DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501):2005-06
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen ? Teil 4: Besondere Anforderungen an Baustromverteiler (BV) (IEC 60439-4:2004); Deutsche Fassung EN 60439-4:2004
Ersatz für: DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501):2000-05, DIN EN 60439-4 Berichtigung 1 (VDE 0660-501 Berichtigung 1):2001-06 und DIN EN 60439-4 Berichtigung 2 (VDE 0660-501 Berichtigung 2):2004-08
Beginn der Gültigkeit: 01.06.2005
Übergangsfrist: DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501):2000-05, DIN EN 60439-4 Berichtigung 1 (VDE 0660-501 Berichtigung 1):2001-06 und DIN EN 60439-4 Berichtigung 2 (VDE 0660-501 Berichtigung 2):2004-08 dürfen noch bis 01.09.2007 angewendet werden
Änderungen:
Gegenüber DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501):2000-05, DIN EN 60439-4 Berichtigung 1 (VDE 0660-501 Berichtigung 1):2001-06 und DIN EN 60439-4 Berichtigung 2 (VDE 0660-501 Berichtigung 2):2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der Begriff ?Bemessungsstrom eines BV? wird neu aufgenommen.
b) Die Einteilung von BV nach seinem Bemessungsstrom wurde geändert in Einteilung nach der Funktion der BV entsprechend den Angaben des Herstellers.
c) Die Anforderungen für den Nachweis der mechanischen Festigkeit wurden geändert.
d) Die Anforderungen für den Schutz von Steckdosen wurden mit Bezug auf die umfassenden Anforderungen in IEC 60364-7-704 geändert.
e) Allgemeine Anforderungen für alle Bauarten von BV wurden neu aufgenommen.
VDE 0660-501:2005-06
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
VDE 0660-501:2005-06
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Meister Lampe,
schön, mal wieder was von Dir zu hören.
ganz lieben Gruß Olaf
schön, mal wieder was von Dir zu hören.
ganz lieben Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794