Hallo Olaf und SPS,
da Ihr mit den Abschaltzeiten und Prüfungen von RCD etwas in Richtung VDE 0105 - 100 / A1 : 2017 - 06 abgeschwenkt seit,
würde ich da gern ohne es zu wiederholen auf die genau zum gleichen Punkt geführte Diskussion mit meinen dort angegebenen Normenauszügen
verweise.
viewtopic.php?t=16155
Die 5x idn verküpft mit "sollte wenn technisch möglich" ist ein nicht zielführende Aussage.
Es steht da nichts zum Idn das kann dann alles sein 10 mA, 30 mA, 100 mA, 300 mA, 500 mA oder 1 A.
Eine sinnloser Normenanforderung geht nicht.
Die englische Anforderung der IEC steht auch in 2017 drin.
Inzwischen gibt es dazu den Band 13 der VDE SR in dem der Normenersteller das K224 diesen Anmerkung 2 normengetreu wiedergibt und wie folgt ko
kommentiert und begründet.
"Eine wiederkehrende Prüfung schließt auch Prüfschritte ein, die bei einer Erstprüfung nach VDE 0100-600, Abschnitt 61 erforderlich waren. Im Gegensatz zum üblichen Messumfang im Zusammenhang mit der Erstprüfung wird gefordert, dass die „Einhaltung der nach DIN VDE 0100-410 geforderten Abschaltzeiten von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)“ festgestellt werden muss. Bei den Erstprüfungen ist das Feststellen der Abschaltzeit nämlich nur dann erforderlich, wenn für neu errichtete Anlagen oder Anlagenteile Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) als Altgeräte (gebrauchte Geräte) vorgesehen werden sollen.
In der Anmerkung 2 wird empfohlen, dass bei der Prüfung der Abschaltzeiten wie in VDE 0100-410 Tabelle 41.1 mit dem 5-fachen Bemessungsdifferenzstrom (IΔn) geprüft werden sollte, wenn der Schutz durch automatisches Abschalten durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) erfolgen soll. In VDE 0100-410 wird in den Abschnitten 411.4.4 (zum TN-System), 411.5.3 (zum TT-System) und 411.6.4 (zum IT-System) hervorgehoben, dass Fehlerströme stets höher ausfallen als der 5-fache Bemessungsdifferenzstrom (IΔn) der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD). Der Grund ist, dass in der Norm grundsätzlich von einem widerstandslosen Körperschluss ausgegangen wird. Der Hinweis in VDE 0100-410 hat folgende Hintergründe:
(1) In der Tabelle 41.1 von VDE 0100-410 wird für typische Spannungen in Niederspannungs-Systemen (400/230 V) eine maximale Abschaltzeit von 0,4 s in TN-Systemen und von 0,2 s in TT-Systemen gefordert. Der letztgenannte Wert kann jedoch u. U. schwierig einzuhalten sein, da DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), Tabelle 1 für die Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) beim Auftreten des einfachen Bemessungsdifferenzstroms eine Abschaltung innerhalb von 0,3 s zulässt. Selbst wenn einzelne Hersteller versichern, dass die Abschaltung ihrer Geräte früher erfolgt, kann doch nicht verhindert werden, dass irgendein Hersteller diese 0,3 s voll ausschöpft. Damit wäre eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) im TT-System grundsätzlich nicht erlaubt. Deshalb wird eine Prüfung mit 5·IΔn empfohlen, die ein praxisgerechteres Ergebnis liefert.
(2) In verschiedenen Anwendungen kommt es zusätzlich auf hohe Versorgungssicherheit an. In solchen Fällen wird häufig befürchtet, dass Impulsströme, hervorgerufen durch nahe oder ferne Blitzeinschläge, Fehlauslösungen verursachen können. Aus diesem Grund bevorzugen viele Betreiber Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einer S-Klassifizierung, die eine besonders hohe Stoßstromfestigkeit aufweisen. Nach der zuvor erwähnten Tabelle 1 aus VDE 0664-10 dürfen solche Geräte bei IΔn innerhalb 0,5 s abschalten. Der Einsatz solcher Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) wäre also nicht möglich. Hier hilft die Bemerkung aus VDE 0100-410 sowie die obenstehende Anmerkung 2. Denn bei 5·IΔn schalten diese Geräte in weniger als 0,15 s ab. Damit ist der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), Typ S doch möglich. Diese Vorgehensweise ist also praxisgerechter als die Messung mit dem einfachen Bemessungsdifferenzstrom."
Dieser Text im Band 13 10.Auflage ist original die gleiche praxisfremde Begründung wie im der 9. Auflage der SR 13 zur VDE 0105 - 100 in deren
Einleitung ich als Mitautor angegeben bin, obwohl ich gegen diesen Text seit meiner Mitarbeit im K224 Mitte 2009 Sturm gelaufen bin und mir daher erlaube diesen Text einmal abzudrucken und zum Ausdruck zu bringen, daß sowohl die Forderung in der Anmerkung 2 als auch die Begründung nicht meiner Auffassung entsprechen.
In DGUV I 203 - 072 wurde dann ebenfalls 2017 folgender von der Erläuterung zur Norm abweichende Praxistip veröffentlicht der grundsätzlich damals meinen Normeneisprüchen entsprach und den ich daher propagiere und der u.a. auch VDE 0100 - 710 entspricht während VDE 0105 - 100
dazu seit 2009 im Widerspruch steht.
DGUV I 203 - 072 : 2017 -12
"In der Praxis wird erst die Abschaltzeit mit einem Strom von 1 ⋅ IΔn überprüft. Hierbei
ergeben sich Üblichkeitswerte zwischen 20 und 50 ms. Sollten die Üblichkeitswerte
überschritten werden, muss noch einmal mit 5 ⋅ IΔn geprüft werden.
Wenn dann die Auslösezeit wesentlich höher als der Üblichkeitswert bzw. nahe
der maximal zulässigen Abschaltzeit nach Tabelle 41.1 der VDE 0100-410 liegt oder
die RCD nicht auslöst, deutet dies in der Regel entweder auf einen überlagerten
Gleichstrom oder eine ungeeignete, defekte oder selektiv wirkende RCD hin."
VDE 0100 - 710
"710.6.5.101
Wiederkehrende Prüfungen müssen nach bestehenden nationalen Verordnungen erfolgen.
Die Punkte a) bis i) sind Empfehlungen.
...
g) Prüfen des Auslösens der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) bei IΔn: nicht mehr als 12 Monate."
Da das in der Praxis auf 95 % aller RCD auch außerhalb von VDE 0100 - 710 erfolgreich übertragen werden kann,
ist das wohl Praxis gerechter als die an den Haaren herbeigezogen Herstellerbegründung der SR 13