittelbare Gefahren.
- Es werden auch Dritte und nicht nur Beschäftigte als Schutzpersonen definiert.
Mehr Details kann ich nicht verraten, aber ich denke, das reicht für eine Diskussion.
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 3426
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- Wohnort: Koblenz
Nun, das Schwert hat zwei Seiten:
Einmal werden dadurch hoffentlich viele juristische indirekte Beweisführungen, die durch mehrere Gesetze gehen, und dann nach den jeweils aktuellen juristischen Kommentaren als Referenz auszulegen sind, deutlich einfacher. Gerade sowas wie die ganzen Konstrukte im Rahmen einer Verkehrssicherungspflicht etc., die man dann teilweise ranholen musste, werden hier ja deutlich vereinfacht, wenn man hier nicht lange Reden halten muss und sagen kann: BetrSichV, §§ XY.
Andererseits: Wie gründlich und tiefgehend muss es denn sein? Und kann ein Auftraggeber denn überhaupt die Arbeit einer Fremdfirma bewerten?
Und: Wer prüft das denn? Oder ist das einfach nur die Art, _nach_ einem Geschehnis recht einfach die Leute ranholen zu können mit: Zeigt mal Unterlagen, ansonsten brauchen wir uns keine Arbeit zu machen und ihr seit pauschal Schuldig?
Gelebte Praxis z.B.: Es sind Gewerke installiert, wo man als Betreiber mit dem Hersteller, der eigene Servicetechniker hat, Wartungsverträge etc. hat.
Bisher hat man den Leuten salopp gesagt "die Tür aufgehalten", weil diese ja nunmal besser wissen sollten, nach welchen Vorschriften und Normen etc. ihre eigenen Anlagen zu warten und prüfen sind. Am Ende kommt ein Prüfprotokoll raus, oder zumindest ein Rapportzettel, mit dem Inhalt: Jährliche Wartung durchgeführt.
Damit hat man auch diese Firma in einer Garantenstellung gesehen, weil man ja selbst nicht alle Normen kennen kann oder kennen wollte, die im deutschen Normendschungel so alle gelten können...
Jetzt müsste man ja selbst prüfen, welche Normen die Fremdfirma in ihrem eigenen Gewerk so alles zu beachten hat, ob der Servicetechniker auch wirklich alles getan hat, was im Protokoll steht resp. überhaupt jeden Handschlag dokumentiert, und vor dem Einsatz klärt, welche Techniker des Vertragspartners welche Qualifikationsnachweise haben und sich diese in Kopie geben lassen zum abheften...
Einmal werden dadurch hoffentlich viele juristische indirekte Beweisführungen, die durch mehrere Gesetze gehen, und dann nach den jeweils aktuellen juristischen Kommentaren als Referenz auszulegen sind, deutlich einfacher. Gerade sowas wie die ganzen Konstrukte im Rahmen einer Verkehrssicherungspflicht etc., die man dann teilweise ranholen musste, werden hier ja deutlich vereinfacht, wenn man hier nicht lange Reden halten muss und sagen kann: BetrSichV, §§ XY.
Andererseits: Wie gründlich und tiefgehend muss es denn sein? Und kann ein Auftraggeber denn überhaupt die Arbeit einer Fremdfirma bewerten?
Und: Wer prüft das denn? Oder ist das einfach nur die Art, _nach_ einem Geschehnis recht einfach die Leute ranholen zu können mit: Zeigt mal Unterlagen, ansonsten brauchen wir uns keine Arbeit zu machen und ihr seit pauschal Schuldig?
Gelebte Praxis z.B.: Es sind Gewerke installiert, wo man als Betreiber mit dem Hersteller, der eigene Servicetechniker hat, Wartungsverträge etc. hat.
Bisher hat man den Leuten salopp gesagt "die Tür aufgehalten", weil diese ja nunmal besser wissen sollten, nach welchen Vorschriften und Normen etc. ihre eigenen Anlagen zu warten und prüfen sind. Am Ende kommt ein Prüfprotokoll raus, oder zumindest ein Rapportzettel, mit dem Inhalt: Jährliche Wartung durchgeführt.
Damit hat man auch diese Firma in einer Garantenstellung gesehen, weil man ja selbst nicht alle Normen kennen kann oder kennen wollte, die im deutschen Normendschungel so alle gelten können...
Jetzt müsste man ja selbst prüfen, welche Normen die Fremdfirma in ihrem eigenen Gewerk so alles zu beachten hat, ob der Servicetechniker auch wirklich alles getan hat, was im Protokoll steht resp. überhaupt jeden Handschlag dokumentiert, und vor dem Einsatz klärt, welche Techniker des Vertragspartners welche Qualifikationsnachweise haben und sich diese in Kopie geben lassen zum abheften...
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“
Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
- 50Hertz
- Null-Leiter
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Fremdfirmen
Hallo Ohoyer!
Sicher ist Einiges noch genau zu prüfen und auszuloten.
Grundsätzlich bin ich sehr froh, dass nicht einfach unbequeme Dinge abgeschoben werden können.
Bei der von uns besichtigten Wigas ist es schon lange üblich, dass Fremdfirmen Werkzeug nur mit Prüfsiegel benutzen dürfen. Sind Bohrmaschinen ungekennzeichnet, bedeutet das beim zweiten Mal, keine Arbeitserlaubnis auf dem Firmengelände. Fahrzeuge dürfen nur mit gültiger TÜV-Plakette ins Werksgelände.
