VDE 0100-717:2005-06

Hier geht es um neue Normen/Vorschriften und Änderungen
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Olaf S-H
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VDE 0100-717:2005-06

Beitrag von Olaf S-H »

DIN VDE 0100-717:2005-06
Errichten von Niederspannungsanlagen ? Teil 7-717: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art ? Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen oder in transportablen Baueinheiten (IEC 60364-7-717:2001, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-7-717:2004
Ersatz für: Teilweiser Ersatz für DIN VDE 0800-2:1985-07
Beginn der Gültigkeit: 01.06.2005
Übergangsfrist: Die ersetzten Abschnitte 16 und 18 aus DIN VDE 0800-2:1985-07 dürfen bis 01.06.2007 angewendet werden

Änderungen:
Gegenüber DIN VDE 0800-2:1985-07, Abschnitte 16 und 18, wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich der Norm erweitert und damit nicht mehr auf fernmeldetechnische Anlagen sowie Bild- und Ton-Übertragungswagen beschränkt;
b) Anpassung der Begriffe an die aktuelle Normung;
c) Überführung der Anforderungen an Erdung, Potentialausgleich und Schutzmaßnahmen in die Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100);
d) Gliederung an die Struktur der Normenreihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) angepasst;
e) Arten der Stromversorgung für Baueinheiten neu aufgenommen;
f) Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom <=30mA für alle Stromkreise, die der Versorgung von Betriebsmitteln außerhalb der Baueinheit dienen, aufgenommen;
g) Bildbeispiele erweitert;
h) Wegfall der Anforderungen an den Betrieb;
i) Aufnahme spezieller nationaler Bedingungen und Abweichungen.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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