Etrick hat geschrieben:Das sind die Dinge, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Argumentation "pro PC-Rundfunkgebühr" vor einigen Jahren aufgeführt hat und die heute nicht mehr zutreffen:
-"Grundversorgungsgebühr ist zumutbar", waren damals 5EU/Monat, jetzt fast 18EU (ok, das hat Rossmann wenigstens erwähnt...)
-"Verschlüsselung nicht möglich, zu leicht knackbar" trifft bei Fernsehempfang nicht mehr zu, da digital
-"internetfähiger PC ist Empfangsgerät" war damals schon Quatsch. Die Bundesrichter sind IT Laien und haben es nicht für nötig gehalten, sich erklären zu lassen, dass es nicht auf das "Empfangsgerät" PC, sondern auf den Datentransfer ankommt. Ohne Radio bzw. Fernsehzusatz empfängt ein PC keine Rundfunkübertragung und beim Streamen ist der Datenstrom kodier- und registrierbar.
-bei digitalem "Rundfunkfernsehn" sind CI Karten alles andere als leicht knackbar, davon leben etliche Anbieter, die gegen Geld Programme anbieten (von Spielfilmen über Sport bis Porno). Ob Tophacker sich auf ARD CI Karten stürzen würden und ein entsprechendes Vertriebsnetz aufziehen würden, bezweifle ich stark.
-HDTv ist alles andere als Grundversorgung, teure Schrottsendungen und Soaps auch
-"Grundversorgung" ist bei ARD/ZDF/DLF sowieso kaum gegeben, Fernsehmarktanteil im besten Fall ca. 9 Mio. Zuschauer (Tatort an verregnetem Sonntag) bei 80 Mio. Einwohner.
Diese Sender sind außer als Auftrittsbühne "volkstümlicher" Politiker für niemand anderen lebenswichtig.
usw. usw.
Gruß
Achim
Hallo Achim,
das sind doch mal Argumente!