Mir gefällt die Tatsache, dass Schlupflöcher gestopft werden.
Grüße
50Hertz
Sicher ist Einiges noch genau zu prüfen und auszuloten.
Grundsätzlich bin ich sehr froh, dass nicht einfach unbequeme Dinge abgeschoben werden können.
Bei der von uns besichtigten Wigas ist es schon lange üblich, dass Fremdfirmen Werkzeug nur mit Prüfsiegel benutzen dürfen. Sind Bohrmaschinen ungekennzeichnet, bedeutet das beim zweiten Mal, keine Arbeitserlaubnis auf dem Firmengelände. Fahrzeuge dürfen nur mit gültiger TÜV-Plakette ins Werksgelände.
Mir gefällt die Tatsache, dass Schlupflöcher gestopft werden.
Grüße
50Hertz
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- Null-Leiter
- Beiträge: 392
- Registriert: Montag 9. Januar 2012, 08:57
Ich könnte mir Vorstellen das es dabei auch um so sachen geht wie: hat die Fremdfirma ausreichend (bescheinigte) Ersthelfer? Sind die Leute die dann kommen auch wirklich Qualifiziert?( und nicht von einer Leihfirma, zB gelernte Schlosser, welche aber als Elektromonteur verliehen werden und E-Arbeiten machen müssen/sollen)?Und kann ein Auftraggeber denn überhaupt die Arbeit einer Fremdfirma bewerten?
Aber noch ist ja alles rein spekulativ
Wann kann man den mit dem Erscheinen/Inkrafttreten rechnen?
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- Null-Leiter
- Beiträge: 491
- Registriert: Donnerstag 2. September 2010, 09:48
- Wohnort: Saarland
Ich könnte jetzt ja schon mal anfangen zu überlegen, wieviele Arbeitstage ich für die Dokumentation von dem Berg benötige....
Aber:
ich warte mal ab und hoffe das uns Epilektriker auf dem laufenden hält und nächstes Jahr mal einen Link auf den Entwurf bereitstellen kann!
Aber:
ich warte mal ab und hoffe das uns Epilektriker auf dem laufenden hält und nächstes Jahr mal einen Link auf den Entwurf bereitstellen kann!
Never too old to rock! (Homer Simpson):)
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Epileptriker,Epileptriker hat geschrieben:... Fremdfirmen sind auf ihre Befähigung zu überprüfen. ...
ein leidiges Thema. Vielleicht sollte die Energie nicht in Verordnungen zur Feststellung nicht vorhandener Qualifikationen sondern in Maßnahmen zur Erlangung und Erhaltung dieser Qualifikationen gesteckt werden.
Solange Referenten die Meinung vertreten, dass man automatisch EFK bleibt, weil man ein Handwerk vor 20 Jahren gelernt hat, läuft hier etwas grundlegend schief. Wo sind denn da unsere Innungen? Dort wird doch immer vom hohen Qualitätsstandard gesprochen - ich sehe ihn immer seltener vor Ort.
Auch wenn Du der flasche Ansprechpartner bist: Frage doch mal einen Elektriker, ob er EFK nach VDE 0100 oder VDE 1000-10 ist. Oder frage ihn, ob er seine Prüfbefähigung nach TRBS 1203 Teil 100 erlangt hat.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Lightyear
- Beiträge: 3458
- Registriert: Sonntag 10. Juni 2007, 16:41
Der war gut...Olaf S-H hat geschrieben:Frage doch mal einen Elektriker, ob er EFK nach VDE 0100 oder VDE 1000-10 ist. Oder frage ihn, ob er seine Prüfbefähigung nach TRBS 1203 Teil 100 erlangt hat.
Ich tue mich schwer, eine Handvoll Elektrofachkräfte (Gesellen und Meister) aus meinem Kollegen- bzw. Bekanntenkreis zusammenzusuchen, die überhaupt von der Existenz der VDE 1000-10 wissen...
Von einer TRBS ganz zu schweigen. In den Vorbereitungskursen zur Meisterprüfung wurde in den vergangenen Jahren das grundsätzliche Thema TRBS jedenfalls afaik bestenfalls nebenbei "erwähnt"...
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- Null-Leiter
- Beiträge: 139
- Registriert: Mittwoch 18. April 2012, 13:21
- Wohnort: Hallbergmoos
GuMo
der Faden lässt sich weiter spinnen. Fragt doch mal rum, wer von den "vermeintlichen" EFK oder vEFK etwas von jährlicher Weiterbildung weiß, oder wer sie bekommen hat. Da wissen teilweise Ing-Büros, die große Firmen beraten, nichts davon.
Weitläufig herrscht doch die Meinung, einmal Elektrik gelernt, immer Elektriker und auch EFK.
der Faden lässt sich weiter spinnen. Fragt doch mal rum, wer von den "vermeintlichen" EFK oder vEFK etwas von jährlicher Weiterbildung weiß, oder wer sie bekommen hat. Da wissen teilweise Ing-Büros, die große Firmen beraten, nichts davon.
Weitläufig herrscht doch die Meinung, einmal Elektrik gelernt, immer Elektriker und auch EFK.
- kabelmafia
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- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
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Moin,
Och, da könnte ich abendfüllend Geschichten erzählen...Da wissen teilweise Ing-Büros, die große Firmen beraten, nichts davon.
Weitläufig herrscht doch die Meinung, einmal Elektrik gelernt, immer Elektriker und auch EFK.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.